Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 10. April 2018, 19:00 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen

Gemeinderat 10. April 2018

1.   Fragemöglichkeit für Einwohner

2.   Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 06.03.2018

3.   Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 06.03.2018

4.   Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 13.03.2018

5.   Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 13.03.2018

6.   Kommunaler Breitbandausbau im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen
-     Vorstellung der Netztopologie
-     Beschluss über die Fortführung des IKZ-Projektes mit 1. Ausbauschritt

7.   Ortskernsanierung Hilzingen – Sanierung Ortsmitte
a)   Vorstellung des Gutachtens über die Ermittlung der Anfangs- und Endwerte im Sanierungsgebiet "Ortsmitte" und Information über den Wechsel in das umfassende Verfahren gemäß §§ 152 bis 156a BauGB (Regelverfahren)
b)   Beschluss der Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte"
c)   Bericht über den aktuellen Verfahrensstand

8.   Erweiterung Peter-Thumb-Schule Hilzingen
Arbeitsvergaben:
a)   Dachabdichtungsarbeiten
b)   Putzarbeiten Außen (WDVS)

9.   Direktmitgliedschaft im Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF)

10. Aufhebung der Veränderungssperre für das Gebiet "Homboll II – 1. Erweiterung", Gemarkung Hilzingen

11. Ausschreibung des Regionalbusverkehrs - Zustimmung über die vorliegenden Ausschreibungsfahrpläne

12. Antrag der DPSG Hilzingen auf Bezuschussung des Garagenbaus

13. Einrichtung einer permanent ausgeschilderten Mountainbike-Strecke in Hilzingen

14. Bekanntgaben der Verwaltung

15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

16. Fragemöglichkeit für Einwohner

 

Gemeinderat 10. April 2018

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 17 anwesend (Gemeinderat Rainer Guggemos ab TOP 6)
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellter Christian Denzel
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer

Abwesend:
Gemeinderäte Karl Schwegler (beruflich), Andreas Wieser (Urlaub), Alfons Zipperer (beruflich), entschuldigt
Ortsvorsteher Walter Mayer (beruflich), entschuldigt

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.35 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 7

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristge-rechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates am 06.03.2018 und des Verwaltungs- und Finanzausschuss am 13.03.2018 wird in Umlauf gegeben.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 06.03.2018

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 06.03.2018.

3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 06.03.2018

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 6. März 2018 hat der Gemeinderat die Vergabe von vier Bauplätzen (Doppelhäuser im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle") und die Rahmenbedingungen über den Erwerb von zwei Grundstücken im Bereich des Sportgeländes Hilzingen beschlossen sowie grundsätzlich der Aufhebung der Veränderungssperre für das Gebiet "Homboll II"/1. Erweiterung, Gemarkung Hilzingen, die allerdings in der heutigen Sitzung nochmals auf die Tagesordnung genommen worden ist, zugestimmt.

4.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 13.03.2018

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 13.03.2018.

5.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 13.03.2018

In der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 13. März 2018 wurde die Einstellung von Herrn Mark Zeller, 78250 Tengen, auf die neue Stelle als Bautechniker im Bauamt zum 1. September 2018 beschlossen.

6.    Kommunaler Breitbandausbau im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen
-    Vorstellung der Netztopologie
-    Beschluss über die Fortführung des IKZ-Projektes mit 1. Ausbauschritt

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heuti-gen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 29. März 2018 sowie der in der heutigen Sitzung ausgelegten Tischvorlage, nämlich der vorbereiteten Präsentation der Breitbandberatung Baden-Württemberg über den Kommunalen Breitbandausbau im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen.
Zur heutigen Beratung begrüßt der Vorsitzende Herrn Thilo Kübler, Breitbandberatung Baden-Württemberg, der die Gemeinde Hilzingen bei diesem umfangreichen Projekt betreut, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt. Nach einleitenden Worten des Bürgermeisters erhält Herr Thilo Kübler vom Vorsitzenden für den eigentlichen Sachvortrag das Wort.
In seiner sehr ausführlichen Darstellung zur Erschließungskonzeption, zur Netztopologie bzw. auch zur FTTP-Strukturplanung geht er einzeln auf die entsprechenden Folien ein. Während bzw. nach Abschluss seiner längeren Präsentation entwickelt sich im Gemeinderat eine Beratung, die unter anderem folgende Aspekte beinhaltet:
Die aufgezeigte Netztopologie sieht für beide Kommunen jeweils zwei Anschlusspunkte an die LWL-Infrastruktur vor. Herr Kübler erläutert insbesondere auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, dass durch die beiden Anschlusspunkte in beiden Kommunen bei einer Netzbetriebsausschreibung prinzipiell mehr Marktteilnehmer angesprochen werden, als wenn nur jeweils ein Anschlusspunkt in jeder Kommune vorhanden wäre.
Darüber hinaus wären zwei Anschlusspunkte/Kommune dann auch für den Aufbau / die Ausge-staltung eines redundanten Backbone/Versorgungsnetzes grundsätzlich als sinnvoll zu werten.
Auch wenn die Netzbetreiber grundsätzlich dazu verpflichtet sind, weitere Drittanbieter über ihre eigenen Anschluss-/Einspeisepunkte, zum Beispiel auf das Backbone/Versorgungsnetz der Gemeinde Hilzingen-Tengen, zu festgelegten Konditionen (Regulierungsbehörde) zuzulassen, besteht trotzdem auch noch das Risiko, dass dies für einen Drittanbieter auf Grund der festgelegten Konditionen nicht unbedingt wirtschaftlich ist.
Theoretisch wäre es prinzipiell auch ausreichend, nur einen Anschlusspunkt pro Kommune in die Planung aufzunehmen, so die Ausführungen von Herrn Kübler, wobei die Vorteile für zwei mögli-che Anschlusspunkte durchaus überwiegen.
Die Firma RALA, die beim komplexen Ausschreibungsverfahren den Zuschlag erhalten hat, die Strukturplanung zu erarbeiten, ist aktuell hinsichtlich der Feinplanung in den letzten Zügen und wird die Strukturplanung in einer der nächsten Sitzungen im Gremium vorstellen. Neben den technischen Ausführungen zu einzelnen, weiteren Schritten, die bei der Umsetzung dieser Maßnahme folgen werden, definiert Herr Kübler – wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt – auf Nachfrage aus dem Gremium die Ausbauziele für den Zeitraum der nächsten beiden Jahre. Das Gewerbegebiet Hilzingen - Ausbau mittels FTTB-Technologie, der Ortsteil Binningen - Ausbau mittels FTTC-Technologie, die Schaffung der Zuführungstrassen (Backbone) vom LWL - Anschlusspunkt ins Stadtgebiet Tengen und auch die Weiler Hofwiesen und Storzeln als Synergiemaßnahme im Zuge der Herstellung der Zuführungstrasse ins Stadtgebiet Tengen sind diesbezüglich angedacht.
Im Übrigen sollte baldmöglichst die grundsätzliche Entscheidung zur Netzbetriebsausschreibung getroffen werden, nachdem mit dem kürzlich vollzogenen Spatenstich in Tengen-Blumenfeld die verfahrenstechnische Voraussetzung geschaffen wurde, mit der Ausschreibung jetzt beginnen zu können.
Ergänzend beinhaltet die Sitzungsvorlage auch die erforderlichen Massen bzw. auch eine erste Orientierung zu möglichen Ausbaukosten in Höhe von 13,1 Mio. Euro (ohne den Abzug möglicher Fördergelder). Herr Kübler führt ferner aus, dass diese erste grobe Kostenschätzung die Erschließung aller Baulücken, aller Gebäude und auch Einzelhöfe (Aussiedlerhöfe) mit der schnellen Technologie beinhaltet und in dieser doch sehr hohen Summe natürlich auch ca. 10 – 20 % an Aufwendungen enthalten sind, die für die Erschließung von Außenbereichsfällen anfallen würden. Er schätzt die Anschlusskosten pro Objekt auf rund 4.400 Euro und betrachtet diese Objektkosten im Vergleich zu anderen bekannten Projekten als preiswert.
Die aufgeführten Massen und Kosten sollen in etwa für die nächsten 20 Jahre als Maßstab dienen, wobei dies nicht bedeutet, dass alle Maßnahmen sofort in Angriff genommen werden müssen. Es sollen sinnvolle Realisierungsabschnitte gebildet werden, um zum Beispiel Mitverlegungsarbeiten dann durchzuführen, wenn betroffene Straßen ohnehin geöffnet werden müssen.
Herr Kübler weist nochmals darauf hin, dass nach dem erfolgten Spatenstich in Tengen-Blumen-feld jetzt die Netzbetriebsausschreibung erfolgen kann bzw. auch sollte, um das Projekt voranzutreiben. Mit der Netzbetriebsausschreibung für die beiden Kommunen Tengen und Hilzingen würden sich die Kommunen auf bestimmte Ausbauziele, zum Beispiel die in den nächsten beiden Jahren umgesetzt werden müssten, festlegen. Allerdings kann von seiner Seite in der Sitzung nicht klar und deutlich erklärt werden, ob die jetzt folgende Netzbetriebsausschreibung die Gemeinde so in die Pflicht nimmt, dass der Netzbetreiber, der bei einem solchen Verfahren als günstigster Bieter hervorgeht, dann die Gemeinde verpflichten kann, in den nächsten 20 Jahren das Projekt wie jetzt geplant vollumfänglich, also zu 100%, zu realisieren.
Im Rahmen einer Netzbetriebsausschreibung wird die Festlegung auf einen Betreiber erfolgen, wobei hierfür ein sehr komplexes mehrstufiges Verfahren notwendig ist, um an Fördermittel zu gelangen.
Derzeit kann ein entsprechender Ausbau nur dort erfolgen, wo eine Datenübertragungsrate von 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) unterschritten wird. Derzeit sind jedoch Überlegungen im Gange, diese sogenannte Eingriffsschwelle von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s zu erhöhen.
Zur nochmaligen Verdeutlichung führt Herr Kübler aus, dass das passive Netz von den Kommunen errichtet und zur Verfügung gestellt wird und die aktiven Netzkomponenten dann vom ausgewählten Netzbetreiber errichtet werden. Mit Blick auf betriebswirtschaftliche Aspekte wird angeführt, dass durch die Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen natürlich deutlich bessere Chancen bestehen, einen leistungsfähigen, wirtschaftlichen und preisgünstigen Netzbetreiber zu erhalten, da die Anzahl der anzuschließenden Haushalte oder Abnehmer durch diese Zusammenarbeit größer ist, als wenn jede Kommune es für sich alleine machen würde.
Mit Blick auf die kürzlich abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen wurde in der Presse bereits veröffentlicht, dass es im Jahr 2025 ein schnelles Internet für alle geben soll und in diesem Zusammenhang auch immer wieder ein Glasfasernetz mit 1 GB/s als Maßstab bzw. als Benchmark gelten soll. Ob diese Ziele, die von der Bundesregierung ausgegeben worden sind, auch tatsächlich einzuhalten sind bzw. auch in den nächsten 7 Jahren in Deutschland realisiert werden können, werden von Herrn Kübler aufgrund seiner Erfahrung als schwierig dargestellt.
Im Gremium wird es teilweise als außerordentlich problematisch gesehen, dass in der heutigen Sitzung nicht deutlich oder nicht deutlich genug geklärt werden kann, welche rechtliche Verpflich-tung die Gemeinde mit einer jetzigen Netzbetriebsausschreibung eingeht, auch mit Blick auf einen etwaigen Förderantrag. Für die eingereichten Förderanträge gibt es kein sogenanntes Scoring-Verfahren. Es werden vielmehr die Anträge nach deren Eingang (sog. Windhund) abgearbeitet. Bedingt durch das sehr komplexe und länger dauernde Netzbetriebsverfahren (Dauer ca. 4 – 5 Monate von Beginn der Ausschreibung bis zum Vergabebeschluss) sollte dann auch zügig begonnen werden, um im 2. Halbjahr 2018 mit den entsprechenden Arbeiten beginnen zu können (Verbindungstrassen, Ortsteilanbindung, Gewerbegebiet o.Ä.). Durch einen bewilligten Förderantrag bzw. durch die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) wäre das Risiko für die Kommunen etwas kalkulierbarer.
Mit weiteren Wortmeldungen aus der Mitte des Gemeinderates wird die Netzbetriebsausschreibung bzw. die davon ausgehenden Verbindlichkeiten für die Gemeinde, nämlich alle oder bestimmte Maßnahmen aus dem gesamten Projekt - wie vorgestellt - ausführen zu müssen, im Moment als sehr groß beschrieben.
Im Gremium entwickelt sich deshalb auch die Tendenz heraus, wegen dieses Risikos unter Um-ständen in der heutigen Sitzung hierüber nicht zu entscheiden und die Beschlussfassung in eine der nächsten Sitzungen zu vertagen.
Gemeinderat Rainer Guggemos stellt daraufhin den Antrag, die Beschlussfassung über die Fortsetzung des IKZ-Projektes in die nächste Sitzung des Gemeinderates zu vertagen, was daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 8 Ja- und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen wird.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Thilo Kübler aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

7.    Ortskernsanierung Hilzingen – Sanierung Ortsmitte
a)    Vorstellung des Gutachtens über die Ermittlung der Anfangs- und Endwerte im Sanierungsgebiet "Ortsmitte" und Information über den Wechsel in das umfassende Verfahren gemäß §§ 152 bis 156a BauGB (Regelverfahren)
b)    Beschluss der Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte"
c)    Bericht über den aktuellen Verfahrensstand

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heuti-gen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 29. März 2018, die unter anderem durch die in der heutigen Sitzung ausgegebene Tischvorlage, nämlich die ebenfalls beiliegende Präsentation der STEG, ergänzt wird.
Für die heutige Beratung begrüßt der Vorsitzende Herrn Johann Schiefele sowie Frau Kristin Seifert von der STEG (Stadtentwicklung GmbH).
Zur Vereinfachung der Protokollführung wird auf die umfangreiche Sitzungsvorlage verwiesen und nur einige wichtige Punkte aus der sich im Gemeinderat entwickelnden Aussprache protokolliert.

-    Herr Schiefele erläutert sehr ausführlich unter anderem noch, dass der Projektzeitraum auf begründeten Antrag der Gemeinde bis 2024 verlängert werden kann. Begründet ist ein Antrag vor allen Dingen dann, wenn die Realisierung bestimmter Projekte aus den Sanierungszielen konkret am Laufen bzw. schon erledigt worden ist.
-    Die Anfangs- bzw. die Endwerte der einzelnen Objekte in den verschiedenen Bereichen sind zum Zeitpunkt des Verfahrenswechsels neu zu ermittelten.
-    Auf die Erhebung eines möglichen Ausgleichsbeitrags beim Eigentümer durch die Gemeinde kann zum Beispiel nur dann verzichtet werden, wenn die sogenannte Bagatellgrenze nicht überschritten wird, was bei 28 Erhebungsfällen in Hilzingen (ungleich Grundstücke) als nicht gegeben unterstellt werden muss.
-    Die Situation in den aufgezeigten vier Zonen ist unterschiedlich. In der Zone 1 könnte zwar die Bagatellgrenze noch greifen (= vereinfachtes Verfahren); in den 3 anderen Zonen jedoch nicht (= Wechsel zum umfassenden Verfahren), so dass bei diesen Zonen dann zwingend ein Verfahrenswechsel notwendig werden wird.
-    Nachdem somit ein Verfahrenswechsel zwingend erfolgen muss, treten für die Gemeindever-waltung bestimmte Konsequenzen ein, so zum Beispiel die Ermittlung eines Ausgleichsbe-trags/Ablösebetrags, die Prüfung der Anwendbarkeit der Bagatellregelung, eine qualifizierte Kaufpreisprüfung und auch eine entsprechende Fortschreibung der Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss der Gemeinde Hilzingen.
-    Zum Verfahrensstand erläutert Frau Seifert ebenfalls sehr ausführlich die vorliegende Sitzungsvorlage. Die Zusammenstellung über die geplanten Maßnahmen in der Vorlage ist dahingehend nicht zutreffend, dass hierüber noch keine Beschlüsse des Gemeinderates vorliegen und deshalb die verwendete Formulierung nicht stimmt. Es müsste daher lauten, "die Auswahl von angedachten Maßnahmen zur Sanierung Hilzingen Ortsmitte".
    Bei den bisher angefallenen Kosten für Maßnahmen im Sanierungsgebiet weist sie im Besonderen darauf hin, dass der für den Dorfplatz vorhandene Kostendeckel in Höhe von 150 Euro/m² derzeit sehr stark diskutiert wird und in absehbarer Zeit davon ausgegangen werden muss, dass dieser Kostendeckelsatz erhöht werden wird. Dieser Kostendeckel beinhaltet zum Beispiel keine Aufwendungen von unterirdischen Maßnahmen (zum Beispiel Leitungsverlegungen und Ähnliches), so dass der Vergleich mit den tatsächlichen Gesamtkosten des Dorfplatzes pro m², die bei rund 400 Euro liegen, dann auch nicht wirklich zutreffend und zielführend ist.
-    Nachdem die Endabrechnung der Kosten für den Dorfplatz abschließend noch nicht vorliegen, können die tatsächlichen Baukosten heute auch noch nicht beziffert werden.
-    Herr Schiefele erläutert darüber hinaus, dass es trotz der derzeit laufenden Diskussion über den Kostendeckel mit 150 Euro/m² keinen Sinn macht abzuwarten und Projekte zurückzustellen bis in diesem Bereich eine Entscheidung gefallen ist.
-    In den Jahren 2019 – 2022 sind in der mittelfristigen Finanzplanung ca. 5,6 Mio. Euro als Aus-gaben und rund 1,8 Mio. Euro an Zuschüssen veranschlagt, um, zu dem bereits verausgabten Anteil der Gemeinde in Höhe von 1,125 Mio. Euro (= Sitzungsvorlage), das Projekt Sanierung Ortsmitte Hilzingen abschließen zu können.
    Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass - mit Blick auf die Finanzierung dieses wie auch anderer Projekte - im Gemeinderat, nach einer verwaltungsseiti-gen Vorlage, intensiv darüber beraten werden muss, welche einzelnen Maßnahmen im Sanie-rungsgebiet zu welchen Zeitpunkten zu realisieren sind.

    Im weiteren Verlauf der Beratung und den Worten des Bürgermeisters wird festgestellt, dass für den Beschluss der Gemeinde Hilzingen zur Aufnahme in das Sanierungsprogramm eine vorbereitende Untersuchung zugrunde gelegt worden ist, die durchaus Defizite im Sanierungsgebiet aufgezeigt hat und es deshalb auch Sinn macht, in diesem Projekt weiter voranzukommen und der Gemeinderat hierzu auch grundsätzlich bereit ist.
Als Ergebnis der längeren Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die in der Sitzungsvorlage aufgenommene Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortsmitte.
Im Nachgang zu diesem Satzungsbeschluss gibt der Vorsitzende darüber hinaus noch bekannt, dass als nächster Verfahrensschritt unter anderem auch geplant ist, eine Bürgerinformation durchzuführen, um über das Projekt Ortskernsanierung Hilzingen – Sanierung Ortsmitte Hilzingen - umfassend zu informieren. Sobald der Termin bestimmt wird, soll hierzu frühzeitig eingeladen werden.
Mit herzlichen Worten des Dankes werden Herr Schiefele und Frau Seifert aus der Sitzung verab-schiedet.

8.    Erweiterung Peter-Thumb-Schule Hilzingen
    Arbeitsvergaben

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heuti-gen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes, nämlich den beiden Arbeitsvergaben für die Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den beauftragten Planer, Herrn Andreas Ernst, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.

a)    Dachabdichtungsarbeiten

Bei der beschränkten Ausschreibung wurden 8 Firmen um die Abgabe eines Angebotes aufgefordert, wobei leider nur 1 Firma ein Angebot abgegeben hat. Auf Grund der Tatsache, dass die Firma Holl aus Überlingen die einzige Bieterin gewesen ist, konnte vom Planer mit der GPA-BW dahingehend Kontakt aufgenommen werden, um zu klären, ob es Möglichkeiten gibt, die Vergabesumme in Höhe von 149.511,96 Euro (Ausschreibung) durch Änderungen im Standard der auszuführenden Arbeiten zu reduzieren. Diese Option wurde von der GPA-BW als möglich eingeschätzt.
Nach Rücksprache mit der Firma Holl aus Überlingen können die auszuführenden Arbeiten redu-ziert werden, so dass sich der der Auftrag nunmehr noch auf 137.080,27 Euro beläuft.

Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der beauftragte Planer, dass in der Kostenzusammenstellung, welche dem Gemeinderat in einer früheren Sitzung vorgelegt worden ist, für diese Maßnahme geschätzte Kosten in Höhe von 118.092 Euro aufgenommen waren, sich dieser Betrag allerdings aus vielen verschiedenen Einzelpositionen zusammensetzt, so dass diese Summe nicht 1 : 1 aus den damals vorgelegten Unterlagen herauszulesen ist. Ebenfalls erläutert Herr Ernst, dass es durch die jetzt auszuführenden Dachabdichtungsarbeiten nach wie vor immer noch zu einer qualitativ guten und soliden Ausführung kommt.

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, auf verwaltungsseitigen Vorschlag einstimmig, die Dachabdichtungsarbeiten (LV 06) an die Firma Holl aus Überlingen, zum Angebotspreis von 137.080,27 Euro (brutto) zu vergeben.

b)    Putzarbeiten Außen (WDVS)

Bei der beschränkten Ausschreibung wurden 13 Firmen zur Abgabe eines Angebotes zum LV 07 Putzarbeiten Außen (Wärmedämmverbundsystem) aufgefordert, wobei 3 Firmen ein Angebot eingereicht haben.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, auf verwaltungsseitigen Vorschlag einstimmig, die Putzarbeiten Außen (WDVS) an die Firma Beirer aus Sipplingen zum Angebotspreis von 100.575,23 Euro zu vergeben.
Im Nachgang zu den beiden gefassten Auftragsvergaben erläutert Herr Andreas Ernst auf Nach-frage aus dem Gremium, dass er wöchentlich 1 bis 2 Mal auf der Baustelle ist, um den Bau zu koordinieren. Er betrachtet die Häufigkeit auf der Baustelle vor Ort momentan noch als ausreichend, da aktuell nicht so viel Einzelgewerke auf der Baustelle laufen. Er garantiert darüber hinaus eine verstärkte Präsenz auf der Baustelle, wenn mehrere Gewerke zeitgleich abgewickelt werden müssen (Ausbau-Gewerke).
Zum Bauzeitenplan erläutert der Planer, dass derzeit noch alles "im grünen Bereich" ist, also der Baufortschritt mit dem angedachten Soll-Fortschritt einhergeht, es jedoch mitunter zu Verzöge-rungen kommen kann, da die jetzt anstehenden Ausschreibungen (Elektro-Arbeiten) noch nicht veröffentlicht worden sind.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Ernst aus der heutigen Sitzung verabschiedet.
Ergänzend erläutert die Verwaltung die aktuelle Fördersituation bei dem Projekt Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen.
Am 4. November 2016 wurde auf der Grundlage eines vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigten Raumprogramms ein Antrag zur Förderung Erweiterung der Peter-Thumb-Schule gestellt. Der beantragte Gesamtfinanzierungsrahmen betrug 2,439 Mio. Euro. Als mögliche Förderung für die Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen ist neben dem sogenannten Regelzuschuss in Höhe von 33 % auch ein Auswärtigen-Zuschuss in Höhe von 15,3 % beantragt worden. Die tatsächliche Höhe des Auswärtigen-Zuschusses errechnet sich nach der amtlichen Schülerzahlenstatistik. Beantragt wurde insgesamt ein Zuschuss aus diesem Programm in Höhe von 850.000 Euro. Als Besonderheit führt die Verwaltung zu diesem Förderantrag aus, dass nach der fristgerechten Antragstellung dann auch förderunschädlich mit den Maßnahmen begonnen werden kann und somit weder Bewilligungsbescheid noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung abgewartet werden muss, so die Ausführungen vom zuständigen Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Freiburg, Herrn Alexander Spruch.
Auf Grund der neugefassten Fördermöglichkeit zur Verbesserung der Infrastruktur an Schulen (Sanierungsmaßnahmen, Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) wurde fristgerecht am 26. März 2018 ein Antrag nach dem Investitionsförderungsgesetz zur Verbesserung der Infrastruktur an Schulen gestellt. In Abstimmung mit dem beauftragten Planer kann für die im Umbauteil anfallenden Sanierungen ein Betrag von rund 305.000 Euro als Gesamtfinanzierungsrahmen angesehen werden. Aus diesem Programm wurden ebenfalls beim Regierungspräsidium Freiburg rund 145.000 Euro als Förderung beantragt (Regelzuschuss 33 % und 15,3 % Auswärtigen-Zuschuss).
Zu diesem Förderantrag wird verwaltungsseitig negativ berichtet, dass hier zunächst ein Bewilli-gungsbescheid vorliegen muss, um förderunschädlich Aufträge vergeben zu können. Nachdem bei dieser Förderung auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wird, kann damit gerechnet werden, dass auf Grund der sich hinziehenden Entscheidung (Mai/Juni 2018), Verzö-gerungen bei den Ausführungen der Maßnahmen an der Schule eintreten werden, so dass der Bauzeitenplan vermutlich auch nicht eingehalten werden kann.
Über die beiden bereits gestellten Förderanträge hinaus wird derzeit verwaltungsseitig geprüft, ob unter Umständen im nächsten Jahr ein Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichsstock gestellt werden kann bzw. ob auch noch eine weitere Fördermöglichkeit nach der VwV-Inklusion (2015), sofern inklusionsbedingte Umbaukosten anfallen, besteht.
Mit Blick auf den Förderantrag zur Schulsanierung führt die Verwaltung aus, dass die Anträge, die bis zum 31. März 2018 (also unser Antrag) gestellt worden sind, dann auch im Jahr 2018 zur Auszahlung bzw. zur Realisierung kommen sollen. Sollten weitere Sanierungsabschnitte gebildet werden, müsste dann bis zum 31. Dezember 2018 ein Förderantrag gestellt werden, um unter Umständen im Jahr 2019 entsprechende Fördermittel zu erhalten.

9.    Direktmitgliedschaft im Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF)


Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heuti-gen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 29. März 2018, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird. In Abwägung der Vor- und Nachteile, auch im Vergleich zur negativen Entscheidung des Gemeinderates im Jahr 2012, wird verwaltungsseitig jetzt allerdings vorgeschlagen, beim Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Tag nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat) die Direktmitgliedschaft der Gemeinde Hilzingen zu beantragen.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag, die Direktmitgliedschaft der Gemeinde Hilzingen beim Zweckverband KIVBF.

10.    Aufhebung der Veränderungssperre für das Gebiet "Homboll II – 1. Erweiterung", Gemarkung Hilzingen

Gemeinderat Rainer Guggemos erklärt sich für befangen und rückt während der Behandlung zu diesem Tagesordnungspunkt deutlich vom Ratstisch ab.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heuti-gen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 29. März 2018, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus entwickelt sich im Gemeinderat, trotz der bereits in der letzten Sitzung des Gemeinderates in nichtöffentlicher Sitzung geführten Beratung eine längere Ausspra-che zum Vorschlag der Verwaltung, die Veränderungssperre für das Gebiet "Homboll II – 1. Erweiterung" aufzuheben.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus betrachtet den verwaltungsseitigen Vorschlag, die Verän-derungssperre zum jetzigen Zeitpunkt aufzuheben, als nicht zielführend und auch als falsche Entscheidung. Der Aspekt, dass die Veränderungssperre jetzt aufgehoben wird, um sie im Bedarfsfall (bei Eingang eines Bauantrages, der sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt) wieder aufleben lassen zu können (8 Monate Frist), spricht im Besonderen für eine gesetzlich nicht zulässige sogenannte Verhinderungsplanung.
Der jetzt anvisierte Zeitpunkt der Aufhebung wie aber auch der Umstand, dass eine Bebauung im dortigen sensiblen Bereich ohne planerische Richtlinien (= ohne einen Bebauungsplan) sicherlich mehr und größere Probleme mit sich bringt, als wenn zum Beispiel jetzt schon eine entsprechende Planung vorhanden wäre. Ferner fragt Herr Dr. Schnutenhaus deutlich aber auch kritisch nach, warum in den letzten Jahren die Beschlusslage des Gemeinderates nicht intensiv umgesetzt worden ist, die die Aufstellung eines Bebauungsplanes als Grundlage gehabt hat. Unter Umständen hätte die aktuell vorliegende, nicht ganz unproblematische Situation, wie auch weitere zusätzlich entstehende Kosten vermieden werden können.
Die Verwaltung ergänzt auf den Vorwurf einer möglichen Verhinderungsplanung, dass sich die vom Gemeinderat beauftragte und für diesen Fall hinzugezogene Kanzlei, die Firma Sparwasser & Heilshorn, schriftlich dahingehend geäußert hat, dass es unproblematisch wäre, die Veränderungssperre jetzt aufzuheben und im Bedarfsfall, zum Beispiel bei Vorliegen eines Bauantrages, der sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt, dann wieder aufleben zu lassen und während der 8-Monatsfrist dann einen Bebauungsplan zu erstellen. Diese Verfahrensweise ist nach Einschätzung der Kanzlei zum einen rechtlich möglich und zulässig und in der Sache auch zielführend.
Verwaltungsseitig werden im weiteren Verlauf der Sitzung die Ergebnisse aus dem am 21. März 2018 stattgefundenen Termin mit dem Landkreis Konstanz bekannt gegeben. Unter anderem zitiert Bauamtsleiter Günther Feucht aus dem Ergebnisprotokoll; das Landratsamt Konstanz sieht in der anvisierten Vorgehensweise, zeitgleich mit der jetzigen Aufhebung der Veränderungssperre einen Bebauungsplanentwurf zu erstellen, eine gute Variante. Vor allem aber auch vor dem Hintergrund, dass auch ein Bauantrag eingereicht werden könnte, der sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, welchen Gewinn die Gemeinde bei der jetzt anvisierten Verfahrensweise hat, antwortet Bauamtsleiter Günther Feucht, dass die mit der Erstellung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes die Gemeinde zwingend die Voraussetzungen für die Erschließung prüfen und auch rechtssicher schaffen muss, die dann auch einklagbar sind. Darüber hinaus beinhaltet ein Bebauungsplan durchaus auch Einschränkungen für die Eigentümer der betroffenen Grundstücke.
Der Vorsitzende ergänzt darüber hinaus, dass das Reaktivieren dieser Veränderungssperre nicht als sogenannte Verhinderungsplanung zu werten ist und auf der Grundlage der vorliegenden rechtlichen Einschätzungen eigentlich auch ziemlich rechtssicher sein dürfte. Er hofft immer noch, dass ein Bauantrag eingereicht wird, der sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
In der weiteren Beratung zu diesem Punkt kristallisiert sich im Gremium die Tendenz heraus, die Veränderungssperre jetzt aufzuheben, diese jedoch - entgegen des Vorschlags der Verwaltung (nur einen Bebauungsplanentwurf vorzubereiten) - mit der klaren Vorgabe zu verbinden, dass in der ersten Sitzung nach der Sommerpause (September 2018) die Offenlage des Bebauungsplanes beschlossen werden kann.
Der anschließend von Gemeinderat Steffen van Wambeke vorgebrachte Beschlussvorschlag, die Veränderungssperre jetzt – wie verwaltungsseitig vorgeschlagen – aufzuheben, jedoch mit der Bedingung zu verbinden, dass in der 1. Sitzung nach der Sommerpause 2018 die Offenlage des Bebauungsplans beschlossen werden kann, wird in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheit-lich angenommen.


11.    Ausschreibung des Regionalbusverkehrs
    Zustimmung über die vorliegenden Ausschreibungsfahrpläne

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heuti-gen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 28. März 2018. Nachdem in der Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung am 13. März 2018 diese Thematik bereits ausführlich besprochen werden konnte, wird verwaltungsseitig unter Verweis auf die Vorlage der Vorschlag unterbreitet, den Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses mit den Ergänzungen durch den Gemeinderat anzunehmen.
Hintergrund der erneuten Beratung in der heutigen Sitzung ist unter anderem auch der dem Gre-mium vermittelte Verfahrensgang, dass der Gemeinderat abschließend über die Zustimmung der vorliegenden Ausschreibungsfahrpläne entscheiden muss und nicht der Verwaltungs – und Finanzausschuss.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Zustimmung über die vorliegenden Ausschreibungsfahrpläne mit den in der Verwaltungs- und Finanzausschuss-Sitzung am 13. März 2018 aufgenommenen Ände-rungen und Ergänzungen.
Im Nachgang zu diesem Beschluss wird aus der Mitte des Gemeinderates nochmals darauf hingewiesen, dass durch die zwischenzeitlich eingetretenen Verbesserungen im ÖPNV beim Landkreis Konstanz nochmals angemerkt werden sollte, dass die Schüler der Grundschule Duchtlingen nachmittags, nach Beendigung des Unterrichtes (8 Stunde), in Richtung Weiterdingen nicht so lange auf eine Anschlussverbindung warten müssen.
Unter dem Hinweis, dass diese Information an die zuständigen Behörden weitergeleitet wird, wird sowohl verwaltungsseitig als auch vom Bürgermeister ausgeführt, dass ein funktionierender ÖPNV – mit Berücksichtigung aller Wünsche - ein anstrebenswertes Ziel ist, was mitunter mit der Quadratur des Kreises verglichen werden kann. In aller Regel können nicht alle Wünsche und Anregungen der Eltern und sonstigen Institutionen umgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang dankt der Vorsitzende allen verantwortlich Beteiligten, sowohl bei der Gemeinde Hilzingen als auch beim Landkreis Konstanz, für die geduldige Abarbeitung der eingehenden Anregungen, Anrufe und Wünsche.

12.    Antrag der DPSG Hilzingen auf Bezuschussung des Garagenbaus

Gemeinderätin Andrea Baumann erklärt sich für befangen und begibt sich unter die Zuhörer. Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 27. März 2018, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird. Nachdem der Gemeinderat sich in einer früheren Sitzung dafür ausgesprochen hat, jeden Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses für Vereine im Einzelfall zu entscheiden, wurde der Antrag der DPSG Hilzingen ohne Beschlussvorschlag dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Nachgefragt aus der Mitte des Gemeinderates, erläutert die Vorsitzende des DPSG, Frau Kathrin Kossman, die mit Zustimmung des Gemeinderats einstimmig als sachkundige Bürgerin einbezogen werden soll, dass keine Förderanträge bei der Katholischen Kirche (Hilzingen, Erzdiözese etc.) gestellt worden sind.
Mit Blick auf den Zuschuss, der jüngst an den Sportverein Riedheim gewährt worden ist, sowie auch vor dem Hintergrund der Diskussionen über den Umbau des Lagerraums des Musikvereins Weiterdingen, wird im Gemeinderat kurz über diesen Antrag beraten.
Als Ergebnis der kurzen Beratung wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen, den Antrag der DPSG Hilzingen auf Bezuschussung des Garagenbaus in Höhe von maximal 10 Prozent der tatsächlichen Ausgaben - ohne Eigenleistungen -, also einen Zuschuss in Höhe von 1.250 € (geschätzte Baukosten 12.500 €), anzunehmen. Dieser Beschlussvorschlag wird vom Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.

13.    Einrichtung einer permanent ausgeschilderten Mountainbike-Strecke in Hilzingen

Gemeinderätin Doris Buhl erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heuti-gen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 28. März 2018, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus ergänzt der Vorsitzende, dass die modifizierte Strecke in Abstimmung mit den betroffenen Landwirten erfolgt ist und im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die betroffenen Landwirte, zu der über das Mitteilungsblatt der Gemeinde eingeladen worden ist, auch beraten werden konnte. Gemeinsam mit dem Hegau-Tourismus aber auch dem Vertreter der Stadt Singen wird die Einführung einer permanent ausgeschilderten Mountainbike-Strecke als durchaus wichtiger Aspekt für den Tourismus gesehen, wobei zu dieser Strecke in aller Regel nur "Genussradler" kommen werden, da die permanent ausgeschilderte Mountainbike-Strecke in Hilzingen keine sogenannten Single-Trails vorsieht. Er bekräftigt darüber hinaus seinen Dank an die Landwirte, die angedachte Stärkung des Tourismus durch diese permanent ausgeschilderte Mountainbike-Strecke nach intensiven Beratungen nunmehr zu tolerieren und für eine bestimmte Dauer von 2 Jahren zunächst einmal mitzutragen. Es entwickelt sich hierüber eine kurze Beratung.
Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, ob sich die Gemeinde Hilzingen mit Blick auf die entstehenden Haftungsrisiken bei der permanenten Ausschilderung der Mountainbike-Strecke schlechter stellen würde als ohne eine permanent ausgeschilderte Strecke. Der Vorsitzende ant-wortet hierauf, dass vor allem in Absprache mit Herrn Michael Nödl, Justitiar beim BLHV in Frei-burg, aber auch in Abstimmung mit dem Kommunalversicherer, dem Badischen Gemeindeversi-cherungsverband, übereinstimmend die Einschätzung vorhanden ist, dass die Haftungsrisiken für die Gemeinde nicht anders sind. Diese Haltung wird unter anderem auch dadurch und bekräftigt, da ansonsten kaum eine andere vergleichbare Einrichtung in anderen Kommunen zur Errichtung gelangt wäre.
Die Qualität der Feldwege aus haftungsrechtlicher Sicht ist bei einer dauerhaft ausgeschilderten Strecke nicht anders als wenn die gleichen Wege durch die Radfahrer nur geduldet werden wür-den.
Auf die Nachfrage, was "Kostenneutralität" heißt, antwortet der Vorsitzende, dass die Kosten für die Beschilderung nicht von der Gemeinde Hilzingen, sondern von der Hegau-Tourismus getragen werden, wobei die notwendige Beschilderung auf jeden Fall dann auch in Absprache mit den betroffenen Bewirtschaftern/Landwirten erfolgen wird.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird jedoch Kritik dahingehend geäußert, dass die Vorbereitung zur Schaffung eines solchen touristischen Angebotes zwar mit den Landwirten, aber bisweilen ohne den Gemeinderat abgestimmt worden ist.
Die Ausschilderung der Strecke zunächst nur für eine Dauer von 2 Jahren zu genehmigen, wird als richtig und zielführend gesehen. Nach der Dauer von 24 Monaten muss dann nach einer sorgfältigen Abwägung der Vor- und Nachteile ggfs. eine Nachjustierung beim Projekt erfolgen. Bei der Beschilderung muss dringend darauf geachtet werden, dass der Zusatz des Vorrangs des landwirtschaftlichen Verkehrs wirksam angebracht wird.
Bei der verkehrssicherungspflichtigen Unterhaltung der genutzten Feldwege werden vermutlich größere Kontrollen mit der Ausweisung einhergehen.
Gemeinderat Peter Graf– wie auch andere Gemeinderäte – findet das Konzept, nachdem die Landwirte dieses Projekt nach vielen Gesprächen tolerieren, als eine annehmbare Lösung, auch wenn er nochmals bekräftigt, dass dadurch das Risiko für weitere gefährliche Situationen (Gefährdungspotentiale) auf den genutzten Wegen, vor allem für die Landwirte beim Betrieb von landwirtschaftlichen Fahrzeugen gemäß der StVO, vermutlich steigen wird. Die Bündelung der Mountainbiker auf den ausgeschriebenen Strecken wird nicht unbedingt so eintreten, wie es gewünscht wird.
Der Gemeinderat ist auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderates unisono damit einverstanden, die in der heutigen Sitzung anwesenden Landwirte als sachkundige Bürger zu diesem Tagesordnungspunkt zu hören.
Heiko Jäckle erläutert sehr umfangreich die vorhandenen Vor- und Nachteile einer permanent ausgeschilderten Mountainbike-Strecke und möchte den Gemeinderat darauf aufmerksam machen, dass bei der Abwägung der Nachteile und der Vorteile die vorhandenen, nachvollziehbar vorgebrachten Bedenken der Landwirte ernst genommen werden und sich die Landwirte nach einem längeren Beratungs- und Abstimmungsprozess nunmehr davon überzeugen haben lassen, so dass die Strecke (= Strecke des Hegau-Bike-Marathons) nun auch dauerhaft ausgeschildert werden kann.
Er hegt darüber hinaus jedoch Zweifel, dass überwiegend nur die sogenannten "Genussradler" diese Strecke nutzen werden. Mit seinen Hinweisen, dass eine Zustimmung zunächst nur auf 2 Jahre befristet sein sollte und dass im Haushaltsplan ein entsprechender Teilbereich gebildet wird, auf dem alle die im Zusammenhang mit dieser touristischen Maßnahme entstehenden Kosten und Erträge verbucht werden. Ebenso wichtig ist nach seiner Überzeugung auch eine sorgfältig geplante Beschilderung der Strecke, zum Beispiel mit dem deutlichen Zusatz, dass die landwirtschaftliche Nutzung Vorrang auf den genutzten Strecken hat. Er bittet alle Beteiligten, dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung der Feld-/Wirtschaftswege in gegenseitiger Rücksichtnahme erfolgt. In der Öffentlichkeit muss auch dargestellt werden, dass die Feld-/Wirtschaftswege von den bewirtschaftenden Landwirten genutzt werden müssen, um Lebensmittel anzubauen.
Als Abschluss dankt er der Verwaltung für die Mitnahme der betroffenen Landwirte bei der Ent-scheidungsfindung bei den vielen Terminen, die zwingend erforderlich waren, um sich auf das heutige Ergebnis stützen zu können.
Frau Heidi Schmidle ergänzt die Ausführungen von Heiko Jäckle dahingehend, dass unter anderem mit der permanent ausgeschilderten Strecke die Belastung der Natur durch Müll und Abfall nicht noch stärker wird. Um dies zu vermeiden, müsste die Strecke in entsprechenden Abständen auch „befahren“ werden.
Mit Blick auf die gemeinsame Nutzung der Feld- und Wirtschaftswege wird aus der Mitte des Gemeinderates darüber hinaus noch angeregt, dass an geeigneten Standorten auch auf bestimmte Verhaltensregeln hingewiesen wird, um möglichst wenige Gefahrensituationen zu schaffen.
Als Ergebnis der Beratung formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:
Die permanente Ausschilderung einer Mountainbike-Strecke auf der Strecke des diesjährigen Hegau-Bike-Marathons soll unter folgenden Bedingungen erfolgen:
1.    Die Genehmigung gilt zunächst für 2 Jahre. 2020 wird mit den Betroffenen über die entstandenen Vor- und Nachteile nochmals ausführlich beraten.
2.    Die Beschilderung der Mountainbike-Strecke soll zum einen in Abstimmung mit den Landwirten erfolgen. Zum anderen sollen Hinweisschilder auf den Feld-/Wirtschaftswegen aufgestellt werden, die den Vorrang für landwirtschaftliche Fahrzeuge ausdrücklich ausweist und dass die Landwirte mit Blick auf den Tourismus bereit sind, Einschränkungen zu tolerieren.
3.    Im Haushaltsplan soll extra ein Teilbereich gebildet werden, auf den die Aufwendungen, die bei der Betreuung der dauerhaft ausgeschilderten Mountainbike-Strecke in den nächsten beiden Jahren entstehen (Müll, Kontrollfahrten, Schäden usw.), verbucht werden.
4.    Beim Landratsamt Konstanz soll nochmals deutlich darauf gedrängt werden, dass der Radweg nach Dietlishof auch in diesem Zuge eine höhere Priorisierung erfahren sollte.
Bei der anschließenden offenen Abstimmung zu diesem Beschlussvorschlag unter den vorge-nannten Bedingungen, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Beschlussvorschlag bei einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen.
Im Nachgang zu diesem Beschluss wird aus der Mitte des Gemeinderates darauf hingewiesen, dass auf der Homepage der Gemeinde der Hilzinger Premiumwanderweg nicht erscheint, was verwaltungsseitig überprüft werden soll.

14.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Einladung Stolpen

Erneut wird vom Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass über die Einladung der Stadt Stolpen zur 800-Jahr-Feier am 02. Juni 2018 nunmehr abschließend dahingehend entschieden werden soll, ob neben den Hilzinger Chören dann auch eine Abordnung des Gemeinderates an der 800-Jahr-Feier teilnehmen wird.
Bis zum heutigen Datum sind keine Anmeldungen aus der Mitte des Gremiums eingegangen. Es wäre schön, so der Vorsitzende, wenn eine Abordnung des Gemeinderates die 800-Jahr-Feier mitbegleiten würde.

b)    Kompanieübergabe

Am 13. April 2018, um 19 Uhr, findet turnusgemäß die Kompanieübergabe der 2. Kompanie des Jägerbataillons 292 auf dem Parkplatz des Rathauses Hilzingen statt, wozu der Vorsitzende den gesamten Gemeinderat herzlich einlädt.

c)    Verkauf Fendt-Schlepper

Aufgrund der durchgeführten Ausschreibung konnte der ehemalige Fendt-Schlepper zu einem Preis von rund 17.000 € verkauft werden. Die Verkaufssumme des doch in die Jahre gekommenen Fendt-Schleppers wird als außerordentlich gut bezeichnet.

d)    Sanierung Ortsmitte Hilzingen - Dorfplatz.

Der Vorsitzende berichtet über den Termin zur Besichtigung des Dorfplatzes am vergangenen Montag, bei der eine größere Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern teilgenommen hat. Der Vorsitzende bezeichnet den Vor-Ort-Termin als außerordentlich gelungen, auch wenn sich nicht alle der rund 40 Teilnehmer positiv zum neu gestalteten Dorfplatz geäußert haben.

e)    Erzählzeit

Bei der Veranstaltungsreihe Erzählzeit im Hegau fand am Montag, 9. April 2018, im August-Dietrich-Saal, die Lesung von Herrn Jess Jochimsen vor rund 120 Zuhörern statt. Die Erzählzeit in Hilzingen war noch nie so gut besucht wie in diesem Jahr, was als außerordentlich positiv bewertet wird.

f)    Feuerwehrgerätehaus

Mit Blick auf die seit längerem bei der Gemeinde vorliegende "Mängelliste" zum Feuerwehrgerätehaus führt der Vorsitzende aus, dass es leider noch zu keinem gemeinsamen Termin mit den betroffenen Beteiligten gekommen ist, dieser jedoch alsbald stattfinden wird. Nach Aufarbeitung und Absprache mit den Beteiligten soll die aufgearbeitete Mängelliste dem Gemeinderat dann auch zur Verfügung gestellt werden, so die Ausführung des Vorsitzenden.

g)    Wiesentalhalle Weiterdingen

Wie bereits aus der Presse entnommen werden konnte, wurde der Antrag auf eine ELR-Förderung für die Sanierung der Wiesentalhalle in Weiterdingen trotz eines gemeinsamen Besuchs der Verwaltung, des Planers und Ortsvorstehers Egon Schmieder in Freiburg bedauerlicherweise abgelehnt. Die entsprechenden Schriftstücke sind in den letzten Tagen bei der Verwaltung eingegangen und werden derzeit inhaltlich noch geprüft.

In einer der nächsten Sitzungen wird auf Grund der vorhandenen Beschlusslage des Gemeinderates über die weitere Vorgehensweise nochmals im Gremium beraten.

Nachdem die Nichtberücksichtigung im ELR-Programm leider auch Auswirkungen auf weitere mögliche Förderungen, wie zum Beispiel Mittel aus dem Ausgleichsstock oder aber Sportfördermittel hat, muss nochmals intensiv diskutiert werden, welche Förderanträge (Wiesentalhalle, Schule) zu welchem Zeitpunkt gestellt werden.
Der in Richtung der Verwaltung vorgebrachte Vorwurf, keinen fristgerechten ELR-Antrag gestellt zu haben, wird von Seiten des Vorsitzenden vehement, da nicht korrekt, zurückgewiesen.
Die neue Ausgangssituation soll und muss natürlich auch mit Blick auf die Realisierung anderer Projekte, wie zum Beispiel dem Kunstrasenplatz, beraten werden, so die Ergänzung aus der Mitte des Gremiums. Warum der ELR-Antrag aus Hilzingen nicht zum Zug gekommen ist, wird vom Vorsitzenden unter anderem auch damit begründet, dass sich die Schwerpunkte einer ELR-Förderung in Richtung der Schaffung von Wohnraum verändert haben und deswegen auch nur eine Mehrzweckhalle im Landkreis Konstanz gefördert wird.
Eventuell kann versucht werden, im Rahmen eines zweiten Antrags, was durchaus übliche Praxis ist, auch nochmals ELR-Mittel zu erhalten.

15.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a)    Sanierung Ortsmitte Hilzingen

Aus der Mitte des Gemeinderates wird die sehr kurzfristige öffentliche Einladung zum Besichtigungstermin auf dem Dorfplatz gestern, sowohl der Zeitpunkt um 17 Uhr als auch die Einbindung des Gemeinderates und die Mitglieder der verschiedenen Projektgruppen, als außerordentlich schlecht bezeichnet. Dass sowohl die Gemeinderäte als auch die am Verfahren beteiligten Personen (Projektgruppen) sehr kurzfristig über diesen Termin informiert worden sind, wird deutlich kritisiert. Wegen des frühen Beginns um 17 Uhr und auch wegen der kurzfristigen Bekanntmachung im Mittteilungsblatt am Donnerstag, den 05.04.2018, war es vielen nicht möglich, daran teilzunehmen. Zukünftig soll die Verwaltung früher über solche Termine informieren.

b)    Feuerwehr

Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass der Feuer-wehrbedarfsplan ebenso am 08. Mai 2018 auf der Tagesordnung aufgenommen werden soll wie die Beschlussfassung über die noch ausstehenden Protokolle der Feuerwehrausschusssitzungen in den letzten Monaten.

c)    Integrationskonzept

Auf Nachfragen von Gemeinderätin Andrea Baumann sagt der Vorsitzende zu, dass das vom Landkreis Konstanz erarbeitete Integrationskonzept dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden soll.
Der Vorsitzende ergänzt darüber hinaus, dass die vorgeschlagene Lösung, dass Frau Lohvina in der Gemeinde Hilzingen eine stärkere Präsenz auch durch tägliche Öffnungszeiten in einem Büro im Rathaus zeigt, positive Auswirkungen auch auf die Integration der zugewiesenen Flüchtlinge in der Gemeinde Hilzingen hat sowie auch die Verwaltung entsprechend entlastet. Auch dieses Thema soll in der Gemeinderatssitzung am 08. Mai 2018 beraten werden.

d)    Einwohnerversammlung

Gemeinderätin Andrea Baumann erinnert die Verwaltung daran, dass nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung mindestens einmal im Jahr eine sogenannte Einwohnerversamm-lung durchgeführt werden soll und eine solche Einwohnerversammlung in den letzten Jahren leider nicht stattgefunden hat. Die Verwaltung erläutert hierzu, dass im Rahmen der Breit-banderschließung mit der Stadt Tengen zusammen eine Informationsveranstaltung (Einwoh-nerversammlung) in Binningen (2017) sowie auch eine Veranstaltung zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in der Hegau-Halle durchgeführt wurde.

e)    Anträge aus dem Gremium

Gemeinderat Thomas Hägele erinnert den Vorsitzenden nochmals eindringlich daran, dass Anträge von Fraktionen des Gemeinderats entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt werden, so wie es die Gemeindeordnung dann auch vorsieht. Insbesondere erin-nert er an den Antrag der Freien Wähler über den Erhalt der Toiletten am Rathaus. Ergänzt wird dieses Anliegen von Gemeinderätin Marianne Guthoff, im 1. Halbjahr 2018 noch über die Höhe der Ortschaftsratsbudgets zu beraten.

f)    Grenzsteine

Die Feldwege in der Gemeinde Hilzingen wurden zwischenzeitlich durch Abfräsen (leider auch der Bankette) auf Vordermann gebracht. Bei dieser Arbeit gingen verschiedentlich Grenzsteine verloren. Die Verwaltung wird gebeten, diese verlorengegangenen Grenzsteine wieder beizubringen bzw. die Situation aufzuklären.

g)    Wochenmarkt Hilzingen

Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert der Vorsitzende, dass es auf Grund der Angebotsabfrage vermutlich donnerstags wieder zu einem Wochenmarkt kommen könnte, da sich einige interessierte Anbieter auf den Aufruf im Amtsblatt für eine Mitwirkung gemeldet haben.
Zur weiteren Belebung des Dorfplatzes könnte auch ein öffentliches Bücherregal beitragen, vor allem muss an eine ausreichend nutzbare, saubere Anzahl von Toiletten gedacht werden.

h)    Verschiedenes

Ortsvorsteher Egon Schmieder erinnert an die Aufgabenerstellung eines Tourismuskonzeptes, an die Begehung des Weges zum Hegaukreuz, an die Beseitigung von überflüssigen Schildern auf der Gemarkung aber auch an das Aufgreifen seiner vor Jahren bei der Gemeindeverwaltung (Rechnungsamt) eingereichten Unterlagen hinsichtlich der Förderung von Mehrzweckhallen.

16.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 8. Mai 2018

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher     (Schriftführer)
gez. Olaf Fuchs (Gemeinderat)    
gez. Heinrich Mohr (Gemeinderat)