Gemeinderat
Sitzungssaal / Rathaus
Gemeinderatssitzung
1. Blutspenderehrung
2. Fragemöglichkeit für Einwohner
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 30.05.2017
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 30.05.2017
5. Überprüfung der Kindergartengebühren
6. Peter-Thumb-Schule Hilzingen / Gesamtsanierung
- Vorstellung des Sanierungsfahrplans und Beschlussfassung
7. Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Klostergasse“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan,
Gemarkung Hilzingen, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
8. Vorkaufsrecht nach § 29 Abs. 6 Wassergesetz
Landwirtschaftsfläche Flst. Nr. 2204/100, Gemarkung Riedheim
9. Bekanntgaben der Verwaltung
10. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
11. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 27. Juni 2017
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 17 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind zwei anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Petra Fritsch, Christian Denzel
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Rainer Guggemos (beruflich), Andreas Wieser (privat), Alfons Zipperer (privat), entschuldigt
Ortsvorsteher Walter Mayer (beruflich), Ortsvorsteher Stefan Rill (beruflich), entschuldigt
Gemeinderat Martin Schneble (TOP 2 – 6) – Gastgeber beim Stehempfang/Blutspender
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.40 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 5
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht.
Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 30. Mai 2017 wird in Umlauf gegeben.
1. Blutspenderehrung
Der Vorsitzende unterstreicht bei seinen einleitenden Worten die allgemeine Bedeutung und die Wichtigkeit des Blutspendens und die Notwendigkeit, dass viele Bürgerrinnen und Bürger Blut spenden, um den Mangel an Blutkonserven - vor allem während der urlaubsbedingten Zeiten - gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Vorsitzende begrüßt in der heutigen Sitzung die Vertreterinnen und Vertreter des DRK Ortsvereins Hilzingen und dankt in diesem Zusammenhang dem Team für die durchgeführten und hervorragend organisierten Spendentermine in Hilzingen. Die Bereitschaft der Hilzinger Bürgerinnen und Bürger, Blut zu spenden, ist nach wie vor immer noch sehr hoch, so dass in der heutigen Sitzung insgesamt 21 Personen anstehen, die 10, 25, 50 oder sogar 75 Mal ehrenamtlich und unentgeltlich Blut gespendet haben. Aus nachvollziehbaren Gründen sind nicht alle zur Ehrung anstehenden Personen heute anwesend, um die Ehrung durch den Bürgermeister persönlich entgegenzunehmen.
Der persönliche Dank des Vorsitzenden richtet sich an alle Blutspenderinnen und Blutspender, die durch ihre Blutspende die Allgemeinheit positiv unterstützen.
Nach weiteren einleitenden Worten des Vorsitzenden überreicht er einzeln und nacheinander den anwesenden Blutspendern die jeweilige Ehrennadel und die persönliche Urkunde, die er für jede Spendengruppe (10, 25, 50 und 75) im Wortlaut vorträgt, sowie ein je nach Spendenzahl gestaffeltes Präsent der Gemeinde.
Von den 21 zur Ehrung eingeladenen Blutspendern sind insgesamt 11 Blutspender persönlich anwesend.
Auf verwaltungsseitiges Nachfragen wird festgestellt, dass keine weiteren Blutspender mehr in der heutigen Sitzung anwesend sind, um die Ehrung persönlich entgegen nehmen zu können.
Im Anschluss an die Ehrung lädt Bürgermeister Rupert Metzler die anwesenden Blutspender zu einem Stehempfang ins Trauzimmer ein, bei dem Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Martin Schneble die Gastgeberrolle übernimmt.
Information über das Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden und Bürgermeister-Stellvertretern
Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass bei einem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden und Bürgermeister-Stellvertretern bzw. dem Bürgermeister und den drei Amtsleitern ein Ergebnis gewesen ist, die Sitzungen des Gemeinderates deutlich zu straffen und effizienter durchzuführen, die Sitzungsdauer zu verkürzen, um dadurch die Sitzungen zu ordentlichen, vertretbaren Zeiten beendet zu können.
Dies kann nur gelingen, wenn neben einer straffen "Sitzungsleitung" sich auch alle Gremiumsmitglieder daran halten, ihre Wortmeldungen kurz zu halten. Die vorhandenen Möglichkeiten der alten, aber immer noch geltenden Geschäftsordnung, die zum Beispiel die Begrenzung der Redezeit auf 1 Minute vorsieht (3 Minuten sollen angestrebt werden), das Schließen der Rednerliste durch den Vorsitzenden oder aber auch das frühzeitige Stellen von Schlussanträgen, zum Beispiel wenn der behandelte Sachverhalt schon in einer früheren Ausschusssitzung intensiv besprochen worden ist, bietet - wenn sich alle daran halten – diesbezüglich eigentlich ausreichend Regelungsoptionen, das gemeinsame Ziel zu erreichen. Diese Ausführungen werden vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 30.05.2017
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 30. Mai 2017.
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 30.05.2017
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 30.05.2017 unter anderem beschlossen, dem Antrag der römisch-katholischen Kirchengemeinde Hohenstoffeln Hilzingen auf finanzielle Unterstützung für die Innenrenovation der Filialkirche St. Philippus und Jakobus in Schlatt a. R. nicht stattzugeben und dementsprechend am vorhandenen Grundsatzbeschlusses, keine Innenrenovationen zu finanzieren, festzuhalten.
Darüber hinaus wurde in der Sitzung die Farbgebung des Dorfplatzes für die ausgewählten Steinplatten bzw. auch über die engmaschig verzinkten Kastenrinnen beschlossen.
5. Überprüfung der Kindergartengebühren
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der umfangreichen, den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 13. Juni 2017, bei der insbesondere die Anlage 5, nämlich verschiedene Möglichkeiten zur Erhöhung der Kindergartenbeiträge in der Gemeinde Hilzingen als auch der in der Sitzungsvorlage aufgeführte Beschlussvorschlag mit seinen vier Einzelpositionen, dargelegt und erörtert wird.
Auf Grund der sehr umfangreichen Sitzungsvorlage entwickelt sich eine kurze Aussprache zu den vorgeschlagenen Erhöhungen der Elternbeiträge in den Kindergärten, bei der die unterschiedlichen Argumente in die Diskussion eingebracht werden.
Trotz der durch die höheren Tarifbeschlüsse eingetretenen Personalkostensteigerung sollte es noch immer Ziel der Gemeinde sein, bezahlbare Kinderbetreuungsgebühren zu erheben, ungeachtet der Tatsache, dass die Gemeinde nach Abzug der Landesförderung bzw. den Elternbeiträgen doch knapp 3.500 € pro Kind/Jahr zuschießt. Um die Kosten zu decken, wird die vorgeschlagene Erhöhung als zu hoch gesehen und lediglich eine 3%ige Erhöhung noch als angemessen betrachtet. Aus der Mitte des Gemeinderates kommt weiter der Hinweis, die durchaus sehr unterschiedlichen Kostendeckungsgrade in den einzelnen frühkindlichen Bildungseinrichtungen verstärkt im Blick zu halten, um die durchaus vorhandenen, starken Verwerfungen im Vergleich der einzelnen Kindergärten untereinander zu verringern.
Als Ergebnis der weiteren Beratung kristallisiert sich die Tendenz heraus, über die in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge „en bloc“ und offen abzustimmen, wogegen kein Gemeinderat widerspricht.
Anschließend wird über die folgenden, in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge „en-bloc“ abgestimmt:
1. Im ü3 Bereich wird den Empfehlungen der Verbände gefolgt und der Elternbeitrag bei Familien mit 1 Kind auf 121,00 € und 124,00 € festgesetzt, die Beitragssätze bei
weiteren Kindern in der Familie nach dem Württemberger Modell entsprechend.
2. In der Gruppe 2-3 Jahre wird der Beitrag mit einem Zuschlag von 100% auf den Elternbeitrag von ü3 festgelegt. Dies bedeutet bei Familien mit 1 Kind 242,00 € und 248,00 €, die anderen Beiträge entsprechend. Hier ist darauf hin zu weisen, dass es im Kindergarten „Zum Staufen“ eine reine Gruppe mit 2 – 3jährigen gibt, in allen anderen Kindergärten sind es altersgemischte Gruppen, für die die Empfehlung „Zuschlag 100%“ gilt.
3. In der Gruppe 1 -2 Jahre werden die derzeitigen Beiträge um 10% erhöht und diese wiederum auf 01.09.2018 um nochmals 5%. Dies bedeutet bei Familien mit 1 Kind 330,00 € und 347,00 €, die anderen Beiträge wiederum entsprechend.
4. Die Beiträge für die Ganztagsbetreuung im Kindergarten Riedheim werden von der Betreuungszeit 35 Stunden auf eine Betreuungszeit von 47,5 Stunden umgerechnet.
Hinzu kommen die 50,-- € Essensgeld.
Dies ergibt Beiträge für Familien mit 1 Kind
ü3 2-3 Jahre 1-2 Jahre
Im Kindergartenjahr 2017/2018 214,-- € 379,-- € 498,-- €
Im Kindergartenjahr 2018/2019 219,-- € 387,-- € 521,-- €
In offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, werden diese Beschlussvorschläge bei 13 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
6. Peter-Thumb-Schule Hilzingen / Gesamtsanierung
- Vorstellung des Sanierungsfahrplans und Beschlussfassung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 19. Juni 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmals kurz vorgestellt wird.
Ohne weitere inhaltliche Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussvorschlag, nämlich die Ausführung der Maßnahmen
- B (oberste Geschossdecke Westbau)
- F (oberste Geschossdecke Südbau) und
- G (Decke über Kriechkeller im Südbau) in der Variante EnEV auszuführen, wobei zur Finanzierung dieser Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2018 = 80.000 €, 2019 = 340.000 € und 2020 = 210.000 € dann aufzunehmen sind.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende, dass der dargestellte Terminplan über die bauliche Realisierung dieser Maßnahmen nach Rücksprache mit dem Architekten als umsetzbar bewertet wird.
Im Nachgang zu diesem Gemeinderatsbeschluss führt der Vorsitzende an, dass in Ergänzung zu diesem Beschluss ein Fachplaner damit beauftragt werden soll, ein Kosten-/ Nutzenverhältnis für die Umstellung auf LED-Leuchten in der Schule Hilzingen, dann als Einzelmaßnahme, auszuarbeiten. In einer weiteren Sitzung des Gemeinderates soll mit den diesbezüglich ermittelten Zahlen beraten bzw. dann auch eine Entscheidung getroffen werden. Mit der geschilderten Vorgehensweise bzw. der Erteilung eines Auftrags an einen Fachplaner zu diesem Zweck erklärt sich der Gemeinderat ohne Gegenstimme einverstanden.
Gemeinderat Martin Schneble nimmt nach Abschluss des Stehempfangs für die Blutspender wieder an der Sitzung teil.
7. Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Klostergasse“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Gemarkung Hilzingen, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 19. Juni 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung, dass nach einem entsprechenden Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Klostergasse" mit Vorhaben- und Erschließungsplan im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Verfahren mit weiteren etwa 6 – 9 Monate gerechnet werden muss, um - wenn alles normal und zügig läuft – die Rechtskraft des Bebauungsplans zu erhalten. In diesem Fall bedeutet dies, dass gegen Ende des ersten Quartals 2018 mit der Fertigstellung des Bebauungsplanes gerechnet werden kann. Anvisiert ist ferner, dass in der Sitzung des Technischen und Umweltausschusses im Oktober 2017 über einen Planentwurf beraten werden kann.
Im Gremium zeichnet sich deutlich ab, dass die Vorgehensweise, für diesen Bereich einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, die einzig richtige Entscheidung ist, um im weiteren Planungsprozess auch weiterhin die Möglichkeiten zu haben, städteplanerisch steuernd einzuwirken. Zur besseren Veranschaulichung des Areals vor Ort wurde das Objekt abgesteckt.
Auch dadurch wird verdeutlicht, dass das Gebäude nach jetzigem Stand durchaus sehr dicht am Bach verlaufen wird. Aus dem Gremium wird zum einen auf die sehr enge Bebauung in diesem Bereich und zum anderen auch auf die Seniorenresidenz am Schlosspark hingewiesen, die ebenfalls sehr dicht am Bach errichtet wurde. Die Verwaltung äußert daraufhin, dass auf jeden Fall weitere intensiven Abstimmungsgespräche mit der zuständigen Wasserrechtsbehörde/Baurechtsbehörde (Landratsamt Konstanz) zu führen sind bzw. geführt werden müssen, um dort möglichst eine optimale und auch rechtssichere Planung (die jetzige Planung ist ohne Abstimmung mit der Gemeinde bzw. dem Landratsamt Konstanz vorgelegt worden) zu erhalten. Sehr wahrscheinlich, so die Einschätzung des Vorsitzenden, wird es diesbezüglich Änderungen geben.
Auch wenn die immer wieder gewünschte Nachverdichtung auch im dortigen Bereich positiv gesehen wird, sollte bei diesem Projekt weder der angedachte Bach-/Uferweg, die Überplanung des "Schmidle-Hauses" mit der Planung des Platzabschlussgebäudes, die Größe/Lage der Tiefgarage unter dem Objekt auf der einen Seite noch die Realisierbarkeit durch den Investor auf der anderen Seite nicht aus dem Blick verloren werden.
Nachdem in der heutigen Sitzung nur der Aufstellungsbeschluss gefasst werden muss, beschließt der Gemeinderat daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Gegenstimme mit großer Mehrheit folgenden in der Gemeinderatsvorlage aufgeführten Beschlussvorschlag:
1. Für den im Abgrenzungslageplan vom 12.06.2017 des Büros Nocke Fuchs Stadtplanung dargestellten Bereich wird nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan „Klostergasse“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger Benjamin Koch, Koch Planungsbüro aus Moos-Weiler ausgearbeitet.
2. Die Planung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
8. Vorkaufsrecht nach § 29 Abs. 6 Wassergesetz
Landwirtschaftsfläche Flst. Nr. 2204/100, Gemarkung Riedheim
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 19. Juni 2017, welche nochmals sehr ausführlich erörtert wird. Der Sitzungsvorlage über die Ausübung/ Nichtausübung des Vorkaufsrechts nach § 29 Abs. 6 Wassergesetz liegt die schriftliche Abhandlung (Bewertung) von Frau Beate Schirmer, Büro für Freiraumplanung, bei.
Das Ergebnis dieser Abhandlung beinhaltet die Empfehlung, dass die Gemeinde das Vor-kaufsrecht an der Teilfläche des Grundstücks mit der Flst.Nr. 2204/100, die im Gewässer-randstreifen liegt, ausüben soll, um dadurch eine Verbesserung der Gewässergüte im Klavbach zu erreichen. Auch auf das Ökokonto der Gemeinde Hilzingen hätte diese Maßnahme positive Auswirkungen. Neben den Grundstückskosten in Höhe von ca. 1.522,50 € (ca. 525 m²) sind darüber hinaus auch noch Notarkosten, Grunderwerbskosten und Vermessungs¬kosten von der Gemeinde zu zahlen und auch der Pflegeaufwand zu tragen.
Es entwickelt sich nach dem verwaltungsseitigen Sachvortrag eine Aussprache darüber, ob es auf diesem Grundstück/bei diesem Grundstücksteil sinnvoll ist, das Vorkaufsrecht auszu¬üben, wobei folgende Aspekte zur Sprache kommen:
- Die Zufahrt auf/zum angedachten Gewässerrandstreifen gestaltet sich wegen der dort vorhandenen Eigentumsverhältnisse als sehr schwer.
- Anhand des in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Planauszuges werden neben den örtlichen Verhältnissen auch die mögliche Lage des Gewässerrandsteifens aufgezeigt.
- Dass der Klavbach (Gewässer zweiter Ordnung) im dortigen Bereich im Moment kein Wasser führt;
- ob durch die angedachte Anpflanzung die Bewirtschaftung der Restfläche durch den Bewirtschafter beeinträchtigt wird. Dies hängt zunächst natürlich davon ab, was gepflanzt wird, so der Vorsitzende, wobei es grundsätzlich beeinträchtigender ist, eine bepflanzte Fläche zu bewirtschaften als eine Fläche ohne Bepflanzungen.
- Die durch diese Maßnahme zu erzielenden Ökopunkte.
Das Ökokonto der Gemeinde ist nach verwaltungsseitigen Informationen leer, wobei in der Sitzung nicht genau bezifferbar ist, wie viele Ökopunkte durch diese Maßnahme ver¬bucht werden können.
- Durch die Änderung des Wassergesetzes im Jahre 2005 sind derartige Überlegungen, Grundstücksflächen zu erwerben, außerordentlich sinnvoll, auch wenn der Preis des Grundstücksteils - wie in diesem Fall - als recht hoch bezeichnet wird.
Als Ergebnis aus der Beratung formuliert der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, dass grundsätzlich der Empfehlung von Frau Beate Schirmer (Büro für Freiraumplanung) gefolgt und somit das Vorkaufsrecht an der Grundstücksteilfläche (= Gewässerrandstreifen) ausgeübt werden soll. Allerdings soll mit dem Grundstückseigentümer/Bewirtschafter die exakte Lage des Gewässerrandstreifens noch abgeklärt werden.
Dieser Beschlussvorschlag wird in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 13 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Im Gemeinderat soll bei nächster Gelegenheit über das Ergebnis des mit dem neuen Grundstückseigentümers/Bewirtschafter zu führenden Abstimmungsgesprächs berichtet werden.
9. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Fortschreibung Bodenrichtwertkarte
Der Gutachterausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am Montag, den 26.06.2017, die Bodenrichtwertkarte zum Stand 31.12.2016 fortgeschrieben. Die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde erfolgt am 29.06.2017.
b) Personal
Auf Grund verschiedener Entwicklungen musste die vakante Stelle im Kindergarten Riedheim leider ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung läuft, so dass der Verwaltungs- und Finanzausschuss in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss über die Besetzung der Stelle fassen kann.
c) Bundestagswahl 2017
Die Verwaltung bittet nochmals darum, die Wahlhelferbestellungen, die an die Gemeinderäte gegangen sind, zurückzugeben, um die erforderlichen Planungen alsbald abschließen zu können.
d) Trinkwasserversorgung Schlatt am Randen
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit wurde die Schlatter Bevölkerung darauf auf-merksam gemacht, verstärkt Trinkwasser einzusparen und Maßnahmen, wie zum Beispiel das Bewässern des Rasens, zu unterlassen. Nach Rücksprache mit den übergeordneten Behörden sind aktuell keine weiteren Maßnahmen als diese erforderlich. Ortsvorsteher Stefan Jäckle hat allen Haushalten ein entsprechendes Hinweisschreiben eingeworfen.
e) Einladung
Die Stadt Tengen hat den Gemeinderat der Gemeinde Hilzingen zum Spatenstich zum Neubau des Pflegeheimes eingeladen, allerdings ist der Termin des Spatenstiches bereits verstrichen. Die Einladung an die Gemeinde Hilzingen ist leider zu spät eingegangen.
10. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Kindergartenplätze
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass eine Binninger Familie noch keine Information erhalten hat, ob ihre Kinder im Kindergarten Binningen zum Wunschtermin einen entsprechenden Platz finden.
Verwaltungsseitig wird zugesagt, diese Thematik bis zur nächsten Sitzung des Verwal-tungs- und Finanzausschuss aufzugreifen und zu regeln (mündlich oder schriftlich).
b) Trinkwasserversorgung
Ortsvorsteher Egon Schmieder erinnert die Verwaltung nochmals daran, dass er schon mehrfach zu einer Wassernotfallplanung für den Weiterdinger Teilort aufgefordert hat, vor allem deshalb, weil in der Weiterdinger Niederdruckzone der Wasserdruck zum Beispiel so gering ist, dass gleichzeitig mit einer Feuerwehrprobe in bestimmten Haus-halten nicht geduscht werden kann. Diese sehr unbefriedigende Situation ist allerdings schon sehr lange bekannt und sollte gelöst werden, so die Einschätzung des Ortsvor-stehers.
c) Erreichbarkeit des Bürgermeisters
Gemeinderätin Marianne Guthoff ist von der Erreichbarkeit des Bürgermeisters, zum Beispiel auf dem Facebook-Account des Bürgerforums, positiv angetan und spricht dem Bürgermeister ein Kompliment dafür aus, dass er sehr schnell auf entsprechende Postings im Bürgerforum reagiert.
d) Jugendliche im Schlosspark
Gemeinderätin Andrea Baumann bedankt sich beim Vorsitzenden für das mit den Jugendlichen geführte Gespräch im Hinblick darauf, dass weitere Schäden oder die regelmäßig festzustellende Vermüllung im Schlosspark, die in den letzten Wochen ver-stärkt festzustellen gewesen waren, nicht mehr auftreten oder von der Gemeinde toleriert werden.
11. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 19. September 2017
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)