Gemeinderat
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen
Gemeinderat 8. Mai 2018
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 10.04.2018
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 10.04.2018
4. Genehmigung von Niederschriften der Sitzungen des kommunalen Feuerwehrausschusses
a) am 23.05.2017
b) am 14.11.2017
c) am 20.02.2018
5. Fortschreibung des aktualisierten Feuerwehrbedarfsplanes
6. Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre
2019 - 2023
a) Aufstellung einer Vorschlagliste für die Wahl der Schöffen
b) Benennung von Vorschlägen für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen
7. Kommunaler Breitbandausbau im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen
- Vorstellung der Netztopologie
- Beschluss über die Fortführung des IKZ-Projektes des 1. Bauabschnitts
- Durchführung einer Netzbetriebsausschreibung
8. Änderung der bestehenden Hauptsatzung
9. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a) Sanierung Lindenstraße-Staufenstraße/Teil in Hilzingen
- Gewerk 1: Tief- und Straßenbauarbeiten
- Gewerk 2: Rohrverlegearbeiten / Wasserversorgung
b) Erschließung Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. BA Gemarkung Hilzingen
- Gewerk 1: Tief- und Straßenbauarbeiten
- Gewerk 2: Rohrverlegearbeiten / Wasserversorgung
c) Neubau Gehweg Ringstraße/Stubenkreuz in Binningen
- Straßenbauarbeiten
10. Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen
- Sachstandsbericht
- weitere Vorgehensweise
11. Integrationskonzept des Landkreises Konstanz
- Umsetzung in der Gemeinde Hilzingen
12. Kindergartensituation
- Sachstandsbericht über die Auslastung in den Kindergärten
- Beratung über die weitere Vorgehensweise
13. Bekanntgaben der Verwaltung
14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
15. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 8. Mai 2018
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 16 anwesend (Gemeinderäte Rainer Guggemos, Martin Schneble, Doris Buhl, Andreas Wieser ab TOP 5)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Holger Graf (beruflich), Martin Jordan (beruflich), Ulrike Maus (Urlaub), Dr. Sigmar Schnutenhaus (Urlaub), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.05 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 10
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristge-rechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10.04.2018 wird in Umlauf gegeben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Bürgermeister Rupert Metzler eine persönliche Erklärung zu einer möglichen Kandidatur um die Stelle als Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Villingen-Schwenningen ab und stellt diesbezüglich klar, dass für ihn – auch wenn er ein Gespräch mit einer politischen Gruppierung in Villingen-Schwenningen geführt hat – ein Wechsel nach Villingen-Schwenningen nicht in Frage kommt und er in Hilzingen, auch über das Jahr 2020 (nächster BM- Wahltermin) hinaus Bürgermeister bleiben möchte.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10.04.2018
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 10.04.2018 wurde dem Gemeinderat mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat eine Ergänzung zur vorgelegten Sitzungsniederschrift vom 10.04.2018 auf Seite 16, letzter Absatz vor; die neue Passage soll lauten:
"Die neue Ausgangssituation soll und muss natürlich auch mit Blick auf die Realisierung anderer Projekte, wie zum Beispiel dem Kunstrasenplatz, beraten werden, so die Ergänzung aus der Mitte des Gremiums."
Mit dieser Änderung wird die Niederschrift einstimmig genehmigt.
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 10.04.2018
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 10. April 2018 beschlossen, die beiden Anerkennungspraktikantinnen Frau Jessica Richter (Kindergarten „Zum Staufen“) und Frau Sophie Hanser (Kindergarten Riedheim) nach Abschluss der Ausbildung zu übernehmen.
4. Genehmigung von Niederschriften der Sitzungen des kommunalen Feuerwehrausschusses
a) am 23.05.2017
b) am 14.11.2017
c) am 20.02.2018
Gemeinderätin Andrea Baumann bemängelt die sehr späte Vorlage der Sitzungsprotokolle des Feuerwehrausschusses vom 23. Mai 2017 und vom 14. November 2017 und sieht sich wegen dieses zu langen Zeitraums nicht in der Lage, die Sitzungsprotokolle zu genehmigen. Ihre Nachfrage bzw. ihr Einwand über die fehlenden klaren Formulierungen in der Niederschrift vom 20. Februar 2018 hinsichtlich etwaiger Beschlüsse oder Empfehlungen wird im Gremium kurz diskutiert, aller¬dings für nicht zutreffend betrachtet.
a) Niederschrift der Sitzung des kommunalen Feuerwehrausschusses am 23.05.2017
Die Sitzungsniederschrift vom 23. Mai 2017 wird in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei drei Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.
b) Niederschrift der Sitzung des kommunalen Feuerwehrausschusses am 14.11.2017
Die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14. November 2017 muss aus der heutigen Sit-zung zurückgestellt werden, weil Gemeinderätin Barbara Kissmehl hinsichtlich der Regelungen zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ in der Sitzungsniederschrift nicht zutreffend zitiert ist.
Obwohl ein weiterer, in der Sitzung vorgebrachter Formulierungsvorschlag der Verwaltung eben-falls nicht akzeptiert wird, wird die Genehmigung dieser Niederschrift dann wieder auf die Tages-ordnung des Gemeinderates gesetzt, wenn ein entsprechender Formulierungsvorschlag bei der Gemeindeverwaltung vorgelegt wurde.
c) Niederschrift der Sitzung des kommunalen Feuerwehrausschusses am 20.02.2018
Die Sitzungsniederschrift vom 20. Februar 2018 wird in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme angenommen.
5. Fortschreibung des aktualisierten Feuerwehrbedarfsplanes
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus dem den Gemeinderäten mit E-Mail vom 27. April 2018 zugestellten aktuellen Feuerwehrbedarfsplan.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Sven Volk (ResQ-Engineering), der den aktuellen Feuerwehrbedarfsplan in Abstimmung mit Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen aber auch mit Kreisbrandmeister Carsten Sorg, den der Bürgermeister ebenfalls in der heutigen Sitzung begrüßt, verantwortlich erarbeitet hat.
Der Vorsitzende erteilt sodann Herrn Sven Volk, der zwischenzeitlich an der Verwaltungsbank Platz genommen hat, für den eigentlichen Sachvortrag das Wort. Mit Blick auf die sehr umfangreiche Sitzungsvorlage werden in der anschließenden Sitzungsniederschrift zur Vereinfachung der Protokollführung lediglich einige wesentliche Aspekte aufgenommen bzw. auf die dem Protokoll als Bestandteil beilegende GR-Präsentation von Herrn Volk verwiesen.
Unter anderem führt Herr Volk an:
- Die aktuelle Ausgangslage bei der Löschwasserversorgung bzw. auch die eingetretenen Veränderungen (Gewerbegebiet, Autobahntunnel, Aussiedlerhöfe usw.);
- die Erreichungsgrade der verschiedenen Planungsziele;
- die Planungen zur bedarfsorientierten Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen; bereits beschlos¬sen wurde die Beschaffung von jeweils einem TSF-W für die Ausrückebereiche 2 und 3.
- Auf Grund der vorhandenen Ausrückebereiche und den Verantwortungsbereichen bei den Tunnelabschnitten der Autobahn wird voraussichtlich auch die Beschaffung eines Einsatzleit-fahrzeugs (ELW 1) notwendig werden. Hierfür schätzt Herr Volk die Anschaffungskosten auf rund 100.000 Euro und mögliche Zuschüsse auf rund 20.000 Euro. Auch wenn sich die Zuständigkeiten der Gemeinde Hilzingen (FFW – Hilzingen) für die Autobahntunnel nicht verändert haben und lediglich die Ausrückebereiche verändert wurden, wird dieser Umstand als sehr unbefriedigend betrachtet, da die Gemeinde dadurch zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieser Aufgaben tragen muss, ohne hierfür eine adäquate Förderung zu erhalten
- Die baulichen Maßnahmen in den Feuerwehrgerätehäusern Schlatt am Randen und Duchtlingen
Mit Blick auf die neuen Fahrzeuge erläutert Herr Volk, dass die in den Feuerwehrgerätehäusern vorhandenen Stellplätze ausreichen, um die neuen Fahrzeuge dort abzustellen. Allerdings erscheint die dortige Raumsituation mit den neuen Fahrzeugen aus organisatorischen aber auch aus Sicht der bekannten Unfallverhütungsvorschriften nicht sachgerecht.
Nachgefragt aus der Mitte des Gemeinderates, wie weit die Umkleidemöglichkeiten von einem Feuerwehrhaus entfernt sein können, erläutert Herr Volk, dass eine solche Wegstrecke nicht zu groß sein darf, auch nicht von einer Zufahrtstraße getrennt oder der Zugang durch Treppen nicht eingeschränkt sein darf.
Herr Volk erläutert ferner, dass im Feuerwehrbedarfsplan keine Standortanalyse zu den Feuerwehrgerätehäusern erfolgt ist, da die Anforderungen an den Stellplatz in den beiden oben angeführten Feuerwehrgerätehäusern zwar erfüllt sind, jedoch keine weiteren Räume zum Umkleiden zur Verfügung stehen.
Dem Gemeinderat obliegt es in diesem Fall, einen idealen Standort für eventuell neue Feuer-wehrgerätehäuser oder andere bauliche Optionen zu suchen.
- Herr Volk erläutert auf eine Nachfrage, dass er in seiner Fortschreibung/ Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplans sogenannte Mindestvoraussetzung oder Muss-Standards zu definieren hat und alle weiteren, darüber hinausgehenden Maßnahmen nicht aufgenommen werden müs¬sen. Die Untersuchung, ob in Duchtlingen oder Schlatt am Randen neue Feuerwehrgeräte¬häuser errichtet werden müssen, hat nach einer vorgeschalteten sorgfältigen Planung (Stellplatz, Raumsituation, Umkleide), losgelöst von einem Feuerwehrbedarfsplan, der Gemeinderat zu entscheiden.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates zur möglichen Finanzierung erläutert die Ver-waltung, dass im Haushaltsplan 2019 erste Planungsraten für die beiden Feuerwehrgerätehäu-ser in Höhe von jeweils 20.000 Euro und die beiden Feuerwehrfahrzeuge in den Jahren 2018 und 2019 sowie in der Mittelfristigen Finanzplanung, zum Beispiel auch die Beschaffung von Funkempfängern im Jahr 2019, aufgenommen sind.
Der Vorsitzende erteilt im weiteren Verlauf der Beratung Herrn Carsten Sorg, der zum 1. September 2017 zum neuen Kreisbrandmeister bestellt worden ist, das Wort. In seinen Ausführungen geht Herr Sorg insbesondere darauf ein, dass für die Fortschreibung/Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplans in der vorgelegten, heutigen Fassung ein sehr enger Austausch mit dem beauftragten Planungsbüro aber auch mit der FFW Hilzingen erfolgt ist, er die vorgestellten Inhalte als sehr gut bewertet und so einer Genehmigung nichts im Wege steht. In seinem weiteren Ausblick geht Herr Sorg auf folgende Aspekte etwas näher ein:
1. Feuerwehrservice-Zentrum
In absehbarer Zeit muss der Kreistag eine politische Entscheidung treffen, wie es mit dem Feuerwehrservice-Zentrum weitergehen wird. Die verwaltungsseitigen Vorbereitungen (LRA Konstanz) sind soweit abgeschlossen, wobei mehrere Varianten/Optionen ausgearbeitet und neben Investitionskosten auch die laufenden Betriebs- und Personalkosten zusammengestellt worden sind.
2. Alarmplanung Landkreis Konstanz
Die Planung der Ausrückebereiche im Landkreis Konstanz, auf die sich die sogenannte Alarm-planung stützt, ist in Arbeit, wobei die Ausgangslage im Landkreis Konstanz - von der Gemeinde Hohenfels hin bis zur Großen Kreisstadt Konstanz - sehr divergent ist und somit auch unterschiedlichste Anforderungen an die jeweiligen Feuerwehren abgebildet werden müssen.
3. Einsatzleitfahrzeug (ELW 1)
Das bereits oben angeführte ELW 1 als zukünftiges Führungsfahrzeug für die Gemeinde Hilzingen zu beschaffen, macht nicht nur wegen der Situation der beiden Tunnelabschnitte der Autobahn Sinn, sondern auch bei allen anderen Einsätzen der FFW Hilzingen.
4. Einführung Digitalfunk
Sehr vorsichtig erörtert der Kreisbrandmeister, dass vermutlich im Jahr 2019 die für diese weitreichende Investition anfallenden Kosten geplant werden können.
5. Jugendfeuerwehr Hilzingen
Der Aufbau einer Jugendfeuerwehr auch in der Gemeinde Hilzingen wird von Herrn Sorg dringend empfohlen, da über die Bildung einer Jugendfeuerwehr hinaus eine sehr gute Möglichkeit
geschaffen wird, ausreichend FW-Kameraden (m/w) gewinnen zu können, so dass die Gemeinde ihrer Pflichtaufgabe auch nachkommen kann. Die Gemeinde Hilzingen sollte die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen aktiv begleiten, um neue Mitglieder zu werben.
6. Gerätewart
Der Einsatz des hauptamtlichen Feuerwehrgerätewartes bei der Gemeinde Hilzingen ist dringend notwendig und sollte mit Blick auf die Beschäftigungszeiten tendenziell ausgebaut werden, um den großen Anforderungen auch gerecht werden zu können.
7. Zuschuss TSF-W
Für die Beschaffung der beiden TSF-W stehen die Aussichten sehr gut, entsprechende Zuschussmittel zu bekommen. Vor allem auch die Zusammenarbeit bei der Ausschreibung von solchen Fahrzeugen mit einer Nachbarkommune birgt große Chancen, günstigere Konditionen zu erhalten.
8. Kommunaler Feuerwehrausschuss
Die Einrichtung des Kommunalen Feuerwehrausschusses in der Gemeinde Hilzingen ist sehr vorbildlich, auch mit Blick in den Landkreis Konstanz.
In diesem Kommunalen Feuerwehrausschuss können feuerwehrtechnische Angelegenheiten sehr umfassend und ausführlich beraten werden. Er findet diese Einrichtung als außerordentlich gut.
Als Ergebnis der längeren Aussprache zum aktualisierten Feuerwehrbedarfsplan wird dieser in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
Im Nachgang zu diesem Beschluss erwähnt der Vorsitzende, dass im Haushaltsplan 2018 eine Planungsrate für die beiden Feuerwehrgerätehäuser Schlatt am Randen und Duchtlingen von jeweils 20.000 Euro veranschlagt sind und zum Beispiel eine Entscheidung, welche Planungsbüros die Aufträge erhalten sollen, im September 2018 getroffen werden muss.
Mit Blick auf die Verbesserung der Tagesverfügbarkeit wird aus der Mitte des Gemeinderates angeregt, nicht nur neue Mitglieder zu werben, sondern den Faktor "Mitglied bei der Feuerwehr" zum Beispiel bei der Bauplatzvergabe, bei der Vergabe von Kindergartenplätzen positiv einfließen zu lassen oder auch die Möglichkeit einer Entschädigung für den Feuerwehreinsatz zu verbessern.
Mit herzlichen Worten des Dankes werden Herr Sven Volk (ResQ-Engineering) sowie Herr Carsten Sorg (Kreisbrandmeister) aus der Sitzung verabschiedet.
6. Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
a) Aufstellung einer Vorschlagliste für die Wahl der Schöffen
b) Benennung von Vorschlägen für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen
Gemeinderätin Marianne Guthoff erklärt sich für befangen und begibt sich unter die Zuhörer.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heuti-gen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 25.04.2018.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die vorgelegte Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen vollumfänglich anzunehmen.
7. Kommunaler Breitbandausbau im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen
- Vorstellung der Netztopologie
- Beschluss über die Fortführung des IKZ-Projektes des 1. Bauabschnitts
- Durchführung einer Netzbetriebsausschreibung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heuti-gen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage vom begleitenden Ingenieurbüro der Breitbandberatung Baden-Württemberg, Herrn Kübler.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die aufgezeigten Prioritäten die Gemeinde Hilzingen verpflichten, diese dann auch in den nächsten beiden Jahren verbindlich auszuführen.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, wann dieses Projekt vollumfänglich abgeschlossen sein wird, kann verwaltungsseitig aus verschiedenen Gründen nicht abschließend beantwortet werden, so kann zum Beispiel keine Aussage darüber getroffen werden, zu welchem Zeitpunkt welche Straßenzüge saniert werden, um bei dieser Gelegenheit dann auch entsprechende Medienträger einzuziehen, die für die Anschlüsse ins Haus benötigt werden.
Die jetzt anvisierten Maßnahmen sind auf der Ausgabeseite sowohl im Haushaltsplan 2018 als auch in der Mittelfristigen Finanzplanung soweit abgebildet. In der kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Gegenstimme den unter Ziffer 2 der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Hilzingen wird folgende Breitbanderschließungen gemäß Netztopologie für einen 2-Jahres-Zeitraum verbindlich umsetzen:
- Gewerbegebiet Hilzingen, Ausbau mittels FTTB-Technologie
- Ortsteil Binningen, Ausbau mittels FTTC-Technologie
- Zuführungstrassen (Backbone) vom Anschlusspunkt LWL zum Stadtgebiet Tengen
- Bereiche Hofwiesen und Storzeln als Synergie im Zuge Herstellung Zuführungstrassen nach vorgenannter Ziffer
Die Entscheidung steht vorbehaltlich der Erlangung von Fördermitteln aus der VwV -Breitbandförderung oder weiterer Förderprogramme.
2. Die Gemeinde Hilzingen stimmt einer gemeinsamen Netzbetriebsausschreibung mit der Stadt Tengen zur Vermarktung des interkommunalen Glasfasernetzes zu.
8. Änderung der bestehenden Hauptsatzung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heuti-gen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 26.04.2018.
In den verwaltungsseitigen Ausführungen zur angedachten Änderung der bestehenden Hauptsat-zung wird zum Vorschlag über die Änderung der personalrechtlichen Zuständigkeiten unter ande-rem auch ein Vergleich zu anderen Kommunen gezogen. Ebenfalls wird verwaltungsseitig sehr ausführlich der bisherige Ablauf und auch der zukünftig angedachte Ablauf bei Personaleinstellungen/Personalentscheidungen dargelegt.
Unter anderem werden aber auch die angedachten Modifizierungen bei den betragsmäßigen Zuständigkeitsrahmen der beiden beschließenden Ausschüsse bzw. des Bürgermeisters nochmals explizit aufgezeigt.
Die Zielsetzung der anvisierten Änderung der Hauptsatzungsregelungen soll unter anderem auch dazu dienen, die Effektivität und Effizienz im Gemeinderat bzw. in den Ausschüssen zu verbessern, bzw. – so die Ausführungen des Vorsitzenden – die in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen dahingehend zu nutzen, die beschließenden Ausschüsse zu stärken und durch einen größeren Zuständigkeitsrahmen dem Gemeinderat die Möglichkeit zu eröffnen, sich auf Grundlegenderes bzw. auf politisch wichtige Entscheidungen konzentrieren zu können.
Nach den verwaltungsseitigen Ausführungen zu dem im Wortlaut vorgelegten Hauptsatzungsent-wurf entwickelt sich im Gremium eine intensive Aussprache, in der die verschiedenen Argumente Pro und Contra zum Satzungsentwurf in die Beratung eingebracht bzw. gegen- und miteinander abgewogen werden.
Im Laufe der Beratung zum vorliegenden Satzungsentwurf bzw. zu den angedachten Änderungen einzelner Regelungen werden aus der Mitte des Gemeinderates Anträge gestellt, diese in verschiedenen Punkten zu ändern.
Über diese Anträge wird im Laufe der Beratung einzeln abgestimmt.
Gemeinderätin Andrea Baumann wünscht mit Blick auf die immens wichtige Bedeutung von Personalentscheidungen bzw. auch vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen über die Zuständigkeit von Personalentscheidungen, diese vom Verwaltungs- und Finanzausschuss wieder als Ganzes in den Gemeinderat zurück zu übertragen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, über den Antrag, die Zuständigkeit von Personalentscheidungen in den Kompetenzbereich des Gemeinderates zu übertragen, wird mit 5 Ja- und 12 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Im Anschluss daran erfolgt die Beschlussfassung über den vorgelegten Hauptsatzungsenwurf mit folgenden Änderungsanträgen:
1. Der Antrag von Gemeinderat Andreas Wieser, in der Hauptsatzung die Höhe des Zuständig-keitsrahmens der beschließenden Ausschüsse nicht nur auf 125.000 Euro (Verwaltungsvor-schlag), sondern auf 150.000 Euro zu erhöhen, wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
2. Der Antrag von Gemeinderätin Andrea Baumann, die Zuständigkeit für die personalrechtlichen Entscheidungen nicht wie verwaltungsseitig vorgeschlagen zu verändern und die somit bisher geltende Regelung zu belassen, wird bei der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 11 Nein-Stimmen und 6 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt, so dass der vorgelegte Hauptsatzungsentwurf diesbezüglich nicht geändert werden soll und wie vorgeschlagen in Kraft treten soll.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung nach kurzer Prüfung der rechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung, dass die qualifizierte Mehrheit bei 11 Stimmen liegt und somit die neue Hauptsatzung wirksam beschlossen worden ist.
9. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heuti-gen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 03.05.2018, die zu den einzelnen Punkten nochmals kurz erörtert wird.
a) Sanierung Lindenstraße-Staufenstraße/Teil in Hilzingen
- Gewerk 1: Tief- und Straßenbauarbeiten
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Sanierung der Lindenstraße – Staufenstraße /Teil wur-den für die Tief- und Straßenbauarbeiten von 6 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wobei 2 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Schleith GmbH, Mühlenweg 5, 78256 Steißlingen, zum Ange¬botspreis von 919.248,95 Euro (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den Auftrag an die Firma Schleith zum Angebotspreis in Höhe von 919.248,95 € zu vergeben.
- Gewerk 2: Rohrverlegearbeiten / Wasserversorgung
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Sanierung der Lindenstraße – Staufenstraße /Teil wur-den für das Gewerk 2 -Rohrverlegearbeiten/Wasserversorgung- von 6 Firmen die Ausschreibungs¬unterlagen angefordert, wobei 2 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Unger Rohrleitungsbau GmbH, Gewerbestraße 3, 88669 Frickingen, zum Angebotspreis von 81.150,62 Euro (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Unger Rohrleitungsbau GmbH zum Angebots-preis in Höhe von 88.150,62 € (brutto).
Im Nachgang zu diesen beiden Auftragsvergaben erläutert die Verwaltung die zu erwartenden Gesamtkosten für dieses Projekt.
b) Erschließung Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. BA Gemarkung Hilzingen
- Gewerk 1: Tief- und Straßenbauarbeiten
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Tief- und Straßenbauarbeiten im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt wurden von 6 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefor-dert, wobei 5 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Storz Verkehrswegebau GmbH & Co.KG, Dürrheimer Str. 37, 78166 Donaueschingen, zum Angebotspreis von 1.921.004,46 Euro (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Der Gemeinderat beschließt ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Storz Verkehrswegebau GmbH & Co.KG.
- Gewerk 2: Rohrverlegearbeiten / Wasserversorgung
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Rohrverlegearbeiten / Wasserversorgung im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt wurden von 3 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wobei 2 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma W. Ungerer Leitungsbau GmbH, Gewerbestraße 3, 88699 Frickingen, zum Angebotspreis von 84.473,34 Euro (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Der Gemeinderat beschließt ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma W. Ungerer Lei-tungsbau GmbH.
Im Nachgang zu diesen beiden Auftragsvergaben erläutert die Verwaltung die Kostensituation für dieses Projekt und darüber hinaus auch, dass - vergleichbar mit dem ersten Bauabschnitt in die¬sem Baugebiet "Beim Steppbachwiesle" - auch ca. 35 Bauplätze entstehen werden, wobei schon vorsichtig darauf aufmerksam gemacht wird, dass der für den 1. Bauabschnitt festgelegte Bauplatzpreis von 230 Euro für den 2. Bauabschnitt wohl eher nicht ausreichen wird.
Zum weiteren Ablauf wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass die Vergabe der Bauplätze im 4. Quartal 2018 anvisiert ist, mit dem Verkauf von Baugrundstücken in etwa im 1. Quartal 2019 begonnen und mit der Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen im Juni 2019 gerechnet wer-den kann.
c) Neubau Gehweg Ringstraße/Stubenkreuz in Binningen
- Straßenbauarbeiten
Für die Straßenbauarbeiten zum Neubau Gehweg Ringstraße/Stubenkreuz in Binningen wurden bei der beschränkten Ausschreibung von 6 Firmen Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 2 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Wolfgang Braun Tiefbau- Kanal- und Pflasterbau, Engener Str. 5, 78253 Eigeltingen, zum Angebotspreis von 101.555,03 Euro (brutto) als günstigste Bieterin hervor.
Der Gemeinderat beschließt ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Wolfgang Braun, 78253 Eigeltingen.
Verwaltungsseitig wird auch auf die Ausgangssituation beim Erhalt möglicher Zuschüsse für den behindertengerechten Ausbau solcher Projekte hingewiesen. Ein entsprechender Antrag sollte nach den Erkenntnissen der Gemeindeverwaltung jeweils zum 31.10. gestellt sein, um an Zuschüsse zu gelangen. Allerdings gibt es hierfür eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei 100.000 Euro/Einzelmaßnahme liegt. Die diesbezüglichen Regelungen über die Bagatellgrenze sehen vor, dass die jeweiligen Einzelmaßnahmen räumlich klar und deutlich getrennt sein müssen. Zur Erläuterung verliest Bauamtsleiter Günther Feucht einen entsprechenden Passus. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates sagt der Vorsitzende zu, dass er dies nochmals mit der Bewilligungsbehörde abklären bzw. abstimmen wird. Im Gemeinderat wird hierüber wieder berichtet.
Auf Nachfrage des kommunalen Behindertenbeauftragten Herrn Volker Neukirchen, erläutert die Verwaltung, dass mit dem Neubau des Gehweges auch der behindertengerechte Ausbau der Haltestelle erfolgen wird.
Die Baumaßnahme soll im Juni 2018 beginnen und Ende Juli 2018 fertiggestellt sein.
10. Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen
- Sachstandsbericht
- weitere Vorgehensweise
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heuti-gen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 24. April 2018, die nochmals in den wesentlichen Zügen, vor allem jedoch die Ziffer III, nämlich der verwaltunsseitige Vorschlag über die weitere Vorgehensweise, erörtert wird.
Nach der verwaltungsseitigen Vorstellung entwickelt sich im Gremium eine kurze Aussprache zur weiteren Vorgehensweise, in der die auftretenden Fragen verwaltungsseitig beantwortet werden.
Die Förderschwerpunkte des ELR-Programms 2018 liegen im Bereich des Wohnungsbaus. Voraussichtlich werden die Förderschwerpunkte 2019 ähnlich sein, so die Ausführungen des Vorsitzenden.
In der Begründung des Hilzinger Antrags zur Sanierung der Wiesentalhalle sollte verstärkt auf die brandschutzrechtlichen Bestimmungen und die diesbezügliche Situation in der Wiesentalhalle auf-geführt werden. Ebenfalls sollte auch überlegt werden, ob eine Nutzung der Halle für Zwecke des Schulsports positive Auswirkungen auf eine Entscheidung hätte, was mitunter - sofern möglich und sachlich zutreffend - dann auch in die Begründung aufgenommen werden sollte.
Nachdem die Unterlagen vollständig bei der Verwaltung vorliegen, müsste über eine frühzeitige, allerdings trotzdem auch terminlich sinnvolle Antragstellung nachgedacht werden.
Nachdem 2018 im Landkreis Konstanz lediglich eine Hallensanierung in den Genuss einer ELR-Förderung kommen wird, wird, mit Blick auf das kommende Jahr, aus der Mitte des Gemeinderates auch auf die an Fasnacht abgebrannte Markolfhalle in Radolfzell, Ortsteil Markelfingen, hingewie¬sen. Es dürfte dann auch durchaus schwierig werden, neben diesem Antrag aus Radolfzell – sollte er 2019 gestellt werden – für die Wiesentalhalle einen Zuschuss aus diesem Programm zu erhalten.
In wie weit andere Gemeinden auch mit dem Gedanken spielen, entsprechende Hallensanierungsanträge zu stellen, ist nicht bekannt, so der Vorsitzende.
Es kristallisiert sich im Gremium deutlich die Tendenz heraus, auf keinen Fall auf die Möglichkeit der ELR-Förderung zu verzichten und in Folge dessen dann auch einen 2. Anlauf zu nehmen, um eventuell ins ELR-Programm 2019 aufgenommen zu werden. Ein Fördermittel-Verzicht ist - nicht nur mit Blick auf die Anzahl der vorhandenen Projekte und auf die Interessen der Gesamtge-meinde – nicht nachvollziehbar und nicht umsetzbar, so die Einschätzung aus dem Gremium.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Förderkulisse muss dann die weitere Vorgehensweise für den Haushalt 2019 auch dahingehend beraten werden, wie mit der Problematik der Nutzbarkeit der Duschen in der Wiesentalhalle Weiterdingen umgegangen wird (=vgl. hierzu das Schreiben des SC Weiterdingen) bzw. umgegangen werden soll und ob ggfs. welche Instandsetzungsarbeiten an den Duschen vollzogen werden sollten.
Als Ergebnis der Beratung ist der Gemeinderat unisono mit der vorgeschlagenen weiteren Vorge-hensweise – wie unter III. der Sitzungsvorlage aufgeführt – einverstanden.
Unter Umständen könnten – wenn am Projekt Sanierung der Wiesentalhalle ggfs. auch ohne Zuschussmittel festgehalten wird – auch frühzeitig die weitergehenden, planerischen Arbeiten (zum Beispiel Detailplanungen) mit dem beauftragten Architekten abgestimmt werden, so die Ausführungen aus der Mitte des Gremiums.
11. Integrationskonzept des Landkreises Konstanz
- Umsetzung in der Gemeinde Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heuti-gen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 30. April 2018, die in den wesentlichen Zügen nochmals erörtert wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung, dass der geplante Einsatz von Frau Lohvina an 3 Tagen in der Gemeinde Hilzingen natürlich sehr positive Auswirkungen, sowohl auf die Integration der Flüchtlinge als auch auf die Entlastung der Mitarbeiter im Rechnungsamt, haben wird.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, ob die Qualifikationen von Frau Lohvina ausreichend sind, die entsprechende Förderung zu erhalten, beantwortet der Vorsitzende dahingehend, dass das Landratsamt Konstanz die Qualifikationen von Frau Lohvina (Diplom-Sozialpädagogin) abgeklärt hat und diesbezüglich keine Schwierigkeiten bekannt sind.
Angeregt wird aus der Mitte des Gemeinderates ferner, dass sich Frau Lohvina demnächst bei einer passenden Gelegenheit, entweder im Gemeinderat oder im Verwaltungs- und Finanzaus-schuss, vorstellen wird. Das vorgelegte Integrationskonzept des Landkreises Konstanz wird im Gremium positiv bewertet.
12. Kindergartensituation
- Sachstandsbericht über die Auslastung in den Kindergärten
- Beratung über die weitere Vorgehensweise
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 04. Mai 2018, die dem Gemeinderat am 4. Mai 2018 per Mail und per Post nachgereicht worden ist.
Der Sachstandsbericht über die Auslastung in den Kindergärten erfolgt verwaltungsseitig im Vor-griff auf die Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 3. Juli 2018, in der der örtliche Kindergartenbedarfsplan fortgeschrieben wird. Insbesondere wird auf die Auslastungsentwicklung in den kommenden 12 – 15 Monaten hingewiesen. Nach derzeitigen Erkenntnissen wird im Kindergartenjahr 2018/19 respektive zu Beginn des Jahres 2019 das vorhandene Platzangebot in den Kindergärten nicht mehr ausreichen, allen Anforderungen zu genügen. Deshalb müssen temporäre (kurzfristige) als auch dauerhafte Lösungen angestrebt werden, um die vorhandene Anzahl der Kindergartenplätze in der Gemeinde zu erhöhen.
Aus der Mitte des Gemeinderates erhält die Verwaltung den Auftrag, neben geeigneten Standorten für eine dauerhafte Lösung von neuen Einrichtungen zur Kindertagespflege auch mögliche private Betreiber zu prüfen.
Der aus der Mitte des Gemeinderates angebrachte Vorwurf, dass die Verwaltung bzw. der Bür-germeister nicht schon früher auf die sich einstellende, aktuelle Entwicklung reagiert hat, wird von Seiten des Vorsitzenden dahingehend deutlich zurückgewiesen, dass die aktuellen Zahlen erst seit kurzem, nämlich seit der letzten Leiterinnenbesprechung im April 2018, so konkret wurden, um darauf auch reagieren zu können.
Darüber hinaus sind schon viele Gespräche mit der katholischen Kirchengemeinde, zum Beispiel über die Weiterentwicklung des Kath. Kindergartens „St. Mauritius“ in Weiterdingen, geführt wor-den.
Mit Blick auf den möglichen zweigruppigen Kindergarten in Weiterdingen bzw. auch weitere Ent-wicklungen in der Gemeinde muss im weiteren Verlauf natürlich auch die vorhandene Förderku-lisse im Blick gehalten werden, um für etwaige Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Kin-dergartenplätzen keine Fördermöglichkeiten auszulassen.
Die zum Teil aus der Mitte des Gremiums vorgebrachte Kritik, warum die zeitnahe Information in der Gemeinderatssitzung heute und nicht erst am 3. Juli 2018 in der Sitzung des zuständigen Verwaltungs- und Finanzausschusses erfolgt, kann verwaltungsseitig nicht nachvollzogen werden, da es in der heutigen Sitzung nur darum geht, den Gemeinderat zeitnah über die nicht unbedingt sehr positive Entwicklung bei der Kindergartensituation zu informieren.
Die Nachfrage von Gemeinderätin Marianne Guthoff bezüglich eines Besichtigungstermins im Waldkindergarten in Gailingen wird von Gemeinderat und Hauptamtsleiter der Gemeinde Gailin-gen, Steffen van Wambeke, aufgenommen. Er weist aber konkret darauf hin, dass ein Waldkin-dergarten als ein zusätzliches Angebot mit besonderer pädagogischer Ausrichtung sich nicht unbedingt dafür eignet, die entstehenden Probleme bei der Kindergartenplatzsituation zu lösen.
Das gleiche gilt im Übrigen auch für das aktuell in Hilzingen diskutierte TIGER-Betreuungs-Modell, so die weitere Einschätzung des Vorsitzenden.
13. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Sanierung Ortsmitte Hilzingen
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass am Montag, dem 25. Juni 2018, die öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung zum weiteren Verfahren Sanierung Ortsmitte Hilzingen stattfinden wird.
b) Feuerwehrgerätehaus Hilzingen
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass die sogenannte Feuerwehr-To-Do-Liste dem Gemeinderat dann vorgelegt wird, wenn diese auch zur Verfügung gestellt wird, wenn diese adäquat abgearbeitet worden ist.
14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Öffentliches WLAN – EU/Förderung
Gemeinderätin Marianne Guthoff weist auf die Möglichkeiten der Förderung von offenen WLAN-Hotspots hin und verweist auf den Programmstart der EU-Förderung am 15. Mai 2018.
Mit herzlichen Worten des Dankes erläutert die Verwaltung, dass der Termin im Haus bekannt ist und sich die Gemeinde bereits hat „registrieren“ lassen (Dorfplatz, Freibad), sofern dies möglich war.
b) Friedhof Hilzingen
Aus der Mitte des Gremiums wird die Verwaltung darauf hingewiesen, dass im Bereich des Hilzinger Friedhofs / beim "Gässle" die anliegenden Eigentümer darauf hingewiesen werden, den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern zu veranlassen, um die Ausleuchtung dieses Weges deutlich zu verbessern.
c) Straßenbeleuchtung
Ebenfalls wird aus der Mitte des Gemeinderates zur Verbesserung des subjektiven Empfin-dens der Sicherheit angeregt, zu überlegen, ob im Bereich des Friedhofs Hilzingen / Roseneggstraße eine Straßenlampe installiert werden kann.
15. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 10. Juli 2018
gez. Rupert Metzler, Bürgermeister
gez. Markus Wannenmacher, Schriftführer
gez. Martin Schneble, Gemeinderat
gez. Heinrich Mohr, Gemeinderat