Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 18. Juli 2017, 19:00 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus

Gemeinderat 18. Juli 2017

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
a) Gemeinderat am 27.06.2017
b) Verwaltungs- und Finanzausschuss am 04.07.2017
3. Erweiterung Peter-Thumb-Schule Hilzingen
Vorstellung und Beschlussfassung über
- Bauantrag
- Brandschutzvarianten und zugehörige Kosten
- Terminplan Umbau Südbau und Erweiterung
4. Sanierung Wiesentalhalle Weiterdingen
Vorstellung und Beschlussfassung über
- Bauantrag
- Kosten
- Terminplan
5. Erlass von Richtlinien zur Rechtsstellung und den Aufgaben des Behindertenbeauftragten
6. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen
Arbeitsvergabe: Außenanlage
7. Modifizierung / Überarbeitung der Vergaberichtlinien zur Bauplatzvergabe
8. Vermarktung der Bauplätze im Neubaugebiet "Engelweg II", Gemarkung Binningen
- weiteres Vorgehen
9. Erlass einer Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung-FwKS)
10. Erlass einer neuen Feuerwehrsatzung
11. Antrag des SV Riedheim auf Zuschuss für den Anbau an das bestehende Sportlerheim in Riedheim
12. Vollzug des Haushaltsplanes 2017 – Zwischenbericht
13. Entgegennahme von Spenden
14. Antrag der römisch-katholischen Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen auf Bezuschussung der Außenrenovation der Filialkirche St. Philippus und Jakobus in Schlatt am Randen
15. Bekanntgaben der Verwaltung
16. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
17. Fragemöglichkeit für Einwohner

Gemeinderat 18. Juli 2017

Anwesend:  
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 17 anwesend (Gemeinderäte Rainer Guggemos ab TOP 3, Alfons Zipperer ab TOP 4)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Petra Fritsch, Christian Denzel, Stefan Mattes, Markus Eder
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Martin Jordan (privat), Andreas Wieser (privat), entschuldigt
Martin Schneble (beruflich), nachträglich entschuldigt
Beginn:     19.00 Uhr
Ende:     21.50 Uhr
Presse: 2
Zuhörer: 4
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

a) Gemeinderat am 27.06.2017

In der Sitzung am 27. Juni 2017 hat der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung die Prioritäten für den Glasfaser/Breitbandausbau in Hilzingen im Rahmen des IKZ-Projekts mit der Stadt Tengen festgelegt.

b) Verwaltungs- und Finanzausschuss am 04.07.2017

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 4. Juli 2017 beschlossen, Herrn Jens Müller (Tengen) als Hallenwart/Hausmeister für die Hegau-Hallen und Frau Stefanie Switalla (Bodman-Ludwigshafen) als Erzieherin im Kindergarten Riedheim einzustellen.

3. Erweiterung Peter-Thumb-Schule Hilzingen
   Vorstellung und Beschlussfassung über
   - Bauantrag
   - Brandschutzvarianten und zugehörige Kosten
   - Terminplan Umbau Südbau und Erweiterung

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 07. Juli 2017 bzw. den umfangreichen Planunterlagen, die vom Architekturbüro Hubert Riesterer (Gottmadingen) bzw. Herrn Andreas Ernst (Stockach) erarbeitet und dem Gemeinderat ebenfalls zur Verfügung gestellt worden sind.
Für die heutige Beratung zur Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen begrüßt der Vorsitzende neben Herrn Hubert Riesterer auch Herrn Andreas Ernst, die sodann am Verwaltungstisch Platz nehmen und vom Vorsitzenden für den eigentlichen Sachvortrag jeweils das Wort erteilt bekommen.
Insbesondere werden neben Grundzügen der Planung auch noch kleinere, erforderliche  Veränderungen erörtert, so zum Beispiel:
- der verbesserte Grundriss im Neubauteil,
- eine direkte Andienung des Aufzugs im Neubautrakt,
- die veränderte Anordnung der WCs,
- der zusammengefasste Fahrradabstellplatz (3 Schüler/1 Fahrradstellplatz) auf der Nordseite der Schule,
- verschiedene Höhen- und Flächenmaße,
- das Ausweisen von drei Pkw-Stellplätzen entlang der Braungasse (Dieser Nachweis der Zuordnung von drei Pkw-Stellplätzen musste auf Grund der neuen Flächen durchgeführt werden.),
- die Belichtung im Südflügel der Schule, die durch großzügig angeordnete Fensterflächen erfolgt.
In einer früheren Kostenzusammenstellung war wegen der erforderlichen Anmietung von Containern zur Unterbringung von Klassen ein Ansatz in Höhe von 35.000 Euro aufgenommen. Auf Grund vorliegender Angebote verschiedener Unternehmen wird von Herrn Ernst ausgeführt, dass die relativ teuren Mietcontainer deutlich mehr Kosten verursachen werden, als die ursprünglich veranschlagten 35.000 Euro. Er weist darauf hin, dass durchaus Kosten in Höhe von rund 100.000 Euro (mit Unterbau, Heizung, Kühlung) erforderlich werden könnten, um eine ausreichende Anzahl von Klassenräumen während der Umbauphase zu haben.
Zum Thema Brandschutzvarianten inklusive der dazugehörigen Kosten erläutert Herr Riesterer nochmals die vom Sachverständigenbüro Hoffmann angedachten beiden Varianten.
Die Variante A – Kosten 520.000 Euro - beinhaltet eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Leitstelle; die Variante B – Kosten 590.000 Euro - beinhaltet eine Brandmeldeanlage ohne Aufschaltung zur Leistelle.
Würde man, wie vom Planer vorgeschlagen, die Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Leitstelle (Variante A) wählen, würden Folgekosten (Unterhaltung und Wartung) in Höhe von rund 100 Euro/monatlich entstehen.
An Hand der vorliegenden Pläne, von Ansichten wie auch der dazugehörigen Kosten erläutert Herr Riesterer nochmals kurz einige wesentliche Aspekte zu erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Gesamtgebäude, so zum Beispiel dass nur bestimmte Decken und Wände brandschutztechnisch ertüchtigt werden müssen. Mit Blick auf die Nutzung der ehemaligen Hausmeisterwohnung erläutert Herr Riesterer - auch auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates - dass die Decke bzw. der Boden in F90 ausgeführt werden muss, egal ob diese Räume als Wohnraum oder als Unterrichtsräume für die Musikschule genutzt werden. Es können im Dachgeschoss gleichzeitig auch nur maximal 12 Personen unterrichtet werden. Herr Riesterer erläutert ferner auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates, dass durch die Hinzuziehung des Brandschutzsachverständigen Hoffmann keine Gefahr besteht, dass bei Auswahl der oben angeführten Variante A diese dann zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund weiterer restriktiverer Vorschriften nicht mehr ausreichen würde und die Gemeinde verpflichtet werden könnte, hier nachzubessern.
Im weiteren Verlauf der Ausführungen der beiden Planer wird insbesondere auch der nunmehr aktualisierte Zeitplan, der ebenfalls in der Sitzungsvorlage enthalten ist, vorgestellt. Bei Aufteilung in zwei Bauabschnitte wird für den Bauabschnitt I mit der Fertigstellung bis zum Schuljahresbeginn 2018 und für den Bauabschnitt II mit der Fertigstellung gegen Ende des Schuljahres 2018/2019 (Juni 2019) kalkuliert.
Der Bauabschnitt I umfasst die baulichen Maßnahmen auf der Nordseite des Südflügels  (zum Beispiel WC, Aufzugsanlage etc.). Der Bauabschnitt II umfasst den eigentlichen Erweiterungsbau, also die Schaffung der zusätzlichen Lernateliers (jeweils 3 im EG und OG).
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutern die beiden Planer, dass dies zwar ein ambitionierter aber auch ein realistischer Zeitplan ist, der eingehalten werden kann, außer es gäbe zum Beispiel einen langen, strengen und frostreichen Winter. Die Planer sind zuversichtlich, dass dieser Zeitplan eingehalten werden kann und auch wird.
Auf weitere Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates begründet Architekt Riesterer die jetzigen terminlichen Schwierigkeiten mit dem Maßnahmenpaket Brandschutz auch damit, dass er nicht damit gerechnet hat, dass die bezugsreife Fertigstellung des Baus (Bauabschnitte I und II) unbedingt und zwingend im September 2018 erforderlich wird.
Verwaltungsseitig wird darüber hinaus ausgeführt, dass bereits jetzt schon daran gedacht worden ist, andere Räumlichkeiten, wie zum Beispiel die früheren Polizei-/Praxisräume in der Hauptstraße 59 (Auslagerung der Büros der Schulsozialarbeiterin und der Lehrer der Hannah-Ahrendt-Schule) zu nutzen, um alle Kapazitäten im unmittelbaren Bereich der Schule hierfür einzubinden.
Konkret erläutert der Planer, dass nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und parallel mit der Werkplanung begonnen wird, was bedeutet, dass im August/September 2017 die Ausschreibung vorbereitet und dann im November 2017 mit dem Bau begonnen werden kann.
Als Ergebnis der heutigen Beratung genehmigt der Gemeinderat in positiver, offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme und bei einer Enthaltung die vorgelegte Planung bzw. den dazugehörigen Bauantrag.
Ebenfalls in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird einstimmig beschlossen, die Brandmeldeanlage (Variante A) mit Aufschaltung zur Leitstelle in Höhe von 520.000 Euro (Herstellungskosten) zzgl. den jährlich anfallenden Folgekosten (Unterhaltung, Wartung der Anlage) zu beschaffen.
Mit herzlichen Worten des Dankes werden die beiden Planer aus der heutigen Sitzung verabschiedet, wobei der Vorsitzende eindringlich daran appelliert, den heute vorgestellten Terminplan auch unbedingt einzuhalten.

4. Sanierung Wiesentalhalle Weiterdingen
   Vorstellung und Beschlussfassung über
   - Bauantrag
   - Kosten
   - Terminplan

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 7. Juli 2017, nämlich die vom Architekturbüro Joachim Binder aus Volkertshausen erstellte Bauantragsplanung.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Joachim Binder, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und vom Vorsitzenden für den eigentlichen Sachvortrag das Wort erteilt bekommt.
In seinen Ausführungen geht Herr Joachim Binder kurz auf die vorgelegte Planung, die kaum von der ursprünglichen Planung abweicht, ein. Insbesondere verweist er darauf, dass sich die Kostenschätzung seit der Überarbeitung nicht verändert hat und diese Bauantragspläne, nach der Genehmigung, dann auch für die Förderanträge verwendet werden können. Zeitgleich kann nach Billigung der Pläne durch den Gemeinderat auch mit der Werkplanung begonnen werden. In seinen Ausführungen über den angedachten Terminplan zur Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen gibt er zu verstehen, dass erst nach Klärung sämtlicher vorhandener Fördermöglichkeiten, mit der abschließend vermutlich nicht vor Mai 2018 gerechnet werden kann, und den dann zu treffenden Entscheidungen des Gemeinderates mit der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen begonnen werden kann. Diesbezüglich sieht er als Zeitfenster für den Beginn der Maßnahme den März 2019 und nach einer ca. halbjährigen Bauzeit die Fertigstellung des Projektes Sanierung Wiesentalhalle Weiterdingen im Oktober 2019. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung nochmals die komplexe Ausgangslage der vorhandenen Förderkulisse und der Option, aus unterschiedlichen Töpfen Zuschüsse zu erhalten. Aus der Erfahrung heraus bietet der Ausschreibungstermin Herbst eines jeden Jahres die größtmögliche Chance, günstige Ausschreibungsergebnisse zu erzielen.
Die Verwaltung erläutert auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates, welche staatliche Förderung bei den geschätzten Kosten in Höhe von 1,8 Mio. Euro zu erwarten sind. In Abhängigkeit der Möglichkeiten besteht durchaus die Chance, aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
(ELR) rund 350.000 Euro und aus Mitteln der Sportförderung rund 70.000 Euro zu erhalten.
Ob für diese Maßnahme Beträge aus dem Ausgleichsstock zu erwarten sind, hängt unter anderem auch davon ab, zu welchem Zeitpunkt Zuschüsse für die Erweiterung der Peter-Thumb-Schule (Fachförderung) fließen. Um überhaupt eine realistische Chance zu haben, an Mittel aus dem Ausgleichsstock zu kommen, ist es zum Beispiel Voraussetzung, dass die jeweilige Fachförderung im gleichen Jahr auch bewilligt wird.
Die Entscheidung, welche Maßnahmen über das ELR-Programm bedient werden, entscheidet ein sogenannter Verteilungsausschuss, zu dem auch Mitglieder des Kreistags des Landkreises Konstanz zählen.
Als Ergebnis der heutigen Beratung genehmigt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die vorgelegte Planung zur Erstellung des entsprechenden Bauantrages.
Mit herzlichen Worten des Dankes für die hervorragende Planung wird Herr Joachim Binder aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

5. Erlass von Richtlinien zur Rechtsstellung und den Aufgaben des Behindertenbeauftragten

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 10. Juli 2017, welche unter anderem auch die Änderungen aus der nichtöffentlichen Beratung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 4. Juli 2017 beinhaltet.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung, wie in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses gewünscht, dass zum Beispiel die Stadt Engen in ihren Richtlinien zur Kostenerstattung einen Betrag von 320,-- € aufgenommen hat und dass nach Rücksprache mit Herrn Ammon ca. 2 – 3 Fachtagungen/Jahr angeboten werden.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die vorgelegten Richtlinien zur Rechtsstellung und den Aufgaben des/der Behindertenbeauftragten der Gemeinde Hilzingen.
Im Nachgang zur Annahme der Richtlinien erläutert die Verwaltung nochmals auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates bzw. auch von Herrn Volker Neukirchen (bestellter Behindertenbeauftragter), dass er zukünftig bei den Sitzungen des Gemeinderates bzw. dessen Ausschüssen auch zu den einzelnen Tagesordnungspunkten gehört werden kann.

6. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen
   Arbeitsvergabe: Außenanlage

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit E-Mail vom 13. Juli 2017 versandten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 12. Juli 2017, die in der heutigen Sitzung nochmals als Tischvorlage ausgegeben wird.
In der Sitzung des Technischen und Umweltausschusses in der nächsten Woche soll vom beauftragten Planer ein umfassender Sachstands-/Kostenbericht zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen erfolgen. Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung die Situation des Verlaufs der Kreisstraße nach Dietlishof und die durch den Neubau entstehende Notwendigkeit, die Kreisstraße in Höhe des neuen Feuerwehrgerätehauses leicht in Richtung des Festplatzes zu verschieben, um vor dem Feuerwehrgerätehaus die benötigte Ausfahrtiefe mit 12,50 m zu erreichen.
Ansonsten würde die Ausfahrtiefe vor dem Feuerwehrgerätehaus zwischen 11,88 m und 13,00 m liegen.
An Hand eines Lageplans werden neben dem zukünftigen Verlauf der Kreisstraße auch der geplante Aufbau und das zu verarbeitende Material für die erforderliche Angleichung (Betonpflaster) erläutert. Nach intensiven Gesprächen mit Vertretern des zuständigen Straßenbaulastträgers wird die Verschiebung der Kreisstraße in Richtung Festplatz von dort auch mitgetragen. Die Fläche des Festplatzes wird daraufhin um einen ca. 1,50 m breiten Streifen an der Straßenseite kleiner werden, um die erforderliche Breite der Kreisstraße mit 6 m zu erreichen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung darüber hinaus, dass die Kostenberechnung des Büros Raff in Höhe von 357.000 Euro und die Kostenberechnung des Büros Wieser vom 14. März 2017 in Höhe von 323.389,50 Euro direkt nicht miteinander verglichen werden können, da die Grundlagen, die zu diesen beiden Ergebnissen führten, unterschiedlich gewesen sind.
Teilweise sind die vom Büro Raff in den Kostenberechnungen veranschlagten Positionen in anderen Maßnahmen des Objektes aufgenommen oder teilweise bereits schon ausgeführt worden. Dadurch, dass die Verschiebung der Kreisstraße von der Gemeinde durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses erforderlich wird, wird vom zuständigen Straßenbaulastträger keine Kostenbeteiligung gewährt. Durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und die dortige Verkehrssituation soll verwaltungsseitig beim Landkreis Konstanz unbedingt nochmals deutlich der Wunsch der Gemeinde Hilzingen auf Anlegung eines Radweges bzw. eines Rad- und Fußweges nach Dietlishof geäußert werden.
Die Erforderlichkeiten zur Anlegung eines Sichtdreiecks kann durch den Ankauf einer Fläche im dortigen Bereich mit rund 430 m² auch eingehalten werden. Im Gemeinderat wird unter anderem während der Beratung angesprochen, dass es durchaus verwunderlich ist, dass jetzt die Kreisstraße verlegt werden muss, obwohl die Kreisstraße zu Beginn der Baumaßnahmen vorhanden gewesen ist und bei einem Neubau auf einer freien Fläche es andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel durch Drehung des Gebäudes oder durch eine andere Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück, gegeben hätte.
Im Übrigen wird angemerkt, dass der Übungsturm doch relativ nahe an der Straße errichtet wird und nachhaltig die Hoffnung vorhanden ist, dass trotz der beengten Situation alle Übungseinheiten, die die Feuerwehr am Übungsturm durchführen muss, auch absolviert werden können.
Mit Blick auf die bevorstehende Kirchweih muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Parkplätze so abgesperrt werden, dass die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr auch an Kirchweihtagen gewährleistet werden kann.
Als Ergebnis der kurzen Beratung werden die in der Sitzungsvorlage aufgeführten drei Beschlussvorschläge einzeln zur Abstimmung aufgerufen:
1. Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei fünf Enthaltungen ohne Gegenstimme die Genehmigung von außerplanmäßigen Kosten in Höhe von 48.529,32 Euro (brutto) für die Verbreiterung der Kreisstraße Richtung Dietlishof.
2. Auf Vorschlag der Verwaltung genehmigt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 9 Ja- und 1 Nein-Stimme mehrheitlich überplanmäßige Kosten in Höhe von 110.217,22 Euro (brutto) für die Außenanlagen des Feuerwehrgerätehauses.
3. Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Außenanlagen beim Feuerwehrgerätehaus wurden von 10 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 5 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Schleith aus Steißlingen als günstigste Bieterin hervor. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Gegenstimme, den Auftrag für die Außenanlagen beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Höhe von 299.931,05 Euro an die Firma Schleith aus Steißlingen zu vergeben.

7. Modifizierung / Überarbeitung der Vergaberichtlinien zur Bauplatzvergabe

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 10. Juli 2017, welche in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 4. Juli 2017 entsprechend vorberaten worden ist.
Es entwickelt sich eine kurze Aussprache über die Ziffer 2 der modifizierten Bauplatzvergaberichtlinien dahingehend, wie stark die Verbindung zur Gemeinde bepunktet werden muss. Vor allem erscheint der Abstand zwischen der Ziffer a) Wohnort in der Gemeinde (25 Punkte) und b) Arbeitsplatz oder eigener Betrieb in der Gemeinde (10 bzw. 15 Punkte) als nicht unbedingt sehr gerecht. Aus der Mitte des Gemeinderates kommt unter anderem der Vorschlag, den Arbeitsplatz innerhalb der Gemeinde, der mit 10 Punkten bewertet ist, nicht mehr kumulativ zum Wohnort in der Gemeinde anzurechnen.
Der Vorsitzende formuliert als Ergebnis der Beratung daraufhin den Beschlussvorschlag, die 10 Punkte für das Innehaben eines Arbeitsplatzes in der Gemeinde zusätzlich zum Wohnort in der Gemeinde mit 25 Punkten nicht mehr gelten zu lassen, was bedeutet, dass hier dieser 10 Punkte-Zusatz keine Anwendung mehr finden soll.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird das Streichen dieser 10 Punkte für Hilzinger Bürger bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.
In Fortsetzung der Beratung wird auch aus der Mitte des Gemeinderates angedeutet, dann konsequenterweise auch die zusätzlichen 15 Punkte für Hilzinger, die einen eigenen Betrieb in der Gemeinde haben, ebenfalls zu streichen.
Aus der Beratung formuliert der Vorsitzende dann den Beschlussvorschlag, die zusätzlichen 15 Punkte für Hilzinger, die einen eigenen Betrieb in Hilzingen haben, in den Vergaberichtlinien zu belassen, was daraufhin in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 9 Ja- und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen wird.
Eine weitere Änderung der vorgelegten Bauplatzvergaberichtlinien soll dahingehend aufgenommen werden, dass zwischen den Punkten 2a und 2b das Wort "oder" eingeführt werden soll.
Bei der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, werden die Bauplatzvergaberichtlinien in der heutigen Fassung mit den beiden oben angeführten Änderungen bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen.

8. Vermarktung der Bauplätze im Neubaugebiet "Engelweg II", Gemarkung Binningen
   - weiteres Vorgehen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 10. Juli 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Es entwickelt sich eine kurze Aussprache darüber, wie viele Bauplätze im laufenden Jahr vergeben werden sollten. Auf jeden Fall soll verhindert werden, dass die Flächen im Neubaugebiet "Engelweg II" zu schnell vermarktet und zu schnell an interessierte Bewerber veräußert werden, um dadurch auch Entwicklungsflächen für die Zukunft für Hilzinger Bürgerinnen und Bürger vorzuhalten.
Darüber hinaus wird aus der Mitte des Gemeinderates angeführt, dass – bevor in einem Teilort ein Neubaugebiet geplant wird – nachhaltig der örtliche Bedarf abgefragt werden muss, um die Situation, wie sie nunmehr in Binningen eingetroffen ist, nämlich, dass kein Grundstücksinteressent aus dem Ortsteil Binningen mehr verblieben ist, vermieden werden kann.
Der Vorsitzende ergänzt, dass sich in Folge des festgelegten Bauplatzpreises auch einige Binninger Bürgerinnen und Bürger von der Interessentenliste haben streichen lassen. Unisono ist der Gemeinderat damit einverstanden, dass vor einer Vergabe der Bauplätze zunächst das Verwaltungsverfahren, nämlich die Bepunktung der einzelnen Interessenten, durchgeführt werden soll, wobei im Gemeinderat die Tendenz vorhanden ist, maximal 4 Bauplätze im Jahr 2017 zu veräußern.
Der Gemeinderat soll in einer der nächsten Sitzungen nach der Sommerpause über die Vergabe der Bauplätze im Neubaugebiet "Engelweg II" in Binningen entscheiden.

9. Erlass einer Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung-FwKS)

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 06. Juli 2017, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird und die alle Ergebnisse der Vorberatung der Verwaltungs- und Finanzausschuss-Sitzung vom 4. Juli 2017 beinhaltet.
Nachdem in der kurzen Beratung die Nachfragen des Gemeinderates verwaltungsseitig beantwortet werden, beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen mit der Ergänzung im Kostenverzeichnis (Anlage zu § 5). Der Stundensatz für ehrenamtliche Einsatzkräfte wird auf 4,45 Euro/Stunde festgesetzt. Der Stundensatz für den Feuerwehrtechnischen Angestellten wird gemäß der Berechnung der KGSt auf 39,51 Euro/Stunde festgesetzt.

10. Erlass einer neuen Feuerwehrsatzung

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 05. Juli 2017, nämlich dem im Verwaltungs- und Finanzausschuss in der Sitzung am 4. Juli 2017 vorberatenen Satzungsentwurf über die neue Feuerwehrsatzung.
Ergänzend gibt der Vorsitzende bekannt, dass ein Antrag von Frau Ulrike Maus bzw. den Freien Wählern vom 12. Juli 2017 vorliegt, ergänzend zur Feuerwehrsatzung eine Satzung über eine Ehrenamtspauschale bei der FFW Hilzingen auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen. Hierzu ergänzt der Vorsitzende, dass die Einführung einer Ehrenamtspauschale, was rechtlich möglich ist, nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Feuerwehr zum jetzigen Zeitpunkt jedoch als nicht wünschenswert gesehen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die vorgelegte Feuerwehrsatzung.

11. Antrag des SV Riedheim auf Zuschuss für den Anbau an das bestehende Sportlerheim in Riedheim

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 05. Juli 2017.
In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 4. Juli 2017 wurde ausführlichst über die künftige Gewährung von Investitionszuschüssen an Vereine beraten. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat sich dazu entschlossen, an dem bisher geltenden und vom Gemeinderat gefassten Grundsatzbeschluss, nämlich keine Investitionszuschüsse zu bezahlen, festzuhalten, wobei dem Gemeinderat die Möglichkeit eröffnet werden soll, bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags sich vom Grundsatzbeschluss zu lösen. Sollte dem Antrag des Sportvereins Riedheim auf Zuschuss für den Anbau an das bestehende Sportlerheim in Riedheim stattgegeben werden, würden bei einer 10%igen Förderquote rund 15.300 Euro als Zuschuss fließen, wobei in dieser Summe dann auch Eigenleistungen eingerechnet wären. Der Zuschuss könnte im Haushaltsplan 2018 eingestellt werden.
Es entwickelt sich im Gemeinderat eine kurze Aussprache über den vorliegenden Antrag, wobei aus der Mitte des Gemeinderates deutlich darauf hingewiesen wird, dass in Folge des bestehenden Grundsatzbeschlusses es nicht zwingend bedeuten muss, dass alle Einzelfallentscheidungen zu eingereichten Anträgen automatisch positiv beschieden werden.
Eine jeweilige Einzelfallprüfung durch den Gemeinderat sollte sich an bestimmten Kriterien, wie zum Beispiel die Bedeutung und Qualität eines Antrags oder aber auch die Tätigkeit des beantragenden Vereins, orientieren, damit eine begründete Ausnahme von diesem Grundsatz auch gerechtfertigt werden kann, was nicht bei jedem Antrag automatisch unterstellt werden kann.
In den letzten Jahren wurden vom Gemeinderat Investitionszuschüsse zur Errichtung des Wirtschaftsgebäudes auf dem Festplatz (Kirchweih) für den Musikverein Hilzingen oder aber auch zur Sanierung der überregional bedeutenden Barockkirche St. Peter und Paul in Hilzingen gewährt. Im Gemeinderat wird die Gefahr gesehen, dass – sofern keine schlüssige Begründung für das Abweichen von der Grundsatzentscheidung vorliegt – dann jeder Verein einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss stellen wird und die Gemeinde bzw. der Gemeinderat dann zum einen viele Anträge bearbeiten muss und zum anderen diese auch genehmigen muss, da kaum Argumente vorliegen, entsprechende Anträge abzulehnen.
Im Gemeinderat ist allerdings auch die Einschätzung vorhanden, dass alle Vereine bei einer vorherigen Antragsstellung einen gleich hohen Investitionszuschuss erhalten sollen, wobei es nicht zielführend ist, wenn erbrachte Eigenleistungen auch noch gefördert werden. Die im Gemeinderat aufkommende Kritik an der Verwaltung, sich mit diesem Thema nicht ausreichend beschäftigt zu haben, wird verwaltungsseitig mit Blick auf die Beratung und das erreichte Ergebnis bei den Regelungen zu den laufenden Vereinszuschüssen als nicht zutreffend betrachtet, da bei den laufenden Vereinszuschüssen – außer, dass der Aspekt einer Jugendförderung einbezogen wurde – die Bezuschussungspraxis nahezu gleich geblieben ist.
Als Ergebnis der Beratung formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussantrag:
1) Der Antrag des Sportvereins Riedheim auf Zuschuss für den Anbau an das bestehende Sportlerheim in Riedheim soll mit 10 % inklusive der Summe der erbrachten Eigenleistungen bezuschusst werden, was einen Zuschuss in Höhe von maximal 15.300 Euro bedeutet.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei 2 Ja- und 12 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
2) Der vorliegende Antrag des SV Riedheim soll mit maximal 10 % der tatsächlich entstehenden Ausgaben (= ohne Eigenleistungen) bezuschusst werden, was maximal einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro bedeuten würde.
In positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei 9 Ja- und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen, wobei die Mittel im Haushaltsplan 2018 aufgenommen und dann auch ausbezahlt werden sollen.

12. Vollzug des Haushaltsplanes 2017 – Zwischenbericht

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 10. Juli 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmals erörtert wird.
Als Resümee der heutigen kurzen Vorstellung kann – Stand heute - festgehalten werden, dass sich eine Erhöhung der Zuführung zum Vermögenshaushalt um 1,1 Mio. Euro und im Vermögenshaushalt auf Grund verschiedener relevanter Aspekte trotzdem noch eine Verschlechterung von rund 112.000 Euro abzeichnet. Sollten diese Prognosen im Laufe des Jahres dann auch so eintreten, würden die Rücklagen einen voraussichtlichen Stand von knapp 5 Mio. Euro haben (4.936.115 Euro), was durchaus als respektabel betrachtet werden kann.
Ohne weitere Aussprache wird der vorgelegte Zwischenbericht vom Gremium so zur Kenntnis genommen.

13. Entgegennahme von Spenden

Verwaltungsseitig wird auf die Regelung über die Annahme von Spenden, die der Gemeinderat im Mai 2006 einstimmig beschlossen hat sowie auf die gesetzliche Ausgangslage verwiesen.
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag der Verwaltung und im Rahmen obiger Regelung einstimmig die Annahme und deren ordnungsgemäße Verwendung folgender Spenden:
- Adventsfensteraktion Binningen, Frau Ulrike Maus
   1.503 Euro für den Kindergarten Binningen
- Fraueninitiative Tauschmarkt Hilzingen
   1.600 Euro für das Sonnensegel im Freibad

14. Antrag der römisch-katholischen Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen auf Bezuschussung der Außenrenovation der Filialkirche St. Philippus und Jakobus in Schlatt am Randen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage, nämlich dem Antrag der römisch-katholischen Kirchengemeinde Hohenstoffeln-Hilzingen auf Bezuschussung der Außenarbeiten für die Filialkirche St. Philippus und Jakobus in Schlatt am Randen vom 3. Juli 2017.
Insgesamt sollen die Maßnahmen der Außenrenovation Kosten in Höhe von rund 24.000 Euro verursachen. Entsprechend der bisherigen Regelung können 10 % der hierfür nachgewiesenen, tatsächlichen Kosten als kommunaler Zuschuss gewährt werden. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die Gesamtmaßnahme an der Kirche zwar schon begonnen wurde, mit den Außenrenovationsarbeiten jedoch noch nicht.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Gegenstimme mehrheitlich den vorliegenden Antrag zu genehmigen und die Mittel in Höhe von maximal 2.400 Euro (10 %) im Haushaltsplan 2018 einzustellen.

15. Bekanntgaben der Verwaltung

a) Ausübung Vorkaufsrecht nach § 29 Abs. 6 Wassergesetz
   Landwirtschaftsfläche Flst.Nr. 2204/100, Gemarkung Riedheim

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27. Juni 2017 wurde über die Ausübung bzw. Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes an einem Gewässerrandstreifen des Grundstücks mit der Flst.Nr. 2204/100, Gemarkung Riedheim (entlang Klavbach), nach einem umfangreichen verwaltungsseitigen Sachvortrag beraten. Für die damalige Haltung der Verwaltung bzw. des Gemeinderates waren verschiedene Aspekte entscheidungsrelevant, wobei die Auswirkungen im Hinblick auf die Verbesserung der Gewässergüte im Klavbach als sehr positiv und sehr bedeutend eingestuft worden sind (Bewertung von Frau Beate Schirmer, Büro für Feinraumplanung Peter-Thumb-Str. 6, Hilzingen) und auch das Ökokonto der Gemeinde positiv beeinflusst wird.
Sollte die Gemeinde tatsächlich das Vorkaufsrecht ausüben, ist damit zu rechnen, dass der jetzige Grundstückseigentümer oder - wenn möglich - auch der Bewirtschafter Einspruch gegen das geplante Vorgehen der Gemeinde einlegen wird und so eine gerichtliche Überprüfung stattfinden wird. Auf Basis der Beurteilung von Frau Beate Schirmer wäre es  günstig, das Vorkaufsrecht auszuüben und das von Herrn Christian Weiß angebotene Ersatzgrundstück nicht zu kaufen. Über das Vorgehen entwickelt sich im Gemeinderat eine längere Aussprache, wobei aus der Mitte des Gemeinderates auch an die Sitzungsdisziplin der Gemeinderäte appelliert wird, da über dieses Thema nunmehr schon sehr intensiv in der vorangegangenen Sitzung diskutiert worden ist.
Gemeinderätin Doris Buhl bringt in die Diskussion unter anderem ein, dass die Gemeinde das Vorkaufsrecht nur zum Schutz von Gewässern (hier: Gewässer der II. Ordnung) ausüben darf und nicht primär, um das kommunale Ökokonto zu füllen. Die Möglichkeit der Gemeinde, das Vorkaufsrecht auszuüben, verstreicht am 2. August 2017. Aus der Mitte des Gemeinderates wird somit vorgeschlagen, den gefassten Beschluss zu vollziehen (Ausübung des Vorkaufsrechtes). Der Grundstückseigentümer hat dann die Möglichkeit, rechtlich gegen das ausgeübte Vorkaufsrecht vorzugehen.
Die von Gemeinderätin Doris Buhl an die Gemeindeverwaltung gerichtete Nachfrage, wer zukünftig die Kosten auf diesem Grundstücksteil zu tragen hat, ist darüber hinaus noch nicht beantwortet worden, so ihre Ausführungen.

16. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a) Schlosspark Hilzingen

Gemeinderat Holger Graf fragt nach, wer am vergangenen Wochenende die "Sauerei" im Schlosspark aufgeräumt hat. Diese Nachfrage wird aus der Mitte des Gremiums dadurch beantwortet, dass im Vorgriff auf das 175 Jahre Eduard-Presser-Jubiläum auch Gemeinderäte dazu beigetragen haben, die Unordnung im Schlosspark zu beseitigen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, dass mehr bzw. auch größere Mülleimer angeschafft und aufgestellt werden, um den Nutzern (vorwiegend den Jugendlichen) zumindest die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Abfall in Mülleimern zu entsorgen.

b) Kunstrasenplatz

Gemeinderat Fabian Jutt bittet die Verwaltung um eine kurze Information zur weiteren Vorgehensweise zum Thema Kunstrasenplatz Hilzingen.
Mit Blick auf die weitere Vorgehensweise beim Kunstrasenplatz in Hilzingen wird die Verwaltung während der Schulferien versuchen, einen Termin mit dem Planer bzw. mit Vereinsverantwortlichen zu vereinbaren, um gemeinsam die noch benötigten Eckpunkte (Lage, Platzgröße) des Kunstrasenplatzes zu erarbeiten und diese dem Gemeinderat auch vorzustellen.

c) Baugebiet "Beim Steppbachwiesle II"

Gemeinderat Fabian Jutt bittet die Verwaltung um eine kurze Information zum weiteren Ablauf im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle II".
Nach kurzen verwaltungsseitigen Irritationen zum weiteren Ablauf des Baugebiets "Beim Steppbachwiesle II" ist angedacht, dass die Ausschreibungen zu den erforderlichen Erschließungsmaßnahmen über den Winter 2017/18 vorgenommen werden, was bedeutet, dass im Haushaltsplan 2018 hierfür entsprechende Mittel eingestellt werden müssten. Gegen Ende des Frühjahrs 2018 könnten dann die Erschließungsarbeiten beginnen. Wenn die zeitliche Planung so realisiert werden würde, kann davon ausgegangen werden, dass die zukünftigen Bauwilligen im Jahr 2019 mit dem Bau beginnen können, nachdem sie die Grundstücke erworben haben.

17. Fragemöglichkeit für Einwohner

a) Sperrung Hohentwielweg

Auf Nachfrage von Ferdinand Koch, Braungasse 12a, Hilzingen, erläutert die Verwaltung, dass die Sperrung des Hohentwielwegs, die während des Hohentwielfestes notwendig geworden ist, vermutlich im Lauf der Woche abgebaut werden kann.

Vorgelegt am 19. September 2017
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)        
gez. Markus Wannenmacher  (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Olaf Fuchs (Gemeinderat)