Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 18. September 2018, 19:30 Uhr
Rathaus/Sitzungssaal

Sitzung des Gemeinderates am 18. September 2018

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.07.2018
3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.07.2018
4.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.07.2018
5.    Vereinbarung mit der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V.
        - Neufestsetzung der Beteiligung der Gemeinde Hilzingen
6.    Ortskernsanierung Hilzingen
       a)    Präsentation des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfs der Hauptstraße / westlicher Teil
       b)    Mitgestaltung von privaten Flächen im Zuge des Straßenausbaus
       c)    Abriss der öffentlichen Toilettenanlagen bei der Remise / Prüfung weiterer Varianten
7.    Genehmigung zur Entgegennahme von Spenden
8.    Erlass einer Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung
9.    Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für einen Fachangestellten für Bäderbetriebe im Freibad Hilzingen
        (Antrag der SPD/UL-Fraktion)
10.    Überprüfung der Überbauung/Gestaltung des Klostergassenareals – Bereich Süd (Einmündung in Hauptstraße)
        (Antrag der FDP vom 27.08.2018)
11.    Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung
        (Antrag der Freien Wähler)
12.    Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt
         a)    Festlegung des Bauplatzpreises
         b)    Weiteres Vorgehen zur Vermarktung der Bauplätze
13.    Ortskernsanierung Hilzingen
         a)    Areal Altes Rathaus
                -    Reduzierung der zu verkaufenden Fläche im Bereich Altes Rathaus an Investor zugunsten künftiger Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Mühlenbachs
                     (Antrag der FDP vom 27.08.2018)
                -    Beschlussfassung über die modifizierte Planung "Areal Altes Rathaus"
        b)    Areal nördlich der alten Tankstelle
                - Beschlussfassung über die modifizierte Planung
14.    Sicherheit auf Wegen und Straßen in Hilzingen
        (Antrag der SPD/UL)
               - Vergabe von Planungsleistungen
15.    Mindestanforderungen bei Sitzungsvorlagen für die Bearbeitung der Baugesuche im Gremium
       (Antrag der FDP vom 28.03.2018/26.07.2018)
16.    Bekanntgaben der Verwaltung
17.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
18.    Fragemöglichkeit für Einwohner

 

Gemeinderat 18. September 2018

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 15 anwesend (Gemeinderätin Marianne Guthoff bis nach Beendigung von TOP 6c)
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Petra Fritsch und Rudolf Schmidt
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer

Abwesend:
Gemeinderäte Olaf Fuchs (krank), Holger Graf (privat), Karl Schwegler (beruflich), Andreas Wieser (beruflich), Alfons Zipperer (beruflich), entschuldigt
(Gemeinderätin Marianne Guthoff ab TOP 7 abwesend)
Ortsvorsteher Stefan Rill (privat), entschuldigt

Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 23.30 Uhr
Presse: teilweise 2
Zuhörer: 16

Vor Eintritt in die Tagesordnung beglückwünscht Bürgermeister Rupert Metzler Gemeinderat Steffen van Wambeke zu seiner standesamtlichen Hochzeit, die er im Standesamt Hilzingen am 24. August 2018 feiern konnte und übergibt ihm mit den besten Glückwünschen ein Präsent der Gemeinde Hilzingen, nämlich einen Weinpräsentkorb.
Bürgermeister-Stellvertreter Martin Schneble gratuliert Herrn Bürgermeister Rupert Metzler ebenfalls zu seiner standesamtlichen Hochzeit, die er am 7. September 2018 im Standesamt Hilzingen feiern durfte und überreichte ihm im Namen aller Gemeinderäte mit den herzlichen Glückwünschen ein Präsent und wünscht ihm für den neuen Lebensstand alles erdenklich Gute.
Der Vorsitzende eröffnet danach die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.07.2018

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.07.2018.

3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.07.2018

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10. Juli 2018 wurden mehrere Beschlüsse zu Grundstücksangelegenheiten gefasst. Bekanntgegeben wurden die Beschlüsse zu einem erforderlichen Grundstückserwerb beim Sportgelände, die Teilung des Grundstücks „Lettengrub“ und die versagte Zustimmung über einen Weiterverkauf eines gewerblichen Grundstücks.

4.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.07.2018

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2018 beschlossen, die Beschäftigungsumfänge der Schulsozialarbeiterin auf 80 %, einer Mitarbeiterin im Bürgerbüro ebenfalls auf 80 % zu erhöhen und den Beschäftigungsumfang einer Mitarbeiterin des Kindergartens "Zum Staufen" zu reduzieren. Dem Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde auf eine finanzielle Unterstützung einer getätigten Sanierungsinvestition am Gebäude wurde nicht entsprochen.

5.    Vereinbarung mit der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V.
- Neufestsetzung der Beteiligung der Gemeinde Hilzingen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Bürgermeister a.D. Franz Moser als Vorsitzender der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V., der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 10.09.2018, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung, dass insgesamt 1.117 Schüler an der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V. unterrichtet werden und davon 1.028 einen Zuschuss erhalten. Insgesamt sind 320 Hilzinger Kinder im vergangenen Jahr unterrichtet worden.
Ferner wird über die Sitzungsvorlage hinaus bekanntgegeben, dass bei den Ausgaben der Jugendmusikschule Westlicher Hegau rund 94 % Personalkosten und lediglich 6 % Sachkosten sind. Auf Grund der bestehenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sind die Möglichkeiten, im Personalkostenbereich zu sparen – auch vor dem Hintergrund der qualitativ hervorragenden Arbeit, die die Jugendmusikschule Westlicher Hegau Jahr für Jahr erbringt – kaum zu bewerkstelligen.
Den Verantwortlichen war es immer wichtig, dass die Fachkräfte entsprechende Arbeitsverträge mit Bindung an die Tarifverträge erhalten und den Unterrichtsbetrieb nicht auf der Basis von Werkverträgen zu gestalten. Der Vergleich der Elterngebühren der JMS Westlicher Hegau mit den Elterngebühren im Landesdurchschnitt bzw. auch mit anderen kommunalen Jugendmusikschulen zeigt, dass eine Erhöhung der Elternbeiträge wohl eher nicht in Frage kommen dürfte.
Nach der verwaltungsseitigen Ausführung entwickelt sich im Gemeinderat eine Beratung zum Vorgetragenen.
Gemeinderätin Andrea Baumann dankt zunächst für die umfangreichen Zahlen gedankt, wobei auch angemerkt wird, dass mit der jetzt vorgeschlagenen Erhöhung des kommunalen Zuschusses in den letzten Jahren eine Ausgabensteigerung bei der Gemeinde Hilzingen um 7 % eingetreten ist. Der finanzielle Betrag, den die Gemeinde Hilzingen jährlich an die Jugendmusikschule Westlicher Hegau entrichtet, sollte auch mit Blick auf die Förderung der vielen anderen Vereine, zum Beispiel der Sportvereine, trotzdem nicht deutlich unterschiedlich sein (= Ungleichgewicht bei der Vereinsförderung).
Die Gemeinde Gottmadingen ist aus dem Gebührenverbund der vier „Trägerkommunen“ vor einigen Jahren bereits ausgeschert und nimmt bei der Finanzierung der Jugendmusikschule Westlicher Hegau eine Sonderstellung ein. Aus der Mitte des Gremiums wird ausgeführt, dass das System der Finanzierung der Jugendmusikschule Westlicher Hegau auf Basis dieser unterschiedlichen Handhabung durch die 4 Kommunen nicht unbedingt als sehr plausibel und transparent gesehen wird und durchaus auch das Gefühl vorherrscht, dass die Gemeinde Gottmadingen bei ihrem Zuschuss an die Jugendmusikschule Westlicher Hegau im Vergleich zu den anderen Kommunen günstiger abschneidet. Verwaltungsseitig wird diesbezüglich ausgeführt, dass auf Grund dieser Situation die Gemeinde Gottmadingen im letzten Jahr einen Sonderzuschuss an die Jugendmusikschule Westlicher Hegau entrichtet hat.
Der Vorsitzende der Jugendmusikschule Westlicher Hegau, Bürgermeister a.D. Franz Moser, bittet die Gemeinde Hilzingen eindringlich darum, den Beschlussvorschlag der Verwaltung, die finanzielle Beteiligung um 2 % auf dann 34 % zu erhöhen, zu beschließen, um die qualitativ hervorragende Arbeit der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V. so auch fortsetzen zu können.

Als Ergebnis der weiteren Beratung kristallisiert sich heraus, den verwaltungsseitigen Beschlussvorschlag, den kommunalen Zuschuss um 2 % auf dann 34 % zu erhöhen,  anzunehmen, der dann auch in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen wird. Dieser Beschlussvorschlag wird mit der Maßgabe angenommen, dass alle Trägerkommunen sich im selben Maße an der Erhöhung der Zuschüsse beteiligen.
Im Nachgang zu diesem Beschluss erläutert der Vorsitzende der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V. darüber hinaus, dass die Musikschuldirektorin, Frau Ulrike Brachat, mit Wirkung zum 31.12.2019 ausscheiden wird. Die vakant werdende Stelle wird alsbald ausgeschrieben und soll möglichst zum 01.10.2019 besetzt werden.

6.    Ortskernsanierung Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten sehr umfangreichen Sitzungsvorlage.
Ergänzend zur Sitzungsvorlage wird auf die dem Gemeinderat per E-Mail zur Verfügung gestellten Unterlagen des Kommunalen Behindertenbeauftragten vom 09.09.2018 sowie die darin auch enthaltene Niederschrift des Seniorenrates zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Moosmann und Herrn Pfaff vom beauftragten Planungsbüro faktorgruen, wobei Frau Moosmann für den eigentlichen Sachvortrag an der Verwaltungsbank Platz nimmt.

a)    Präsentation des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfs der Hauptstraße / westlicher Teil

In ihrer sehr umfangreichen Vorstellung wird die umfassende Sitzungsvorlage sehr detailliert und ausführlich vorgestellt. Die während der Vorstellung aufgetretenen Rückfragen aus der Mitte des Gremiums werden vom beauftragten Fachbüro aufgegriffen. Aufgrund der umfangreichen Vorlage werden in der Niederschrift nur einige wenige Aspekte aufgenommen.
Die vorgestellte Stellplatzbilanz wird im Gremium länger diskutiert. Nach Einschätzung des Kommunalen Behindertenbeauftragten, Herrn Volker Neukirchen, ist der ausgewiesene behindertengerechte Stellplatz nicht ausreichend. Es sollte gegebenenfalls in Absprache mit der Sparkasse auf jeden Fall versucht werden, zumindest einen weiteren, zusätzlichen behindertengerechten Parkplatz zu schaffen.
Die Stellplatz-/Parkplatzbilanz – vor dem Hintergrund, dass im Vergleich zur jetzt vorhandenen Stellplatzanzahl eine geringere Zahl ausgewiesen werden wird - wird als nicht optimal bzw. als nicht zufriedenstellend bewertet (ca. 20 % weniger Stellplätze). Der Auftrag an faktorgruen war bzw. müsste auf jeden Fall so formuliert werden, dass durch die Planung eine ausgeglichene Stellplatzbilanz rechnerisch nachgewiesen werden kann.
So würde zum Beispiel bei der Planvariante 1 der Stellplatz direkt vor der Apotheke wegfallen, der tatsächlich jedoch sehr stark frequentiert wird. Bauamtsleiter Günther Feucht ergänzt die Ausführungen von Frau Moosmann dahingehend, dass es vermutlich gelingen könnte, in der Detailplanung noch ein paar wenige zusätzliche Stellplätze (1- 3) entlang der Hauptstraße herausarbeiten zu können.
Ob durch die Kennzeichnungen der großzügig angedachten Parktaschen lediglich mit End- und Anfangszonen noch mehr Parkplätze geschaffen werden können, muss zum einen rechtlich aber auch tatsächlich überprüft werden, so die Ausführungen der Planerin. Die Vorzüge der Gestaltungsvariante 1 mit der verschwenkten Straßenachse wurde im Vorfeld bereits schon mit der SBG überprüft. Die geplante Verschwenkung der Straße ist mit Gelenkbussen befahrbar, so dass für die SBG (ÖPNV) diese Variante möglich wäre.
In wie weit die im Planwerk eingezeichneten Bushaltestellen so umgesetzt werden können, muss sich in der Detailplanung verfestigen. Als Wunsch aus dem Gremium soll jedoch mitgenommen werden, dass idealerweise die Haltestellen beidseitig, gegebenenfalls auch versetzt angeordnet werden.
Vor allem erscheinen die angedachten Standorte der Bushaltestellen auch auf Grund der vorhandenen und der in den jeweiligen Bereichen zur Verfügung stehenden Flächen als sehr problematisch. Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass die Anlegung einer Bushaltestelle direkt vor dem Rathaus aus verschiedensten Gründen nicht unbedingt als gut und zielführend zu bewerten ist und die Arbeitseffektivität im Rathaus dann sicherlich darunter leiden würde.
Insbesondere ist es nicht sinnvoll, dass die Schüler/innen vor dem Bus die Straßen queren müssen, um in die Schule zu gelangen.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass sich die Busse relativ oft in der Hauptstraße begegnen und oftmals auch 2 Busse hintereinander in eine Richtung fahren, um die Fahrgäste entsprechend zu befördern.
Die weitere Nachfrage, ob die Bushaltestellen dann auch allen Vorgaben der DIN (Barrierefreiheit und Ähnliches) entsprechen, wird von der Planerin bejaht.
In der weiteren Beratung wird aber auch aus der Mitte des Gemeinderates angeführt, das die Stellplatz-/Parkplatzsituation in der Hauptstraße nicht so hoch gewichtet werden sollte, wie es  sich in der heutigen Beratung zeigt; vielmehr könnte durch die Anlegung von Fahrradwegen oder Fußgängerwegen ein zusätzlicher ökologischer Anreiz geschaffen werden, sich von der permanenten PKW-Nutzung weg zu bewegen.
In der Beratung führt der Vorsitzende aus, dass in der heutigen Sitzung entsprechend des Tagesordnungspunktes "Präsentation des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfs der Hauptstraße / westlicher Teil" um die Vorstellung geht und deswegen auch keine abschließenden Beschlüsse gefasst werden.
Für die Fortführung dieses umfangreichen Projekts wäre es allerdings schon sehr wichtig, in der heutigen Sitzung ein Stimmungsbild aus dem Gremium zu erhalten, mit welchen Varianten das beauftragte Planungsbüro weiterarbeiten und mit der detaillierten Feinplanung beginnen kann.
Mit diesem Duktus soll auch ein Stimmungsbild abgefragt werden, welche Variante dann auch als weitere Planungsoption verfolgt werden soll.
In positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, spricht sich das Gremium bei 14 Ja- und 2 Nein-Stimmen für den Vorentwurf Variante 1 (A.1.1) aus.
In einem weiteren Stimmungsbild wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Variante A.3.1 mit gegenüberliegenden Standorten für die Bushaltestellen mit Verschwenkung mehrheitlich bei 14 Ja- und 1 Nein-Stimme angenommen.
Zur Kostensituation wird auf die entsprechende Vorlage der heutigen Sitzung hingewiesen, die dann von Frau Moosmann erläutert wird (A.5.1.). Nachdem bei dieser Maßnahme die förderfähigen, ansetzbaren Kosten (Kostendeckel) in unveränderter Höhe wie bei der Anlegung des Dorfplatzes gelten, werden die vorgestellten Kosten mit rund 1,2 Mio. Euro dahingehend beurteilt, dass in der heutigen Sitzung die Freigabe zur Ausführung der verschiedenen Varianten nicht erteilt wird bzw. nicht erteilt werden kann.
Es ist bei diesem Teilprojekt zwingend darauf zu achten – so die Meinung im Gemeinderat – diese Kostenschätzung deutlich zu reduzieren und dadurch den Eigenanteil, der bei der Gemeinde verbleibt, zu senken.
Mit Blick auf die verschiedenen Ausführungsvarianten, die von Seiten der beauftragten Planerin erläutert werden, ist durchaus Potential vorhanden, die Kosten zu senken, wobei in der heutigen Sitzung keine Ausführungsvarianten zu beschließen sind. Die beauftragte Planerin soll aus der heutigen Sitzung des Gemeinderates auf jeden Fall mitnehmen, die für diesen Bereich veranschlagten Kosten deutlich und somit auch der sich daraus zu errechnende Eigenanteil der Gemeinde zu reduzieren.
Um den gewünschten, ohnehin sehr ambitionierten Fertigstellungstermin - Kirchweih 2019 - aufrecht halten zu können, müssen in den nächsten Wochen entsprechende Beschlüsse herbeigeführt werden, um den Zeitplan auch nur im Ansatz einhalten zu können. Verwaltungsseitig wird diesbezüglich angeführt, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 16.10.2018 verschiedene Muster vorgelegt werden (Bemusterung), über die dann auch Beschluss gefasst werden soll.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums hinsichtlich der angedachten Bepflanzung mittels günstigen Container-Pflanzungen oder aber die Anbringung von E-Ladestationen in vorhandenen Lichtsäulen werden zur Kenntnis genommen. Auch der Verweis auf die Pflasterung des Dorfplatzes oder aber auch die Nutzung der Bänke auf dem neuen Dorfplatz mit den bereits eingetretenen Abnutzungen werden angeführt.
Aus der Mitte des Gemeinderates erhält die Planerin den Auftrag, die Kosten für das Errichten einer E-Ladestation (Säule) zu ermitteln und im Gemeinderat zu gegebener Zeit wieder vorzulegen.

b)    Mitgestaltung von privaten Flächen im Zuge des Straßenausbaus

Auf die dem Gemeinderat mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte umfangreiche Sitzungsvorlage zum Thema Mitgestaltung von privaten Flächen im Zuge des Straßenausbaus wird verwaltungsseitig hingewiesen bzw. erläutert.
Mittels des beiliegenden Planentwurfs (Vorab-Abzug vom 29.08.2018) wie auch auf Grund der Ausführungen von Frau Moosmann hinsichtlich der vorhandenen Varianten der Miteinbindung der privaten Flächen und der Kostenübernahme der Gemeinde kristallisiert sich nach einer kurzen Aussprache im Gremium die Tendenz heraus, die Variante, bei dem die Gemeinde die die zusätzlichen Kosten in Höhe von knapp 50.000 Euro übernimmt, auszuwählen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, sprechen sich bei 2 Enthaltungen die Gemeinderäte ohne Gegenstimme dafür aus, dass die Übernahme der Restkosten durch die Gemeinde – wie vorgestellt – übernommen werden.
In Ergänzung zum Vorgetragenen erläutert die Verwaltung, dass bei der Miteinbindung der privaten Grundstücke auf die Wünsche und Interessen der Grundstückseigentümer eingegangen werden muss, so dass 2 Grundstücke auch zu kaufen sind und nicht anderweitig gewidmet werden können.

c)    Abriss der öffentlichen Toilettenanlagen bei der Remise / Prüfung weiterer Varianten

Gemeinderätin Marianne Guthoff verlässt nach Beendigung der Beratung zu Tagesordnungspunkt 6c die heutige Sitzung.
Der wesentliche Sachverhalt zum Abriss der öffentlichen Toilettenanlagen bei der Remise bzw. die Prüfung weiterer Varianten ergibt sich ebenfalls aus der umfangreichen Sitzungsvorlage, die von Frau Moosmann nochmals sehr ausführlich erörtert wird.
Unisono ist der Gemeinderat der Auffassung, dass es im Bereich der neuen Ortsmitte auf jeden Fall öffentlich zugängliche WC-Anlagen geben muss, die dann bestimmten Ansprüchen genügen sollten. Vor diesem Hintergrund müssten die Kosten für ein etwaiges Provisorium natürlich auch gering gehalten werden, da die Sanierung Ortsmitte Hilzingen noch weiter andauern wird. Insbesondere sollten durch eine realisierende Variante dann auch keine Fakten geschaffen werden, die dann später in einem weiteren Planungsschritt störend wären bzw. die weitere Planung beinträchtigen würden.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, in wie weit die Toilettenanlagen in der Remise saniert werden müssten bzw. welcher Kostenaufwand bei der Sanierung der Toiletten entstehen würden, sind, auch wenn die jetzige WC-Anlage nicht entkernt werden müsste, durchaus als nicht gering einzustufen, auch wenn eine detaillierte Kostenberechnung noch nicht vorliegt.
Auch vor einer etwaigen Änderung der städtebaulichen Voraussetzungen im Klostergassenareal und der anvisierten Realisierungszeit könnte auch der grundsätzlich gefasste Beschluss, die öffentlichen Toilettenanlagen bei der Remise abzureißen, nochmals überprüft werden.
Nachdem sich im Verlauf der Beratung kein abschließendes Bild über die auszuführende Variante abzeichnet, wird vom Vorsitzenden jede einzelne Variante – wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt – zur Abstimmung gebracht.
In jeweils positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ergeben sich folgende Ergebnisse:
Variante 1 (C.1.1 – Erhalt am Standort / Abriss der Garagen)
Bei 8 Ja- und 8 Nein-Stimmen wird die Variante 1 abgelehnt.
Nach Abstimmung zu dieser Variante 1 stellt Gemeinderat Thomas Hägele einen Geschäftsordnungsantrag dahingehend, alle weiteren in der Vorlage aufgeführten Varianten aus der heutigen Sitzung zu vertagen.
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird daraufhin bei 6 Ja- und 9 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt, so dass über die weiteren Varianten abgestimmt werden kann.
Variante 2 (C.1.2 – Lösung August-Dietrich-Saal)
Diese Variante wird bei 7 Ja- und 9 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Variante 3 (C.1.3 – Schlosspark)
Diese Variante wird bei 1 Ja- und 15 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Variante 4 (C.1.4 – Remise/Futtergang)
Diese Variante wird ohne Ja-Stimmen einstimmig abgelehnt.
Variante 5 (C.1.5 – Boxen in der Remise)
Diese Variante wird bei 16  Nein-Stimmen einstimmig abgelehnt.
Variante 6 (C.1.6 – Rathaus)
Dieser Vorschlag wird bei 15 Nein-Stimmen ohne Ja-Stimme ebenfalls abgelehnt.
Mit herzlichen Worten des Dankes verabschiedet der Vorsitzende Frau Moosmann sowie Herrn Pfaff vom Büro faktorgruen.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus zeigt sich nach der Verabschiedung der beiden Vertreter des beauftragten Planungsbüros etwas verwundert darüber, dass bei den weiteren Tagesordnungspunkten zum Thema Ortskernsanierung die Fachleute nicht mehr anwesend sind, um entsprechende Ausführungen zu tätigen bzw. entsprechende Rückfragen aus dem Gremium beantworten zu können.
Verwaltungsseitig wird auf Nachfrage seinerseits ausgeführt, dass in Vorbereitung der heutigen Sitzung nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die Anwesenheit des beauftragten Planungsbüros bei der weiteren Beratung erforderlich werden würde, so dass – auch wenn die bauliche Relevanz gegeben sein könnte – die weiteren Tagesordnungspunkte ohne faktorgruen abzuwickeln sind.

7.    Genehmigung zur Entgegennahme von Spenden

Verwaltungsseitig wird auf die aktuelle Regelung über die Annahme von Spenden, die der Gemeinderat im Mai 2006 einstimmig beschlossen hat sowie auf die gesetzliche Ausgangslage verwiesen.
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag der Verwaltung in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Annahme und ordnungsgemäße Verwendung folgender Spenden:
-    Marianne Brandt
    100 Euro – für Bedürftige der Gemeinde
-    Praxis Schäfer und Laes
    630 Euro – für die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen
-    Sparkasse Engen-Gottmadingen
    3.300 Euro – für die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen (Wärmebildkamera)
-    Badischer Gemeindeversicherungsverband Karlsruhe
    10.000 Euro – für die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen
-    Eltern der Vorschulkinder / Kindergarten "Zum Staufen"
    100 Euro – zum Erwerb eines Sonnenschirms

8.    Erlass einer Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 07.09.2018, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den vorgelegten Entwurf über die Satzung der Änderung der Friedhofsatzung vom 3. Dezember 2013 anzunehmen.

9.    Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für einen Fachangestellten für Bäderbetriebe im Freibad Hilzingen
    (Antrag der SPD/UL-Fraktion)

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage, nämlich dem Antrag der SPD/UL (12.07.2017), im Freibad Hilzingen eine Ausbildungsstelle für den Fachangestellten für Bäderbetriebe zu schaffen.
Auf Nachfrage von Gemeinderätin Andrea Baumann erläutert die Verwaltung, dass die Verwaltung grundsätzlich gerne dazu bereit wäre, auch im Bereich des Freibads eine entsprechende Ausbildungsstelle für den Ausbildungsberuf "Fachangestellte/r für Bäderbetriebe" bereitzustellen, wenn die rechtlichen und die tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen würden.
Aller Voraussicht nach müsste zunächst eine Kooperation, zum Beispiel mit einer anderen Kommune begründet werden, die nicht nur ein Freibad, sondern auch ein Hallenbad betreibt. Ferner müsste eine solche Ausbildung dann auch von Mitarbeitern/Personen betreut werden, die die sogenannte Ausbildereignungsprüfung haben.
Darüber hinaus waren die Freibadjahre 2017 und 2018 und vermutlich auch das kommende Freibadjahr aus den bekannten Gründen (personelle Veränderungen im Freibad) hierfür nicht günstig, so die Einschätzung der Verwaltung.
Diese Ausführungen werden im Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.

10.    Überprüfung der Überbauung/Gestaltung des Klostergassenareals – Bereich Süd (Einmündung in Hauptstraße)
    (Antrag der FDP vom 27.08.2018)

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage, nämlich dem Antrag der FDP-Fraktion vom 27.08.2018, der entsprechend zum Teilbereich 2 – Antrag auf Überprüfung der Überbauung / Gestaltung des Klostergassenareals – Bereich Süd (Einmündung in die Hauptstraße) – sodann von Gemeinderat Rainer Guggemos nochmals vorgetragen und erörtert wird.
Er erläutert insbesondere, dass er auf Grund der nunmehr eingetretenen, veränderten Situation bei diesem Areal aus der Bürgerschaft dahingehend angesprochen worden ist, die Bebauung in der Klostergasse, die aus dem Siegerentwurf des Bürgerbeteiligungsprozesses entstanden ist, - vor allem mit Blick auf das vorgesehene Platzabschlussgebäude – nochmals zu überdenken.
Mit Blick auf die inhaltliche Abarbeitung des Antrags wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass für die Sitzung des Gemeinderates am 16.10.2018 geplant ist, mit dem beauftragten Planungsbüro über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zu diskutieren, so dass in dieser Sitzung dann die inhaltliche Abarbeitung des Antrags erfolgt, um bestimmte Rahmenbedingungen für das weitere Verfahren festzulegen.
Mit Blick auf die in der Gemeinderatssitzung am 16.10.2018 zu führende Beratung wird aus der Mitte des Gremiums angeführt, grundsätzlich zu überlegen, zum Beispiel im Bereich des geplanten Platzabschlussgebäudes eventuell Stellplätze vorzusehen, um dadurch die Stellplatzbilanz positiv zu beeinflussen und auch darüber nachzudenken, ob es unter Umständen doch nicht so sinnvoll ist, als Konkurrenz des vorhandenen Cafés in der Seniorenwohnanlage dort ein weiteres Café/Bistro zu planen. Ohnehin dürfte die dauerhafte Ansiedlung einer gewerblichen Nutzung auch an dieser Stelle nicht einfach zu bewerkstelligen sein.
Eventuell müsste die durch die neue Situation entstandene Chance genutzt werden, die Zufahrtssituation in die Klostergasse oder aber auch in die geplante Tiefgarage auf das zu bebauende Areal deutlich dahingehend zu verbessern, die Verkehrssituation inklusive der Stellplatzsituation zu optimieren.
Grundsätzlich sollte auch darüber nachgedacht werden, ob an dieser Stelle die gewünschte Wohnbebauung sinnvoll ist, wobei dies dann auch in den weiteren Investorengesprächen überlegt werden muss.

11.    Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung
    (Antrag der Freien Wähler)

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Steueramtes vom 10.09.2018, welche unter anderem auch einen Statusbericht des Feuerwehrkommandanten Jean-Pierre Müller vom 08.09.2018 enthält.
Verwaltungsseitig wird erneut und nochmals darauf hingewiesen, dass es auch mit der vorliegenden Einschätzung des Feuerwehrkommandanten zwar sehr sinnvoll ist, grundsätzlich über die Einführung einer solchen Feuerwehrentschädigungssatzung nachzudenken. Der Vorsitzende weist aber deutlich darauf hin, dass es für die Bürgerschaft wohl ein falsches Signal wäre, eine solche Entschädigungssatzung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen jetzt einzuführen, nachdem die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen – wie in den Ausführungen aufgeführt – es derzeit nicht unbedingt begrüßen würden.
Es entwickelt sich im Gremium eine kurze Aussprache über den Vorschlag der Verwaltung, die Beratung über die Einführung der Feuerwehrentschädigungssatzung auf das kommende Jahr zu vertagen, wobei aus der Mitte des Gemeinderates angemerkt wird, dass das unbestimmte "ins nächste Jahr vertagen" mit einem Termin fixiert werden sollte.
Auf Vorschlag der Verwaltung und in Anlehnung an die Ausführungen des Gesamtwehrkommandanten beschließt der Gemeinderat in anschließenden offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, die Beratung zur Einführung einer Feuerwehrentschädigungssatzung bis spätestens zum 30.06.2019 (1. Halbjahr 2019) zu verschieben.

12.    Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt

Gemeinderat Fabian Jutt rückt als befangener Gemeinderat bei der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt vom Ratstisch ab und nimmt somit nicht an der Beratung teil.

a)    Festlegung des Bauplatzpreises

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 10.09.2018.
Der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag, den Bauplatzpreis für den 2. Bauabschnitt auf 245 Euro/m² festzulegen, wird inhaltlich nochmals erörtert.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Vorschlag der Verwaltung, den Grundstückspreis auf 245,-- Euro/m² festzulegen, einstimmig angenommen.

b)    Weiteres Vorgehen zur Vermarktung der Bauplätze

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 07.09.2018.
Verwaltungsseitig wird in kurzen Zügen die sehr umfangreiche Sitzungsvorlage nochmals vorgestellt, wobei auch insbesondere auf den ohnehin sehr ambitionierten Zeitplan eingegangen wird. Auch die beigelegten Bewerbungsvordrucke für die potentiellen Bauplatzbewerber, die bereits auf der Interessentenliste aufgenommen worden sind, werden erläutert und vom Gemeinderat– wie auch der vorgelegte Zeitplan – grundsätzlich für gut befunden. Aus der Mitte des Gemeinderates kommt ferner die Anregung, in den Vordrucken auch noch die Vorlage des Nachweises der Finanzierungsbestätigung aufzunehmen.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag:
1.    Den verbliebenen 152 Interessenten auf der Interessentenliste werden die Bewerbungsunterlagen übermittelt. Zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen wird eine Frist bis einschließlich 09. November 2018 gesetzt.
2.    Die Bauträgergrundstücke werden im Gemeindeblatt für einheimische Bauträger ausgeschrieben. Zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen wird eine Frist bis einschließlich 09. November 2018 gesetzt.

13.    Ortskernsanierung Hilzingen

a)    Areal Altes Rathaus
-    Reduzierung der zu verkaufenden Fläche im Bereich Altes Rathaus an Investor zugunsten künftiger Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Mühlenbachs
    (Antrag der FDP vom 27.08.2018)
-    Beschlussfassung über die modifizierte Planung "Areal Altes Rathaus"

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten zur heutigen Sitzung per E-Mail und per Post am 14.09.2018 nachgereichten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 14.09.2018 sowie der überarbeiteten Version der Tischvorlage vom 18.09.2018. Hierin sind für den Gemeinderat ergänzende Angaben zu diesem Tagesordnungspunkt enthalten, wobei diese Sitzungsvorlage auf Grund des nichtöffentlichen Charakters auch nichtöffentlich zu behandeln ist. Ferner wird auf den Antrag der FDP vom 27.08.2018 hingewiesen, der die Reduzierung der zu verkaufenden Fläche im Bereich des Alten Rathauses an einen Investor zugunsten künftiger Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Mühlenbachs vorsieht, verwiesen.
An Hand einer der Gemeinde kurzfristig vom Planungsbüro faktorgruen zur Verfügung gestellten Skizze werden unter anderem auch die örtlich schwierigen Verhältnisse aber auch die Gesamtsituation im dortigen Bereich explizit erörtert.
Die Planskizze versucht, das vorhandene Spannungsfeld zwischen der Erlebbarmachung des Mühlbachs (als Wunsch der Bürger aus dem Bürgerbeteiligungsprozess), der Anlegung eines Fußwegs entlang des Mühlbachs (hier Teilstück), den vorhandenen Eigentumsverhältnissen im dortigen Bereich mit den vorhandenen Zufahrten (Erschließung Hinterliegergrundstück / gefangenes Grundstück und Ähnliches) aber auch die Interessen der Investoren und die Wünsche und Vorstellungen der Gemeinde zu schaffen. Die schnelle Reaktion des beauftragten Planungsbüros für das Vorlegen einer ersten Planskizze wird ebenso positiv bewertet wie die Tatsache, dass der Investor bereit ist, auf den weiteren Wunsch der Gemeinde einzugehen und entsprechende Grundstücksflächen nicht zu seinen Zwecken zu nutzen.
Alles in allem wird jedoch die dort vorhandene, zur Verfügung stehende Fläche als sehr gering bewertet, was die Herausforderung, eine adäquate Lösung im oberen angeführten Spannungsfeld zu finden, sehr erschwert. Auch die Tatsache, dass mit dem Grundstückseigentümer im dortigen Bereich zu spät mit den Verhandlungen begonnen worden ist, um die Interessen der Gemeinde noch besser realisieren zu können, werden kritisch und mit Blick auf die ebenfalls sehr spät abgeschlossenen Kaufvertragsverhandlungen beim Anwesen Gräble, angeführt.
Die Erschließung des Hinterliegergrundstücks (Hauptstraße 72) ist, auch wenn dieses Grundstück an die Duchtlinger Straße angebunden ist, noch über ein Wegerecht gesichert. Deshalb zeichnet sich leider auch das Erreichen einer Lösung für das gesamte Areal als außerordentlich kritischer Aspekt.
Es bleibt bei den verschiedenen Szenarien zum Beispiel auch die Frage offen, ob die Grundstücke erst dann zu verkaufen sind, wenn das Grundbuch des Grundstückseigentümers der Hauptstraße 72 zu Gunsten der Gemeinde aufgeräumt werden konnte (zum Beispiel Löschung des eingetragenen Wegerechts/Überfahrtsrecht).
Der Vorsitzende bittet den Gemeinderat darum, in der heutigen Sitzung – trotz der vorgebrachten, nachvollziehbaren Bedenken – das lang andauernde Verfahren und die mit den Interessenten intensiv geführten Beratungen dahingehend zu unterstützen, den Investoren die entsprechenden positiven Signale, nämlich zum Verkauf der Grundstücke, geben zu können. Mit der heute vorgelegten Planskizze kann eine gewünschte Öffnung / Erlebbarmachung des Mühlbachs im dortigen Bereich ermöglicht werden.
Nach Einschätzung von Gemeinderat Rainer Guggemos ist die heutige vorgelegte Planung aus verschiedenen inhaltlichen Gründen heraus  - zum Beispiel sind wesentliche Inhalte des Bürgerbeteiligungsprozesses trotz zahlreicher Gespräche nicht realisiert worden - nicht entscheidungsreif. Die hierdurch eventuell entstehenden Verzögerungen sind somit auch vom Vorsitzenden zu verantworten.
Der Bürgermeister ergänzt unter anderem auch, dass die jetzt vorgelegte Planung in vielen Gesprächen mit den beteiligten Investoren erarbeitet werden konnte und eine klare Trennung der beiden Nutzungskomplexe (Baugenossenschaft Familienheim Bodensee e.G. und WBK WirtschaftsBüro Kiefer GmbH Engen) erforderlich gewesen ist.
Gemeinderätin Andrea Baumann weist darauf hin, dass bis zum heutigen Tag im Gemeinderat das vorhandene und eingetragene Wegerecht/Überfahrtsrecht zu Gunsten des Hinterliegergrundstücks der Hauptstraße 72 noch nicht bekannt gewesen ist. Auch aus Gründen der veränderten Planung und der dadurch teilweise verschobenen Zielsetzung der beiden Investoren (mehr Eigentumswohnung, weniger Mietwohnungen) ist eine Zustimmung zur vorgelegten Planung in der heutigen Sitzung aus ihrer Sicht nicht darstellbar.
Kritisch wird aus der Mitte des Gremiums auch oder im Besonderen der Umstand gesehen, dass bei der jetzt vorgelegten Planungsalternative nicht unbedingt die Ergebnisse des aus dem Bürgerbeteiligungsprozess erarbeiteten Siegerentwurfs umgesetzt worden sind, zumindest nicht so, wie es der Siegerentwurf beinhaltet hat.
In der Vergangenheit wurden jedoch vom Gemeinderat des Öfteren auch schon getroffene Beschlüsse modifiziert, angepasst und gegebenenfalls auch aufgeweicht, auch wenn dadurch von einer vorliegenden Grob- und Masterplanung abgewichen worden ist.
Der Vorsitzende führt ferner aus, dass er dahingehend sehr gute Chancen sieht, die vorgelegte Planung (mit einem entlang des Bachs verlaufenden Fußwegs) teilweise realisiert zu bekommen. In den seinerseits mit dem Eigentümer des Hinterliegergrundstücks - Hauptstraße 72 - geführten beiden Gespräche wurde vom Eigentümer diesbezüglich auch Bereitschaft signalisiert, hieran positiv mitzuwirken.
Es müssen schnellstmöglich weitere Gespräche mit den betroffenen Eigentümern anberaumt werden, um das eingetragene Überfahrtsrecht aus dem Grundbuch zu bekommen, so dass die "reduzierte" Option dann auch so umgesetzt werden kann.
Die Detailplanung bzw. eine Entscheidung über die zu errichtenden Neubauten stehen heute nicht zur Diskussion und können zu einem entsprechend späteren Zeitpunkt dann auch erfolgen, so die Ausführungen des Vorsitzenden zu den geplanten Objekten auf dem Grundstück.
Beschlussvorschlag
Als Ergebnis der längeren teilweise auch sehr kritisch und kontrovers geführten Beratung formuliert der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, die beiden dargestellten Dreiecksflächen (Gesamtfläche 220 m²) an die beiden Investoren nicht zu veräußern, sondern diese Flächen zu Gunsten der Gewässerrenaturierung des Mühlbachs zurückzubehalten.
Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 15 Ja-Stimmen angenommen.
Entsprechend der Sitzungsvorlage sollen die veränderten Teilflächen des Areals Altes Rathaus an die beiden Investoren veräußert werden (Baugenossenschaft Familienheim Bodensee e.G. - blau - weniger Fläche; WBK WirtschaftsBüro Kiefer GmbH Engen - weiß - mehr Fläche)
Beschlussvorschlag
Die beiden Teilflächen sollen wie vorgetragen (farbliche Plangestaltung) an die jeweiligen Investoren vergeben werden. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei 11 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

14.    Sicherheit auf Wegen und Straßen in Hilzingen
    (Antrag der SPD/UL)
- Vergabe von Planungsleistungen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage, die den Antrag der SPD/UL vom 15.02.2018 zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Sicherheit der Wege für Fußgänger und Radfahrer beinhaltet.
Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass der „verkehrsrechtliche“ Teil des Antrags der SPD-UL-Fraktion bereits in einer früheren Sitzung des Gemeinderates beraten worden ist und es nunmehr darum geht, die baulichen Maßnahmen zu erörtern. Nachdem die Verwaltung personell keine Möglichkeit hat, dieses Projekt von Grund auf anzugehen, wird vorgeschlagen, ein externes Fachbüro/Ingenieurbüro damit zu beauftragen. Entsprechende Haushaltsmittel sollen in den Haushaltsplan 2019 aufgenommen werden. Erst nach dieser Grundlagenermittlung sollten im Gemeinderat dann auch konkrete Maßnahmen (Prioritäten) beschlossen werden.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung erhält den Auftrag, entsprechende Planungs-/Ingenieurbüros zu kontaktieren, die anfallenden Kosten zu ermitteln und auch die weitere Vorgehensweise abzustimmen. In einer weiteren Sitzung des Gemeinderats sollte dann darüber berichtet werden.

15.    Mindestanforderungen bei Sitzungsvorlagen für die Bearbeitung der Baugesuche im Gremium
    (Antrag der FDP vom 28.03.2018/26.07.2018)

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 10.09.2018, der unter anderem auch den Antrag der FDP-Fraktion vom 28.03.2018 bzw. vom 26.07.2018 beinhaltet.
Rainer Guggemos erläutert insbesondere, dass die Mindestinformationen, die für eine abschließende, sorgfältige und zielführende Beratung der Baugesuche im Technischen und Umweltausschuss (TUA) notwendig sind, im Antrag dargelegt worden sind und nach seinen Ausführungen in der Gemeinde Immendingen mit Erfolg praktiziert werden.
Verwaltungsseitig wird hierzu ferner ausgeführt, dass – sollte dem Antrag der FDP gefolgt werden - die festgelegte Abgabefrist von Baugesuchen nebst weiteren Unterlagen zur Vorbereitung der jeweiligen TUA-Sitzung modifiziert und deshalb verlängert werden muss. Überlegt wird daher, diese Abgabefrist vor einer Behandlung im TUA deswegen auf vier Wochen zu verlängern, um dann auch die Zeit nutzen zu können, zum Beispiel mit dem Landratsamt Konstanz als zuständige Baurechtsbehörde entsprechende Abstimmungen vornehmen zu können.
Aus der anschließenden Beratung zum Antrag der FDP kristallisiert sich die Tendenz heraus, den vorliegenden Antrag dann auch so anzunehmen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der vorliegende Antrag der FDP bei 10 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

16.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Besetzung des Gemeinderates/des Ortschaftsrates Binningen

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat darüber, dass Gemeinderat und Ortschaftsrat Karl Schwegler seinen Wohnsitz zum 1. September 2018 von Binningen nach Schlatt am Randen verlegt hat. Dieser Wohnsitzwechsel hat zwar keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft im Gemeinderat, aber selbstverständlich Auswirkungen auf sein Mandat als Ortschaftsrat in Binningen.  In der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates Binningen müssen die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden.

b)    Standort Kindergarten Weiterdingen

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass das beauftragte Architekturbüro Frei aus Radolfzell mit der Verwaltung zwischenzeitlich eine Ortsbesichtigung zu möglichen Standorten des Kindergartens in Weiterdingen durchgeführt hat. Im Oktober/ November 2018 werden entsprechende Ergebnisse vorliegen, die dann im Gremium zu beraten sind.

c)    FSJ-Stelle

In Kooperation mit der Katholischen Kirchengemeinde wurde eine weitere FSJ-Stelle in der Gemeinde geschaffen. Neben der Unterstützung des Katholischen Kindergartens „St. Elisabeth“ in den nächsten Monaten soll die FSJ-Kraft danach entweder in der Schule oder im Kindergarten Riedheim eingesetzt werden.

c)    Feuerwehrfahrzeuge

Zwischenzeitlich ist der Antrag der Gemeinde Hilzingen auf Zuwendung für 2 kommunale Feuerwehrfahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr – Abteilung Schlatt am Randen und Duchtlingen – in Höhe von insgesamt 104.000 Euro positiv beschieden worden. In einer der nächsten Sitzungen sollen dann auch die entsprechenden Vergabebeschlüsse gefasst werden.

d)    Beschilderung Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"/Bauabschnitt 1

Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass zwischenzeitlich die Beschilderung im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle"/Bauabschnitt 1 größtenteils vollzogen worden ist.

e)    Breitband- / Glasfaseranbindung

Nach der erfolgten Ausschreibung zum gemeinsamen Netzbetrieb (Hilzingen – Tengen) können bis am kommenden Freitag entsprechende Angebote abgegeben werden. Am 25./26. September 2018 sind die entsprechenden Bieter- bzw. Verhandlungsgespräche terminiert.

17.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a)    Gewerbegebiet Weiterdingen

Auf Nachfrage von Gemeinderätin Doris Buhl gibt der Vorsitzende bekannt, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 16.10.2018 die Thematik „Ausweisung eines Gewerbegebiets“ in Weiterdingen beraten wird.

b)    Wanderwege

Gemeinderätin Ulrike Maus bittet die Verwaltung, dafür zu sorgen, den zugewachsenen Wanderweg (Burgenweg) in Binningen - um den Hohenstoffeln - frei zu halten bzw. aktuell jetzt frei zu schneiden. Der Vorsitzende wird sich diesem Thema annehmen.

c)    Sitzungseffizienz

Aus der Mitte des Gemeinderates wird nochmals deutlich an die allseits gewünschte Effizienz in Gemeinderatssitzungen und an die straffe Einhaltung der zeitlichen Vorgaben – vor allem für externe Dritte – erinnert.
Gemeinderat Martin Schneble hält es nicht für zielführend, wenn externe Dritte auf Grund ihrer sehr umfangreichen Ausführungen den ohnehin schon straffen Zeitplan unserer Gemeinderatssitzungen nachhaltig negativ beeinflussen (zum Beispiel TOP 6 der heutigen Sitzung).
Er bittet insbesondere den Vorsitzenden, darauf hinzuwirken, dass der kommunale Behindertenbeauftragte, Herr Volker Neukirchen, der rechtlich zwar ein Rederecht hat, dieses Rederecht aber nicht so umfangreich nutzen darf, wie in der heutigen Sitzung geschehen. Vor dem Hintergrund, dass sich Gemeinderäte aus diesen Gründen mit eigenen Wortmeldungen zurückhalten, sollte diese „Zurückhaltung“ nicht dazu genutzt werden, dass externe den dadurch gewonnenen Zeitpuffer in Anspruch nehmen.

d)    Baumrückschnitt

Gemeinderätin Andrea Baumann bittet die Verwaltung nochmals zu recherchieren, ob beim Friedhof Hilzingen die Staßenlampe an der Einmündung des dortigen Fußweges in die Gartenstraße zwischenzeitlich zurückgeschnitten ist. Dies wird von Seiten der Verwaltung auch zugesagt.

18.    Fragemöglichkeit für Einwohner

a)    Die Nachfrage von Martina Graf über die Festlegung des Bauplatzpreises im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" (2. BA) wird von Seiten des Bauamtsleiter Günther Feucht dahingehend beantwortet, dass die rechtlichen Vorgaben auch eingehalten worden sind.

Vorgelegt am 16. Oktober 2018
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)