Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 24. Oktober 2017, 19:00 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen

Gemeinderatssitzung 24. Oktober 2017

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 19.09.2017
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 19.09.2017
4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Klostergasse", Gemarkung Hilzingen
   -    Festlegung des Maßes der baulichen Nutzung des Platzabschlussgebäudes
5. Neubau eines Kunstrasenplatzes in Hilzingen
   -  Vorstellung der überarbeiteten Planung mit Kostenschätzung
6. Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2016
7. Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen.
8. Erweiterung der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen
   - Arbeitsvergabe: Rohbauarbeiten
9. Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen
   -    Vorstellung und Erläuterung der Kostenfortschreibung
   -    Baustellenbericht mit Fortschreibung Bauzeitenplan
10. Antrag auf Beleuchtung der Zwinghofstraße während der Nacht
11. Bekanntgaben der Verwaltung
12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
13. Fragemöglichkeit für Einwohner

Gemeinderat 24. Oktober 2017

Anwesend:

Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 18 anwesend (Gemeinderäte Dr. Sigmar Schnutenhaus ab TOP 5, Ralf Oßwald ab TOP 5)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Christian Denzel
Verwaltungsbeamter Stefan Mattes
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Doris Buhl (krank), Peter Graf (Urlaub), entschuldigt

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.00 Uhr
Presse: 2 (teilweise)
Zuhörer: 14

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht.
Vor Einstieg in die Tagesordnung gibt der Vorsitzende bekannt, dass der Tagesordnungspunkt 4 der heutigen öffentlichen Sitzung abgesetzt wird. Auf Vorschlag der Verwaltung ist der Gemeinderat ohne Gegenstimme damit einverstanden, den Tagesordnungspunkt 8 vorzuziehen.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 19.09.2017

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 19.09.2017.

3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 19.09.2017

-  keine Bekanntgaben   -

4.    Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Klostergasse", Gemarkung Hilzingen
-    Festlegung des Maßes der baulichen Nutzung des Platzabschlussgebäudes

-  abgesetzt  -

8.    Erweiterung der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen
-    Arbeitsvergabe: Rohbauarbeiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende für die heutige Beratung Architekt Andreas Ernst (Planungsbüro Riesterer-Ernst), der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 11. Oktober 2017.
Bei der öffentlichen Ausschreibung wurden von sieben Firmen Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon drei Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Manfred Löffler GmbH, Mengen, mit einem Angebotspreis von 783.531 Euro als günstigste Bieterin hervor.
Herr Andreas Ernst geht bei seinen Erläuterungen unter anderem auf den im Vergleich zur Kostenschätzung mit 720.000 Euro um 63.000 Euro höheren Angebotspreis ein. Ursächlich hierfür war unter anderem auch der im Jahr 2016 (Basisjahr der Kostenschätzung) um 4,7 % gestiegene Baukostenindex. Alleine dieser gestiegene Baukostenindex verursacht rechnerisch schon Mehrkosten in Höhe von rund 35.000 Euro.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass die deutliche Kostenüberschreitung beim ersten zu vergebenen Gewerk dahingehend Sorge bereitet, dass die veranschlagten Kosten für die Erweiterung der Peter-Thumb-Schule noch deutlicher überschritten werden. Die Verwaltung bzw. das beauftragte Planungsbüro werden gebeten, realistische Kostenschätzungen für den Erweiterungsbau zu erarbeiten und diese dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen. Ebenfalls auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert Herr Ernst, dass mit Blick auf den für den Erweiterungsbau aufgestellten Bauzeitenplan, unter anderem auch wegen der noch nicht erteilten Baugenehmigung der zuständigen Baurechtsbehörde, die Verzögerung aktuell bei ca. 2 Wochen liegt. Der offizielle Beginn der Erweiterungsbaumaßnahme ist in der KW 47, also ab dem 20. November 2017, geplant.
Als Ergebnis der kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Rohbauarbeiten an die Firma Manfred Löffler GmbH, Mengen, zum Angebotspreis von 783.531 Euro (brutto) zu vergeben.
Im Nachgang zu diesem Beschluss erläutert Herr Ernst auf Nachfrage, dass die Baumaßnahme Erweiterung Mensa /Sanierung und Ausstattung des NWT-Raumes als gemeinsames Projekt betrachtet worden ist. Die Firma Hohenloher dürfte mit den vergebenen Arbeiten bis zum 13.
November fertig werden. Die Möglichkeiten der Gemeinde Hilzingen als Auftraggeber auf die Firmen, die einen Auftrag erhalten haben, Druck auszuüben, um die beauftragten Maßnahmen frühzeitig bzw. termingerecht erledigt zu bekommen, sind sehr gering. Als mögliche Option nennt der beauftragte Planer neben einer Klage bei Gericht auch die Auferlegung einer Konventionalstrafe für die Firmen, die ihre Arbeiten nicht termingerecht erledigen.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Ernst aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

5.    Neubau eines Kunstrasenplatzes in Hilzingen
-    Vorstellung der überarbeiteten Planung mit Kostenschätzung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den beauftragten Architekten, Herrn Wolfram Böhler aus Konstanz, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
Unter anderem ergibt sich der Sachverhalt für die heutige Beratung aus der den Gemeinderäten per E-Mail und per Post am 20.10.2017 nachgereichten Sitzungsvorlage, nämlich die Kostenschätzung zu verschiedenen Planungsalternativen von Herrn Wolfram Böhler mit Stand vom 11. Oktober 2017.
Während der Beratung wird unter anderem auch die den Gemeinderäten vorliegende schriftliche Stellungnahme des FC Hilzingen mit einbezogen, die sich unter anderem auch auf die Ergebnisse der letzten Besprechung zwischen der Verwaltung, dem beauftragten Planer und Vereinsvertretern stützt.
Neben allgemeinen einleitenden Worten des Vorsitzenden, unter anderem auch zur bisherigen Entwicklung über den Neubau eines Kunstrasenplatzes in Hilzingen, trägt Herr Wolfram Böhler, der sodann für den eigentlichen Sachvortrag vom Vorsitzenden das Wort erteilt bekommt, sehr ausführlich und detailliert die beiden heute in der Sitzungsvorlage aufbereiteten Varianten 1a und 2a vor. Hierbei erläutert er unter anderem auch die Kostenschätzungen für die beiden Varianten 1a und 2a, die Standorte und bauliche/technische Belange eines Kunstrasenspielfeldes (Unterbau, Aufbau, Höhenniveau, Hochwasserproblematik, Retentionsflächen) aber auch die zwischenzeitlich reduzierten Ausbaustandards.
Nach dem ausführlichen Sachvortrag entwickelt sich eine längere Beratung, in der die anwesenden Vereinsvertreter in die Diskussion eingebunden werden. Gegen die teilweise auch direkte Einbeziehung der Vereinsvertreter erhebt sich im Gemeinderat im Verlauf der Beratung kein Widerspruch.
Insbesondere werden folgende Aspekte in die Beratung eingebracht, erörtert, sachlich mit- und gegeneinander abgewogen und teilweise von den anwesenden Fachleuten beantwortet:
-    Für die verbesserte Nutzung des Stadions könnte überlegt werden, im Stadion eine Flutlichtanlage zu installieren.
-    Herr Böhler beziffert die Nutzungskapazität eines Kunstrasenplatzes auf ca. 2.400 Stunden pro Jahr, die eines "normalen" Fußballplatzes auf ca. 800 Stunden pro Jahr.
-    Auf Nachfrage beim Vorsitzenden des FC Hilzingen, Herrn Sebastian van Wambeke, erklärt dieser, dass der Belegungsplan zwar im Bauhof jedoch nicht beim Bürgermeister oder in der Verwaltung vorliegt, so dass die auftretende Nachfrage aus dem Gremium, ob ein zusätzlicher Platz oder ein besserer, da intensiver nutzbarer Platz benötigt wird, in der heutigen Sitzung nicht abschließend beantwortet werden kann.
Die Zielsetzung, mehr Nutzungskapazitäten zu schaffen, sollte auf jeden Fall weiter verfolgt werden.
-    Der bei der Neugestaltung des Dorfplatzes gewonnene Aushub (Bodenmaterial) ist als Unterbau für einen Naturrasen geeignet. Noch nicht geprüft werden konnte, ob dieser Bodenaushub für das technische Bauwerk "Kunstrasenplatz" auch bodenmechanisch verwendet werden kann.
-    Der jetzige "Bolzplatz" soll auch weiterhin als „Bolzplatz“ genutzt werden können.

-    Ein Kunstrasenplatz steht grundsätzlich für alle Fußballvereine in Hilzingen zur Verfügung, so dass neben den 17 Teams des FC Hilzingen auch weitere 5 Teams aus den Ortsteilen (1 x Weiterdingen, 2 x Riedheim, 2 x Schlatt am Randen) als Nutzer in Frage kommen, so die Ausführungen von Herrn Sebastian van Wambeke.
-    Die Überflutung eines Kunstrasenplatzes, zum Beispiel bei einem Hochwasserereignis, würde durch den Eintrag von Fremdmaterialien (Schlamm, Erde usw.) einen Totalschaden für den Kunstrasenplatz bedeuten und investitionsintensive Sanierungs- und Instandsetzungskosten nach sich ziehen, so die Ausführungen von Herrn Böhler.
-    Ebenfalls nachgefragt aus der Mitte des Gremiums antwortet Herr Böhler, dass die Kosten für erforderliche Hochwasserschutzmaßnahmen größtenteils bereits in den vorgelegten Kostenschätzungen enthalten sind.
-    Die im dortigen Areal schon immer vorhandenen natürlichen Abläufe für witterungsbedingte Hochwasserereignisse sollten unter anderem bei der weiteren Beurteilung, welcher Kunstrasenstandort ausgewählt wird, sehr umfassend bedacht werden, wobei das Straßenniveau der B 314 bzw. das Höhenniveau der Retentionsfläche aber auch die Lage eines Kunstrasenplatzes sicher nochmals eine besondere Gewichtung erfahren muss. Eine diesbezügliche Prüfung sollte sich unter anderem auch auf die vorhandenen Hochwassergefahrenkarten stützen.
-    Generell könnte durch eine umfängliche Umzäunung des Kunstrasenspielfeldes (Käfig) der schädliche Eintrag von Fremdmaterialien auf dem Kunstrasenplatz reduziert werden, so die Ausführungen des Vorsitzenden. Ebenfalls gibt der Vorsitzende zu bedenken, dass ferner auch noch ein nicht unerheblicher Sanierungsaufwand im Stadion und auch beim Trainingsplatz vorhanden ist, den es voraussichtlich auch in den nächsten Jahren zu stemmen gilt.
-    Die Stellungnahme des FC Hilzingen, so die Einschätzung aus der Mitte des Gemeinderates, steht natürlich im Spannungsfeld zwischen einer möglichst schnellen Realisierung des Projektes (kleine, günstige Variante) und einem möglichst optimalen, zukunftsweisenden Ergebnis für den Verein bzw. die Fußballvereine der Gemeinde (große, zusätzliche, kostenintensive Variante).
-    Auf Grund des bisherigen Stands der Vorberatung konnte die Grundstückssituation, auch mit Blick auf den eventuell noch erforderlich werdenden Grunderwerb, noch nicht konkret geprüft und natürlich auch noch kein Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen werden.
Gegen Ende der ausführlichen Beratung weist der Vorsitzende darauf hin, dass bei Erstellung der Tagesordnung der Tagesordnungspunkt bewusst so gewählt worden ist, dass in der heutigen Sitzung lediglich die überarbeiteten Planungsvarianten mit Kostenschätzungen vorgestellt werden und kein endgültiger Beschluss zum Standort des Kunstrasenplatzes in Hilzingen zu fassen ist.
Es entwickelt sich im Gremium allerdings der Wunsch, als Ergebnis aus der heutigen Sitzung ein Stimmungsbild und eine Tendenz zu erhalten, welche der beiden Varianten weiter verfolgt werden sollte.
Es dreht sich diesbezüglich vor allem um die Frage, ob für ein Kunstrasenplatz ein bereits vorhandener Fußballplatz geopfert, also dieser Platz umgewandelt werden soll oder ob ein Kunstrasenspielfeld als ein zusätzlicher Fußballplatz gebaut werden soll.
Vom Vorsitzenden wird daraufhin folgender Beschlussvorschlag (= Stimmungsbild) formuliert:
Im Areal Sportgelände Hilzingen soll ein Kunstrasenplatz als zusätzlicher Fußballplatz errichtet werden. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Vorschlag bei 15 Ja- und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Diese mehrheitlich getroffene Entscheidung impliziert, dass die Variante 1a (Bau eines Kunstrasenplatzes südlich des bestehenden Trainingsplatzes) zur Umsetzung kommen soll. Die Verwaltung erhält nunmehr den Auftrag, die Realisierung eines Kunstrasenplatzes gemäß Variante 1 umzusetzen, was unter anderem bedeutet, dass die Grunderwerbsverhandlungen aufgenommen und auch die planerischen Voraussetzungen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Ähnliches) geschaffen werden sollen.

6.    Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2016

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 zugestellten Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Jahr 2016.
Verwaltungsseitig werden einige wesentliche Eckpunkte und Daten zur Jahresrechnung 2016 vorgetragen, so zum Beispiel der Stand der Rücklagen in Höhe von 3.978.881,55 Euro (Stand 31.12.2016), der Schuldenstand sowie das Haushaltsvolumen. Der Schuldenstand der Gemeinde hat im Vergleich zum Jahr 2015 um 111.000 Euro abgenommen und beträgt zum Stichtag 31.12.2016 637.332,49 Euro.
Insgesamt betrachtet der Vorsitzende das vorliegende Ergebnis, vor allem mit Blick auf die Ergebnisse des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes, also auch des Gesamtvolumens des Haushalts, mit einer prozentualen Veränderung von rund 4 % als Punktlandung bzw. auch mit Blick auf die Personalkosten oder den sächlichem Betriebsaufwand als sehr gutes Jahresergebnis. Das Gesamtvolumen des Haushalts betrug knapp 28 Mio. Euro.
Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Hilzingen gemäß der Seite 375 der Vorlage (Jahresrechnung) einstimmig an.

7.    Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus dem den Gemeinderäten mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 zugestellten Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen.
Der vorgelegte Jahresabschluss 2016 wird dem Gremium von Seiten der Verwaltung in Grundzügen erläutert bzw. bei der verwaltungsseitigen Vorstellung wird auf einige wichtige Punkte, wie zum Beispiel das Jahresergebnis, die verkaufte Wassermenge, den Wasserverbrauch pro Tag und Person aber auch auf die leicht gestiegenen Wasserverluste eingegangen.
Ohne weitere Aussprache zum vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen für das Haushaltsjahr 2016 nimmt das Gremium den auf der Grundlage von Seite 97 ausformulierten Beschlussvorschlag in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig an.
Im Nachgang zu den beiden unter TOP 6 und 7 getroffenen Feststellungsbeschlüsse richtet Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Martin Schneble den herzlichen Dank an die Verwaltung bzw. an das Rechnungsamt für die hervorragende Arbeit zu den vorgelegten Jahresabschlüssen.

9.    Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen
-    Vorstellung und Erläuterung der Kostenfortschreibung
-    Baustellenbericht mit Fortschreibung Bauzeitenplan

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der am 20. Oktober 2017 nachgereichten Sitzungsvorlage des Architekturbüros Wieser.
Gemeinderat Andreas Wieser nimmt bei diesem Tagesordnungspunkt nicht in seiner Eigenschaft als Gemeinderat, sondern als beauftragter Planer teil und nimmt an der Verwaltungsbank Platz.
Sodann erteilt der Vorsitzende Herrn Andreas Wieser für den eigentlichen Sachvortrag das Wort.
In seinen detaillierten Ausführungen zur vorgelegten Kostenfortschreibung des Neubaus Feuerwehrgerätehaus Hilzingen werden die Kosten der unterschiedlichen Einzelgewerke erläutert. Neben der jeweiligen Kostensituation bei den Gewerken weist der Planer unter anderem auch auf etwaige Probleme bei der Ausführung verschiedener Gewerke (baulich, beauftragte Unternehmen, Ausführungsfristen etc.) und auch die teilweise dadurch entstandenen Verzögerungen bei der Baumaßnahme hin.
Der Technische und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2017 den Auftrag über die Vergabe der Innentüren wegen einer im Vergleich zur Kostenschätzung zu gravierenden Abweichung nicht vergeben. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, rechtlich überprüfen zu lassen, ob es überhaupt möglich ist, die durchgeführte Ausschreibung dieses Gewerks aufheben zu können. Diesbezüglich laufen aktuell noch weitere Abstimmungsgespräche, zum Beispiel mit der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, die gebeten worden ist, ihre rechtliche Einschätzung hinsichtlich dieser Vergabe der Gemeinde dann auch schriftlich vorzulegen.
Die gravierende Überschreitung bei diesem Gewerk begründet der Planer unter anderem auch mit erhöhten rechtlichen Anforderungen. So müssten zum Beispiel bestimmte Räume mit erhöhten Schallschutzanforderungen oder wegen Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz anders ausgestattet/gesichert werden.
Auch bei diesem Neubau schlägt die allgemeine, teilweise sehr deutliche Baukostensteigerung zu Buche. Der Planer beziffert diesen Aspekt beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit rund 6 %.
Weitere Aspekte, wie zum Beispiel die reduzierten Kosten beim Gewerk Fassadenbauarbeiten oder aber auch die Notwendigkeit, entsprechende Vorkehrungen zu schaffen, dass die Feuerwehr während der Kirchweih dann auch ohne Probleme zu etwaigen Einsätzen ausrücken kann (= Schranke), sind nur zwei Punkte der sich anschließenden längeren Beratung.
Neben seinen sachlichen Ausführungen zur Kostenentwicklung drück Architekt Andreas Wieser sehr deutlich seinem Unmut darüber aus, wie mit ihm als Planer bei diesem Projekt umgegangen wird. Teilweise würde von verschiedenen Akteuren bewusst die Arbeit des Planers in der Öffentlichkeit in Misskredit gebracht, wobei er verschiedentlich bereits schon rufschädigendes Verhalten unterstellt.
In seinen weiteren Ausführungen zum fortgeschriebenen Bauzeitenplan fasst der Planer zusammen, dass sich das Projekt aus den verschiedensten Gründen alles in allem rund 2 Monate in Verzug befindet, wobei er diesbezüglich einige Beispiele anführt, welche Ursachen verschiedene Verzögerungen hatten. Er ist zuversichtlich, dass das Feuerwehrgerätehaus Mitte März 2018 fertiggestellt sein dürfte, so dass rechtzeitig zum Kreisfeuerwehrtag 2018 dann auch noch der Umzug des kompletten Equipments der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen kann.
Ergänzend führt der Vorsitzende aus, dass es nicht unbedingt sehr förderlich ist, dass Baustellenführungen ohne den Architekten oder ohne den Bauherren durchgeführt werden, um zum Beispiel auf Baumängel oder fehlerhafte Umstände hinzuweisen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Planer, dass die Außenanlage im Bereich der Parkplätze gepflastert und im Bereich der Straße asphaltiert werden soll. Die Befestigung der Parkfläche im östlichen Teil des Grundstücks soll mit einer Tragschicht ausgestattet werden, die nach Einschätzung des Büros Raff aus Gottmadingen mit rund 6.000 Euro zu Buche schlagen wird.
Im Anschluss an die Ausführungen zum Bauzeitenplan bzw. zur Kostenschätzung sollte der Gemeinderat in der heutigen Sitzung noch weitere Nachträge beschließen, wogegen der Gemeinderat keinen Widerspruch erhebt.
Auf verwaltungsseitigen Vorschlag bzw. auf Vorschlag des Planers beschließt der Gemeinderat daraufhin in offener und jeweils separater Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, folgende Nachträge:
Nachtrag 1:
Ingenieurvermessung mit Tachymeter, Kosten: 4.968 Euro (netto)
Der Auftrag zur Vergabe (Nachtrag) dieser Ingenieurvermessung wird bei 13 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Nachtrag 2:
Der Auftrag für den Einbau von Konsolen für die Herstellung des Rinnenbettes in Höhe von 8.570 Euro (netto) wird bei 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Nachträge 3 und 4:
Der Auftrag für den Einbau von Randzargen konisch mit Ergänzungsprofilen in Höhe von 8.227,28 Euro (netto) wird ebenso einstimmig beschlossen wie die Vergabe des Auftrags zu Rohrisolationen zum Angebotspreis von 2.548,21 Euro (netto).

10.    Antrag auf Beleuchtung der Zwinghofstraße während der Nacht

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten nachgereichten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 19. Oktober 2017.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung die nachgereichte Gemeinderatsvorlage vom 19. Oktober 2017 des Ortsbauamtes hinsichtlich der Beleuchtung der Zwinghofstraße während der Nacht.
Nach dem verwaltungsseitigem Sachvortrag zur Ausgangssituation über die Beleuchtung der Zwinghofstraße während der Nacht ergibt sich eine sehr intensive Aussprache zum vorgelegten Antrag von Herrn Manfred Hirner, wohnhaft in der Zwinghofstraße 9, 78247 Hilzingen, die nächtliche Beleuchtung in der Zwinghofstraße zu verbessern. Während dieser Beratung werden sowohl der heute anwesende stellvertretende Bauhofleiter Christoph Haas als auch der Vorsitzende des Seniorenrates Hilzingen und Antragsteller Manfred Hirner teilweise auch direkt mit in die Diskussion eingebunden, wobei der Gemeinderat hiergegen keinen Widerspruch erhebt.
In der längeren Aussprache werden die sachrelevanten Aspekte pro und contra zum eingereichten Antrag in die Diskussion eingebracht und auch gegen- und miteinander abgewogen. Im weiteren Verlauf der Beratung kristallisiert sich die Tendenz heraus, dem subjektiven Sicherheitsempfinden der Anwohner der Zwinghofstraße nachzukommen und die, wie bei allen vergleichbaren Straßen in Hilzingen jetzt praktizierte Nachtschalung der Straßenlampen in den Abendstunden auszuweiten.
Auf Vorschlag aus der Mitte des Gemeinderates, in der Zwinghofstraße ab sofort jede 2. Straßenlampe in der Nacht anzuschalten - auch wenn ein solcher Beschluss bedeuten würde, dass ein Straßenzug anders beleuchtet wird als alle anderen - beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 13 Ja- und 3 Neinstimmen den oben angeführten Beschlussvorschlag.

11.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Freibad Hilzingen

In einer früheren Sitzung wurde bei der Verwaltung nachgefragt, in welchen Medien die Stellenanzeige fürs Freibad ausgeschrieben worden ist. Wie bereits in einer früheren Sitzung schon angedeutet, kann verwaltungsseitig bestätigt werden, dass die Stellenanzeige für das Freibad wie üblich neben dem Mitteilungsblatt, der Homepage auch entweder im Südkurier oder im Wochenblatt lanciert worden ist. Die Freibadanzeige erschien im Südkurier, Region Hegau-Singen-Konstanz. Zwischenzeitlich sind auch schon einige Bewerbungen auf diese Stellenanzeige eingegangen.

b)    Kirchweih 2017

Der Vorsitzende dankt allen Helferinnen und Helfern für die gelungene Kirchweih 2017, die nicht nur wegen der günstigen Wetterbedingungen hervorragend verlaufen ist.

12.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a)    Geschwindigkeitsmessgerät in Weiterdingen

Gemeinderat Heinrich Mohr kann nicht unbedingt nachvollziehen, warum das Geschwindigkeitsmessgerät in Weiterdingen in der Flückiger Straße aufgestellt worden ist. Der Vorsitzende antwortet hierauf, dass er bei einer Besichtigung vor Ort den damals Beteiligten zugesagt hat, das Tempo-Informationsgerät dort aufzustellen, um Messdaten, die für eine ordnungsgemäße Beurteilung der dortigen Situation erforderlich sind, zu gewinnen.

13.    Fragemöglichkeit für Einwohner

a)    Dorfplatz Hilzingen

Ferdinand Koch, Braungasse 12a, Hilzingen, bittet die Gemeinde, im Mitteilungsblatt darüber zu informieren, welche Maßnahmen beim Dorfplatz/Schulhof welche Kosten verursacht haben und eventuell diese Informationen dann auch mit Bildern zu untermalen.

b)    Hegau-Hallen Hilzingen

Der Vorsitzende des Sportvereins Hilzingen, Herr Ehrhardt Geske, ist mit der vollzogenen Einstellung von Herrn Jens Müller als Hausmeister der Hegau-Hallen sehr zufrieden und bezeichnet den neuen Mitarbeiter als Glücksfall für die Gemeinde Hilzingen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung bzw. der stellvertretende Bauhofleiter Christoph Haas, dass der Auftrag für die Beschaffung der nicht mehr funktionierenden Rolltore in der Hegau-Halle vergeben wurde.

Vorgelegt am 28. November 2017
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)
gez. Olaf Fuchs (Gemeinderat)