Gemeinderat
Sitzungssaal / Rathaus
Gemeinderat 4. April 2017
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 07.03.2017
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 14.03.2017
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.03.2017
5. Raumordnungsverfahren über den Rohstoffabbau im Gewann Dellenhau
a) Vorstellung der Bedarfsanalyse für die Gewinnung und Verwendung primärer und sekundärer Rohstoffe durch einen Vertreter des Regionalverbandes
b) Vorbereitung einer Stellungnahme der Gemeinde Hilzingen
6. Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen
a) Vorstellung der überarbeiteten Planung
b) Beschlussfassung über
- Planung für Bau- sowie Förderanträge
- Kostenschätzung
7. Neugestaltung der Ortsmitte Hilzingen
- Beschluss einer Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte"
8. Änderung der Gebührensatzung für das Freibad
9. Flüchtlingsunterbringung
- Sachstandsbericht
10. Bestellung eines Behindertenbeauftragten
11. Bekanntgaben der Verwaltung
12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 4. April 2017
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 18 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Christian Denzel und Andrea Schuhwerk
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderat Andreas Wieser (beruflich), entschuldigt
Gemeinderat Karl Schwegler, unentschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Jäckle (privat), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 23.10 Uhr
Presse: 2
Zuhörer: 55
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Bürgermeister bekannt, dass er – entsprechend den Regelungen der aktuell gültigen Hauptsatzung und den einschlägigen Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg entschieden hat, dass Dr. Rainer Luick als sachkundiger Einwohner zum Tagesordnungspunkt 5 hinzugezogen wird und die Möglichkeit erhält, sich zum Raumordnungsverfahren über den Rohstoffabbau im Gewann Dellenhau zu äußern. Der Gemeinderat nimmt, nachdem die erforderliche Sachkunde bei Herrn Dr. Rainer Luick als gegeben unterstellt werden kann, diese Hinzuziehung zur Kenntnis.
Der Vorsitzende eröffnet anschließend die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht.
Die Niederschriften über die nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 14. März 2017 sowie des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 7. März 2017 werden in Umlauf gegeben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Dr. Karlheinz Hug, Im Randengarten 5, Weiterdingen, frägt zum Tagesordnungspunkt 5 nach, warum mit dem Bürgerbeteiligungsprozess erst jetzt und – nach seiner Einschätzung – zu spät begonnen worden ist?
Hierzu entgegnet der Vorsitzende, dass dieser Tagesordnungspunkt zum Beispiel bereits am 14. März 2017 auf der Tagesordnung des Gemeinderates Hilzingen gestanden hat und darüber hinaus auch öffentliche Veranstaltungen, wie zum Beispiel am 09. Februar 2017 in der Hegau-Halle, hierzu stattgefunden haben und somit mit dem Prozess zur Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nicht erst heute begonnen wird. Ebenfalls ergänzt der Vorsitzende, dass die Frist zur Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren über den Rohstoffabbau im Gewann Dellenhau auf Antrag bis zum Freitag, dem 5. Mai 2017, verlängert worden ist.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 07.03.2017
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 07. März 2017.
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 14.03.2017
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 14. März 2017 ging den Gemeinderäten mit Schreiben vom 27. März 2017 zu.
Gemeinderätin Andrea Baumann möchte neben einer redaktionellen Änderung auch eine inhaltliche Änderung des Sitzungsprotokolls.
Redaktionelle Änderung; Seite 11, Absatz 3, Satz 2
Nicht einzig und allein, sondern beispielhaft hat sie die Schweizer Zementimporte nach Deutschland angesprochen.
Dieser Satz soll nachfolgend lauten:
Beispielhaft, so die Einschätzung einer Gemeinderätin, wird Schweizer Zement nach Deutschland importiert.
Inhaltliche Änderung; Seite 17, Absatz 3, letzter Satz:
Die Beratung und somit auch die Beschlussfassung über die Aufnahme bzw. die Nichtaufnahme der ÖPNV-Monatsfahrkarten in den Hilzinger Sozialpass soll inhaltlich nochmals diskutiert werden, da sie die Beschlusslage anders als protokolliert in Erinnerung hat.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, das vorgelegte Sitzungsprotokoll vom 14. März 2017 mit der oben angeführten redaktionellen Änderung bzw. mit der Zusage, dass die Behandlung der ÖPNV-Monatsfahrkarten in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates erneut erörtert wird.
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.03.2017
Der Gemeinderat hat in der nichtöffentlichen Sitzung am 14. März 2017 beschlossen, Herrn Achim Lasarzick auf die ausgeschriebene Stelle im Freibad Hilzingen einzustellen und das ehemalige Schlachthaus Riedheim aktuell (im Jahr 2017) nicht zu verkaufen.
5. Raumordnungsverfahren über den Rohstoffabbau im Gewann Dellenhau
a) Vorstellung der Bedarfsanalyse für die Gewinnung und Verwendung primärer und sekundärer Rohstoffe durch einen Vertreter des Regionalverbandes
b) Vorbereitung einer Stellungnahme der Gemeinde Hilzingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Geschäftsführer des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee, Herrn Karl-Heinz Hoffmann.
Der Vorsitzende informiert darüber, dass heute Vormittag Herr Kremmler von Forst- BW aus krankheitsbedingten Gründen die Teilnahme an der heutigen Sitzung des Gemeinderates abgesagt hat und bedauerlicherweise auch kein anderer Vertreter zur Verfügung steht bzw. bereit ist, zu den verschiedenen, leider immer noch offenen Punkten und Fragen Stellung zu nehmen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, warum Herr Drewing als Geschäftsführer des Kiesabbauunternehmens Birkenbühl in der heutigen Sitzung anwesend ist, erläutert der Vorsitzende folgendes:
Um den Mitgliedern des Gremiums für die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zu erarbeitende Stellungnahme der Gemeinde eine möglichst breite Informationsbasis bieten zu können, hat er Herrn Drewing in die heutige Sitzung eingeladen, um eventuell auftretende oder auch vorhandene Fragen durch den Unternehmer selbst beantworten zu lassen, da die Gemeinde Hilzingen bzw. er nicht der Kiesunternehmer ist und die Interessen des Unternehmers nicht zu vertreten hat. Nochmals erwähnt er, dass die Gemeinde als Belegenheitsgemeinde wie andere am Verfahren beteiligten Behörden auch eine Stellungnahme abzugeben hat.
Der Vorsitzende skizziert kurz die bisherigen Beratungen im Gremium und führt diesbezüglich aus, dass die Gemeinde Hilzingen sich zu einem früheren Zeitpunkt gegen den Erlass einer Resolution gegen den Kiesabbau im Dellenhau ausgesprochen hat. Die Gemeinde Hilzingen unterstütze unter anderem auch das Ziel, durch das jetzt laufende Raumordnungsverfahren eine größtmögliche Beteiligung der Bürger zu erreichen. Die vom Antragsteller durchgeführte öffentliche Veranstaltung am 9. Februar 2017 in der Hegau-Halle führt der Vorsitzende hierzu als Beispiel an.
Die zu diesem Themenkomplex in der Gemeinderatssitzung am 14. März 2017 geführte Diskussion, führte zum Beschluss des Gemeinderates, den eingebrachten Antrag, den Kiesabbau im Dellenhau abzulehnen, nicht zu unterstützen. Der mit einer Stimme Mehrheit gefasste Beschluss hat die Folge, dass die Gemeinde keine ablehnende Stellungnahme abgeben wird.
Der direkte Kontakt zu den heute anwesenden Fachleuten soll den Gemeinderäten die Möglichkeit eröffnen, Fragen zu stellen und hierauf möglichst konkrete Antworten zu erhalten.
Herr Drewing soll diesbezüglich lediglich auftretende Fragen beantworten dürfen, so der Vorsitzende.
Es entwickelt sich eine kurze Beratung über das heutige Miteinbeziehen von weiteren Fachleuten, wobei aus der Mitte des Gemeinderates deutlich darauf hingewiesen wird, dass, wenn an Herrn Drewing keine Fragen gestellt werden, er auch keine Möglichkeit hat, sich diesbezüglich zu äußern.
Als Ergebnis der kurzen Beratung kristallisiert sich die Tendenz heraus, dass es grundsätzlich als gut befunden wird, in der heutigen Sitzung mehrere Sichtweisen hören zu können und daraufhin auch beschlossen wird, Herrn Drewing, der jedoch auch keine Probleme hätte, die Sitzung sofort zu verlassen, an der heutigen öffentlichen Sitzung teilnehmen zu lassen, um gegebenenfalls die im weiteren Verlauf der Beratung auftretenden Fragen beantworten zu können.
Der erster Geschäftsordnungsantrag von Gemeinderat Fabian Jutt mit dem Inhalt, Herrn Drewing an der Sitzung teilnehmen zu lassen und ihm im Bedarfsfall die Möglichkeit zu geben, Fragen zu beantworten, wird bei 11 Ja- und 5 Nein-Stimmen und der zweite Geschäftsordnungsantrag von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus, der den ersten Geschäftsordnungsantrag präziser konkretisiert, wird daraufhin ebenfalls bei 15 Ja- und 3 Neinstimmen angenommen. Beide Geschäftsordnungsanträge wurden in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widersprochen hat, angenommen.
Prinzipiell sollen aus öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates keine Personen ausgeladen bzw. Personen die Teilnahme daran verweigert werden, auch wenn sie unter Umständen nicht in der Gemeinde Hilzingen wohnen oder von Entscheidungen auch nicht persönlich betroffen sind.
Nach weiteren kurzen einleitenden Worten erteilt der Vorsitzende Herrn Karl-Heinz Hoffmann zur Vorstellung der Bedarfsanalyse für die Gewinnung und Verwendung primärer und sekundärer Rohstoffe das Wort. Zur Vereinfachung der Protokollführung und unter Verweis auf die Präsentation werden lediglich einige angesprochenen Punkte bzw. auch nur Anfragen aus dem Gremium aufgenommen.
Herr Karl-Heinz Hoffmann erörtert insbesondere folgende Aspekte.
- Die Planungsgrundsätze des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee mit den beteiligten drei Landkreisen Konstanz, Waldshut-Tiengen und Lörrach und die darin enthaltenen 92 Gemeinden dieser drei Landkreise.
- Der jetzige Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe“ wurde am 27. Januar 2005 vom Wirtschaftsministerium genehmigt und gilt somit als verbindliches Planwerk für den Rohstoffabbau im Verbandsgebiet.
- Grundsätzlich hat dieser Teilregionalplan eine Gültigkeit bis zur Genehmigung eines neuen Planwerks. Als Regellaufzeit kann durchaus eine Dauer von 15 Jahren unterstellt werden, wobei der Regionalverband derzeit an einer Fortschreibung des Teilregionalplans arbeitet. Er führt die jeweiligen Laufzeiten von sogenannten Vorranggebieten mit 15 Jahren und von sogenannten Sicherungsgebieten mit weiteren 15 Jahren, also von insgesamt 30 Jahren an. Die Gültigkeit des Planwerks kann unter anderem auch durch Veränderungen der erteilten Abbaugenehmigungen für die Unternehmen beeinflusst werden.
Insbesondere die Begründung zum Plansatz 5.2.3 Rohstoffsicherung-Regionalplan,
„…. Abbaubereiche und Sicherungsbereiche ergänzen einander. Ihre Kombination führt dazu, dass sich sowohl Abbauunternehmen als auch Repräsentanten konkurrierender
Nutzungsansprüche für einen Zeitraum von rund 30 Jahren darauf einstellen können, dass in den ausgewiesenen Bereichen der Rohstoffabbau Vorrang vor anderen Nutzungen hat bzw. durch anderweitige Nutzungen nicht verhindert werden darf.“
beschreibt Herr Karl-Heinz Hoffmann näher.
- Vom Regionalverband wurde bei der Ermittlung des Bedarfs das bisherige Verfahren angewandt. Dieses Verfahren zur Bedarfsermittlung sieht vor, bei den Marktteilnehmern die jeweiligen Rohstoffmengen, die abgebaut und benötigt werden, abzufragen und mit einer allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Relation zu setzen, um den voraussichtlichen Bedarf für die Zukunft zu ermitteln. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine konkrete Bedarfsprognose, wie zum Beispiel für die Bereiche Konstanz oder Singen.
Vielmehr steht bei dieser Beurteilung die Region im Fokus, wobei dies nicht bedeutet, dass die Region an der Staatsgrenze zur Schweiz endet. In der Betrachtung steht immer der Aspekt, was im Verbandsgebiet produziert wird; sowohl der Import als auch der Export in und aus der Region spielen bei dieser Betrachtung keine Rolle. Nach Ausführungen von Herrn Hoffmann werden aus der Schweiz neben Zement auch Steinsalze sowie andere Rohstoffe importiert. Die Export-Import-Bilanz stellt er quantitativ als nahezu ausgeglichen dar.
Die Nachfrage aus dem Gremium, warum dann zum Beispiel die Zementwerke in Dotternhausen oder in Siebental in der Schweiz oder aber auch das Kieswerk in Kreuzlingen bei der Betrachtung keine Rolle spielen, beantwortet er damit, dass diese Abbaugebiete nicht im Verbandsgebiet liegen.
Kritisch wird im Gremium gesehen, dass bei der Bedarfsanalyse sowohl der Export als auch der Import keine Rolle spielen. Auf weitere Nachfragen aus dem Gremium erläutert Herr Hoffmann, dass der Regionalverband per Definition keine Möglichkeit hat, darauf einzuwirken, wohin die Rohstoffe transportiert/exportiert werden. Es ist Sache des Unternehmers bzw. auch des Grundstückseigentümers, eventuell über den Pachtvertrag eine Regelung über mögliche Exportmengen zu treffen, wobei sich entsprechende Regelungen an den bestehenden Gesetzen, wie zum Beispiel dem Außenhandelsgesetz, orientieren müssen.
Nach den grundlegenden Ausführungen von Herrn Karl-Heinz Hoffmann zum geplanten Kiesabbau im Dellenhau aus Sicht des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee entwickelt sich im Gremium eine längere, intensive, sehr kontroverse und teilweise emotionale Beratung, bei der unter anderem folgende Aspekte eingebracht und verschiedene Nachfragen gestellt werden:
- Herr Drewing führt unter anderem auf Nachfragen aus, dass der exportierte Kies, zum Beispiel als Transportbeton, nicht wieder in die Region zurückfließt.
- Es ist nicht nachvollziehbar, dass es in Deutschland, obwohl es normalerweise für alles entsprechende Vorschriften gibt, für den Regionalverband keine rechtliche Handhabe gibt, den Export von Kies in die Schweiz zu begrenzen.
Hierauf erklärt Herr Hoffmann, dass der Regionalverband auf diesen Teil des Wirtschaftssystems in der Tat keinen Zugriff hat und es deswegen auch nicht in die Kompetenz und den Zuständigkeitsbereich des Regionalverbands fällt, hier steuernd einzugreifen.
- Es ist für viele Bürger auch nicht nachvollziehbar, warum in der Bedarfsanalyse des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee die in der Schweiz liegenden Abbaugebiete nicht mit eingebunden werden.
Herr Hoffmann erläutert, dass der Teilregionalplan für oberflächennahe Rohstoffe nach klaren Maßgaben erstellt worden ist. Die 12 Regionen in Baden-Württemberg, die vergleichbar mit dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee sind, haben die Aufgabe, für das betreffende Verbandsgebiet eine entsprechende Prognose zu treffen. Sobald es allerdings über die Verbandsgrenze hinausgeht, werden die benachbarten Regionen mit in das Verwaltungsverfahren mit einbezogen und können entsprechende Stellungnahmen abgeben. Dieses Verfahren ist unter anderem mit einem kommunalen Bebauungsplanverfahren vergleichbar, bei dem zum Beispiel die Nachbarkommunen im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange mit einbezogen werden.
Die Ermittlung des voraussichtlichen, zukünftigen Bedarfs an Kies durch die Abfrage bei den Unternehmen, ohne jedoch den Rohstoffexport mit einzubeziehen, ist für den Bürger tatsächlich nicht nachvollziehbar, wobei der Kiesabbau nicht unbedingt mit Produkten des Einzelhandels zu vergleichen ist, so die Einschätzung aus der Mitte des Gremiums.
- Konkret zum tatsächlichen Bedarf am Rohstoff Kies erläutert Herr Hoffmann, dass in der Region derzeit rund 6 Mio. Tonnen pro Jahr benötigt werden und die Region selbst nur 5,6 Mio. Tonnen zur Verfügung stellen kann. Auch wenn die Mengen an recycelten Materialien hinzugerechnet werden, wird weniger abgebaut als tatsächlich benötigt wird. In diesem Zusammenhang macht er deutlich, dass die Region als nicht autark zu bewerten ist als Teil der Daseinsvorsorge und somit auch auf Importe angewiesen ist.
- Nachgefragt aus der Mitte des Gremiums erläutert Herr Hoffmann nochmals kurz die getroffene Entscheidung des Planungsausschusses des Regionalverbands am 21. März 2017. Der Planungsausschuss hat mehrheitlich eine positive Stellungnahme zum Kiesabbau im Dellenhau, also zur Umwandlung des Sicherungsgebiets in ein Vorranggebiet, getroffen.
Ursächlich für die Entscheidung zur Umwandlung war unter anderem der Beschluss der Stadt Singen, für den Unternehmer Birkenbühl im Singener Stadtteil Überlingen am Ried keine weiteren Flächen für den Abbau von Kies zur Verfügung zu stellen. Es ist ein nachvollziehbarer und normaler Vorgang, dass sich der Unternehmer in Folge der im Jahr 2018 auslaufenden Genehmigung um einen Alternativstandort bemüht, den er für seine unternehmerischen Ziele nutzen kann.
Die Option, das im Teilregionalplan als Sicherungsgebiet ausgewiesene Gewann Dellenhau vorzeitig in ein Vorranggebiet umzuwandeln, um dort vorzeitig Kies abbauen zu können, ist Teil des jetzt laufenden Raumordnungsverfahrens. Im laufenden Raumordnungsverfahren ist es nun Aufgabe der zuständigen Behörden (Regierungspräsidium Freiburg bzw. Landkreis Konstanz für eine etwaige Genehmigung) alle eingehenden Stellungnahmen mit- und gegeneinander abzuwägen und somit sorgfältig in den Abwägungsprozess und in eine Entscheidung mit einzubinden.
Die vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 21. März 2017 getroffene Entscheidung ist auf Grund der vorhandenen Ausgangslage bzw. den Festsetzungen des Teilflächenregionalplans – Oberflächennahe Rohstoffe - mit den Zielen des Regionalplans vereinbar. Bei der Erstellung des aktuell gültigen Regionalplans im Jahr 2005 wurden alle Verbandsgemeinden mit eingebunden.
Er weist den Vorwurf entschieden zurück, dass in der Sitzung des Planungsausschusses am 21. März 2017 den Mitgliedern die Unterlagen nicht vollständig und entscheidungsreif vorgelegen haben.
Es ist nicht möglich, in der erforderlichen Stellungnahme des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee die unterschiedlichsten Interessen der verschiedenen am Verfahren beteiligten Kommunen zusammenzufassen. Auf Grund der unterschiedlichen Interessenlagen und auch der differenzierten Aufgaben der Behörden muss es losgelöste Stellungnahmen der Kommunen bzw. des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee geben.
Die zuständige Behörde, die beim laufenden Raumordnungsverfahren eine Entscheidung treffen muss, muss die eingegangenen Stellungnahmen der verschiedenen am Verfahren beteiligten Behörden mit- und gegeneinander abwägen, wie es zum Beispiel die Gemeinden auch in Bebauungsplanverfahren tun müssen.
Entsprechend der gültigen Planunterlagen konnte der Planungsausschuss keine negative Stellungnahme zum Kiesabbau im Dellenhau abgeben, weil dieses Gebiet auch für diese Verwendung, wenn auch zu einem späteren Zeitpunkt (als Sicherungsgebiet), im Plan so ausgewiesen ist.
- Es ist im Gemeinderat unter anderem nicht ersichtlich, warum mit der Erschließung neuer Kiesvorkommen nicht so lange gewartet werden kann, bis zum Beispiel alle bestehenden Abbaugenehmigungen in verschieden Nachbarkommunen ausgelaufen sind. Die Erschließung des „Dellenhaus“, das im aktuellen Regionalplan nur als Sicherungsgebiets ausgewiesen ist, ist für viele Gemeinderäte als eine neue Abbaufläche und als ein neues Gebiet zum Abbau von Rohstoffvorkommen zu sehen.
Noch einmal erläutert Herr Hoffmann auf diese konkrete Nachfrage, was dazu geführt hat, das jetzige Sicherungsgebiet vorzeitig in ein Vorranggebiet umzuwandeln und begründet dies unter anderem auch mit der Anfrage des Unternehmens bei den zuständigen Behörden für ein anderes Abbaugebiet nach dem Wegfall der Flächen in Singen, Stadtteil Überlingen am Ried. Mit Blick auf die Region bzw. auf die Gemeinde Hilzingen
wird im Gremium deutlich gemacht, dass das plausible Einzelinteresse des Unternehmers, eine neue Kiesabbaufläche genehmigt zu bekommen, bei der Abwägung der Interessenlage der Gemeinde Hilzingen keine Rolle spielt. Kritisch wird im Gremium auch angemerkt, dass die im Genehmigungsverfahren notwendigerweise benötigten Gutachten vom Unternehmer in Auftrag gegeben worden sind und nicht von der genehmigenden Behörde.
Der Bürgermeister ergänzt hierzu, dass Herr Hoffmann aus der heutigen Sitzung einen Aspekt auf jeden Fall mitnehmen muss, dass die durchgeführte Bedarfsermittlung nicht unbedingt dem entspricht, was sich die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hilzingen eigentlich wünschen und der Bedarf nicht unbedingt aus dem konkreten tatsächlichen Bedarf abgeleitet worden ist, was für den Bürger eine nicht zufriedenstellende Ausgangslage darstellt. Für Herrn Hoffmann ist der Aspekt der nicht zufriedenstellenden Bedarfsermittlung wie auch der Punkt, dass hierin auch die Exporte mit einbezogen werden müssen, nachvollziehbar und er macht nochmals deutlich, dass der Regionalverband für exportbeschränkende Regelungen keine Zuständigkeit hat.
- Verschiedentlich wird im Gemeinderat die Nachhaltigkeit des Abbaus von Kies im Gewann Dellenhau vorwiegend für den Export in die Schweiz angesprochen.
Auch wenn der Vergleich zum Einzelhandel und den positiven Auswirkungen der grenznahen Regionen durch Schweizer Kunden und deren Kaufkraft nicht zwingend vergleichbar ist mit dem Kiesabbau im Dellenhau, wird in die Beratung auch der Punkt eingebracht, dass zum Beispiel Erdöl und auch Erdgas vergleichbar endliche Rohstoffe sind, die ausschließlich in die Region importiert werden müssen.
- Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Auswahl des Standortes und die getroffene Entscheidung, dass der Dellenhau als eine alternativlose Lösung zu sehen ist, deutlich kritisch bewertet. Es ist aus den Unterlagen plausibel nicht nachvollziehbar, welche alternativen Standorte zum Dellenhau noch geprüft worden sind. Bei einer etwaigen Prüfung von Alternativstandorten sollte – wie auch beim Dellenhau – die Verkehrsbelastung, die durch die Erschließung neuer Kiesabbaugebiete auftreten, eine wichtige Bedeutung einnehmen.
- Aus der Mitte des Gemeinderates wird ausgeführt, dass der derzeit im Landkreis Konstanz errechnete Kiesbedarf bei rund 3 Mio. Tonnen Kies pro Jahr liegt. Durch die vorhandene Abbaugenehmigung in Steißlingen von jährlich 1,5 Mio. Tonnen und in Singen-Friedingen von jährlich rund 1 Mio. Tonnen ist der Bedarf dadurch schon größtenteils gedeckt. Es gäbe zum Beispiel auch durchaus die Option durch die Erhöhung vorhandener Abbaugenehmigungen, zum Beispiel für das Kiesunternehmen Meichle und Mohr, den noch fehlenden Bedarf im Landkreis Konstanz aus den jetzt bereits genutzten Abbaugebieten zu decken.
Die im Jahr 2018 auslaufende Abbaugenehmigung für die Firma Birkenbühl in Singen, Stadtteil Überlingen am Ried, bringt eine zum jetzigen Zeitpunkt vorgezogene Diskussion über die Erschließung weiterer Kiesabbauflächen mit sich, die sonst erst in einigen Jahren (ca. 2024 / 2025) hätte geführt werden müssen. Die Firma Birkenbühl baut derzeit rund 200.000 Tonnen Kies ab, wovon rund 60 % für die Region und 40 % für den Export bestimmt sind, so die weiteren Ausführungen aus dem Gremium.
- Aus der Mitte des Gremiums wird in Richtung der Landespolitik Baden-Württemberg der deutliche Wunsch geäußert, dass der unterschriebene Pachtvertrag zum Beispiel durch eine Entscheidung des Ministerpräsidenten, sofern die zuständigen Behörden dies nicht tun, gestoppt wird. Es ist außerordentlich dürftig, sehr ärgerlich aber leider auch zu erwarten gewesen, dass sich von Seiten der ForstBW niemand zur Verfügung gestellt hat, in der heutigen Sitzung die offenen Fragen zu beantworten.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die Gemeinde Hilzingen, die nicht Grundstückseigentümer der Fläche ist, in ihrer Stellungnahme alle Bedenken, Anregungen und kritischen Einschätzungen äußern kann, die dann im laufenden Raumordnungsverfahren durch die zuständige Behörde (Regierungspräsidium Freiburg) eine entsprechende Würdigung erfahren werden.
- Sehr plastisch und sehr deutlich schildert ein Gemeinderat, dass Deutschland, auch im grenznahen Bereich, der Schweiz nichts schuldig ist. Das Argument, dass durch das Auslaufen der Abbaugenehmigung in Überlingen am Ried und die Schließung eines Kieswerks die Preise steigen werden, wird als nicht sehr zielführend bewertet, da die Unternehmen untereinander sehr vernetzt sind und derzeit durchaus schon in Frage gestellt werden kann, ob beim Kies tatsächlich ein realer Marktpreis erhoben wird, da der auf diesem Markt stattfindende Wettbewerb als nicht unbedingt transparent bezeichnet wird.
- Es ist im Gremium aber auch nur sehr schwer nachvollziehbar, warum die Bürgerschaft erst in der heutigen Sitzung so zahlreich erschienen ist und durch eine stärkere Bürgerbeteiligung nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt der Druck auf die Genehmigungsbehörde erhöht worden ist, um die Umwandlung des Sicherungsgebietes im Dellenhau in ein Vorranggebiet zu verhindern.
Wie bereits vor Beginn der Sitzung ausgeführt, wird nach der ersten Diskussionsrunde Herr Prof. Dr. Luick als sachkundiger Bürger zu diesem Tagesordnungspunkt hinzugezogen und ihm für seine Ausführungen das Wort erteilt.
Herr Prof. Dr. Luick vergleicht im sehr komplizierten, vielstufigen Verfahren zur Rohstoffsicherung die verschiedenen Akteure mit einem Schachspiel, bei dem jeder einzelne Verfahrensbeteiligte zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in seiner Funktion jeweils am Zug ist. Die einzelnen Akteure beschreibt er folgendermaßen:
Das Regierungspräsidium Freiburg führt das jetzt laufende Raumordnungsverfahren durch. Bei diesem Raumordnungsverfahren werden unter anderem alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die erstellten Gutachten sowie auch die sonstigen Planunterlagen in den Gesamtabwägungsprozess eingebunden.
Die Kommunen haben die Möglichkeit, im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen (Anregungen, Bedenken, Vorbehalte usw.) abzugeben, die in das Raumordnungsverfahren eingebunden werden.
Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee, in dem er selber als Kreisrat des Landkreises Konstanz vertreten ist, hat bei diesem Verfahren die Aufgabe, die Interessen des Regionalverbands im Verfahren zu vertreten. Dieser Aufgabe ist der Planungsausschuss durch die in der Sitzung am 21. März 2017 getroffene positive Stellungnahme zum Kiesabbau im Dellenhau nachgekommen.
Das Land Baden-Württemberg ist vor allem als Grundeigentümer der Fläche im Gewann Dellenhau als ein Hauptakteur zu sehen und kann mittels eines Pachtvertrags die Modalitäten des Kiesabbaus (Mengen, Preis und Ähnliches) bestimmen, wobei ForstBW als eigenständiger Akteur die Aufgabe des Landes Baden-Württemberg übernimmt.
Der Kreistag bzw. der Landkreis Konstanz hat leider kaum eine Möglichkeit, sich in das Verfahren einzubringen, vor allem, weil der Kreistag diesbezüglich keine Beschlusskompetenz hat. Die Landkreisverwaltung hat als zuständige hoheitliche Behörde schlussendlich dann eine Entscheidung zu treffen, ob der Kiesabbau Dellenhau genehmigt wird oder nicht.
Der Unternehmer, der den Kies im Dellenhau abbauen möchte, hat als weiterer Hauptakteur das legitime Interesse, seine unternehmerische, wirtschaftliche Ausrichtung, wann, wo, zu welchem Zeitpunkt und im welchem Ausmaß er das Kiesvorkommen in einem hierfür vorgesehenen, genehmigten Gebiet abbaut.
Herr Prof. Dr. Luick schildert in kurzen Zügen nochmals die Erörterung in der vergangenen Kreistagssitzung, in der klar wurde, welches politische Chaos inzwischen durch die verschiedenen bereits getroffenen Entscheidungen entstanden ist, wobei Kreisrat Dr. Rainer Luick deutlich macht, dass das massiv, erst jetzt einsetzende politische Bedauern und Jammern zu einem sehr späten, vielleicht auch zu einem zu späten Zeitpunkt erfolgt. Es wird im Rahmen eines interfraktionellen Antrags nunmehr versucht, die Entscheidung des Planungsausschusses vom 21. März 2017 wieder umzukehren, wobei für eine solche Entscheidung nur die Hauptversammlung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee die Befugnisse hätte
In der Sitzung des Planausschusses am 21. März 2017 wurde intensiv über den Kiesabbau Dellenhau beraten, wobei die Ausschussmitglieder bei einer sorgfältigen Vorbereitung und Abwägung sehr wohl in der Lage gewesen wären, die Sache anders zu sehen und somit auch mehrheitlich anders zu entscheiden als wie geschehen.
Er fügt an, dass die Vertreter der CDU, der FDP und der Freien Wähler im Planungsausschuss nicht gegen den Kiesabbau im Gewann Dellenhau gestimmt haben. Die nächste Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee ist im Juni 2017 geplant, in der unter Umständen nochmals über einen interfraktionellen Antrag – sollte er zustande kommen – beraten werden könnte, mit dem Ziel, das im Teil des Regionalplans ausgewiesene Sicherungsgebiet Dellenhau zum jetzigen Zeitpunkt und ohne Not nicht in ein Abbaugebiet umzuwandeln. Es besteht aktuell kein Zwang und keine Notwendigkeit, eine solche Umwidmung zu vollziehen und somit dieses Rohstoffvorkommen dem Zugriff späterer Generationen zu entziehen.
Herr Dr. Luick bemängelt in seinen weiteren Ausführungen unter anderem verschiedene andere Punkte, wie zum Beispiel
- dass die Gutachten, die für das Raumordnungsverfahren notwendigerweise zu erstellen gewesen sind, vom Unternehmen in Auftrag gegeben worden sind und nicht durch die zuständige Behörde,
- ob der abgeschlossene Pachtvertrag auch ohne eine entsprechende Ausschreibung oder eine entsprechende Mitteilung, zum Beispiel im Staatsanzeiger, überhaupt hätte rechtswirksam abgeschlossen werden können. Das Ausbleiben einer Ausschreibung könnte zum Beispiel zu einem Normenkontrollverfahren führen, so die Einschätzung von Herrn Dr. Luick.
- Bei dem von den Nachbarkommunen Singen, Rielasingen-Worblingen und Gottmadingen bei Fachleuten in Auftrag gegebenen eigenen Gutachten wurden viele Fehler und Fehleinschätzungen gefunden, die nunmehr zusammengestellt werden, um das Projekt eventuell noch verhindern zu können.
- Die Gemeinde Hilzingen hat es aufgrund des Umweltinformationsgesetzes unter Umständen versäumt, zum Beispiel auf der gemeindlichen Homepage entsprechende Informationen zu veröffentlichen. So zum Beispiel darauf hinzuweisen, zu welchem Zeitpunkt (Frist) die Stellungnahmen vorliegen müssen, was er durchaus auch als Verfahrensfehler bemängelt.
Die im Jahr 2005 erteilte Genehmigung zum Nassabbau in Steißlingen war zwingend damit verbunden, keinen weiteren Trockenausbau in der Region - also auch nicht im Gewann Dellenhau - zu genehmigen.
Herr Hoffmann ergänzt nach den Ausführungen von Dr. Rainer Luick nochmals, dass das angewandte Bedarfsermittlungsverfahren das übliche Verfahren ist. In der Zukunft soll jedoch die Ermittlung eines möglichst konkreten Bedarfs, zum Beispiel durch eine Verbleibanalyse oder aber auch durch die Einbeziehung von Export und Import, modifiziert werden, um dadurch bessere, nachvollziehbarere Ergebnisse zu erhalten.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Prof. Dr. Luick für seine Ausführungen in der heutigen Sitzung und bewertet die genutzte Möglichkeit, ihn als sachkundiger Bürger in dieser Angelegenheit für eine Anhörung hinzuziehen, als positiv.
In der sich fortsetzenden Beratung wird aus der Mitte des Gremiums nachgefragt, ob die Kapazitäten von Erddeponien in der Region bei der Entscheidung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee eine Rolle gespielt haben, was von Herrn Hoffmann verneint wird. Im Rahmen der Zuständigkeit des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee sind Aspekte, ob in der Region ausreichend Erddeponieflächen zur Verfügung stehen, nicht Gegenstand der Stellungnahme.
Gemeinderätin Marianne Guthoff fragt Herrn Drewing nach dem in der heutigen Ausgabe des Südkuriers abgedruckten Interview, insbesondere nach dem Zitat "Solche Rahmenbedingungen sind wichtig für die Industrie", sagt Andreas Drewing, die derzeitige Kritik daran stuft er als eine "reflexartige Inzweifelsetzung" ein.
Herr Drewing erläutert hierzu, dass er in der Presse nicht korrekt zitiert worden ist. Mit dem abgedruckten Zitat wolle er ausdrücken, dass eine vor vielen Jahren genehmigte Planung auch eine Rechtsgültigkeit hat, er aufbauend auf dieser Planung diese Flächen nunmehr nutzen möchte und sich jetzt starker Gegenwind gegen diese Planung/diese Nutzung entwickelt. Dieser starke Gegenwind bzw. die Bedenken und Befürchtungen/Sorgen nimmt er nicht erst aus der heutigen Sitzung mit, wobei er sich jedoch auf das rechtsstaatliche Verfahren in diesem Bereich verlassen möchte.
Mit Blick auf den Export beschreibt er den Kies als sehr schweres Gut, das sich wirtschaftlich nur maximal 30 – 40 km transportieren lässt. Die Eigenversorgungsquote liegt in der Schweiz – auch mit Einbeziehung des Werks der Firma Birkenbühl in Frauenfeld - bei 90 %. In der Schweiz sind darüber hinaus auch ähnliche Genehmigungsverfahren durchzuführen, wenn es darum geht, auf neuen Flächen den Abbau von Kiesvorkommen genehmigt zu bekommen.
Gemeinderat Alfons Zipperer stellt daraufhin folgende Überlegung in den Raum:
Von vielen Vertretern verschiedener politischer Ebenen wird derzeit Mut verlangt bzw. teilweise auch eingefordert, um die im Planungsausschuss des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee getroffene Entscheidung zu revidieren.
Würde man diesen Mut bei den Verantwortlichen der Stadt Singen (Oberbürgermeister, Stadtrat) einfordern, die getroffene Entscheidung, der Firma Birkenbühl in Überlingen am Ried keine Flächen mehr zur Verfügung zu stellen, zu revidieren, hätte dies die Folge, dass der Kiesabbau im Dellenhau verschoben werden könnte?
Hierauf antwortet Herr Hoffmann, dass – wenn die Stadt Singen von seiner getroffenen Entscheidung abweicht – es dann sicherlich eine Option wäre, die Diskussion über den Kiesabbau im Gewann Dellenhau zu einem späteren Zeitpunkt zu führen. Man ist nur deshalb im jetzigen Raumordnungsverfahren Dellenhau, weil eben die Stadt Singen die Flächen in Überlingen am Ried dem Kiesunternehmen nicht mehr zur Verfügung stellt.
Auf Nachfragen des Vorsitzenden werden aus der Mitte des Gemeinderates keine weiteren Fragen an die Betroffenen gestellt. Zu dem am 14. März 2017 gefassten Beschluss des Gemeinderates, keine ablehnende Stellungnahme zum Kiesabbau Dellenhau abzugeben, schlägt er vor, die heutige Beratung zur Vorbereitung der Stellungnahme der Gemeinde Hilzingen auf Grund der heutigen Informationen bis in die Sitzung des Gemeinderates am 2. Mai 2017 zurückzustellen. Der Vorsitzende wird erneut versuchen, einen Vertreter von ForstBW in die Sitzung zu bekommen.
Aufgrund des Vorschlags des Vorsitzenden soll es in der heutigen Sitzung keine Beratung zur Stellungnahme der Gemeinde geben. Das Gremium ist grundsätzlich mit der Vertagung auf die Sitzung des Gemeinderates am 2. Mai 2017 einverstanden, wobei Gemeinderätin Andrea Baumann deutlich macht, dass sie ihre bei der Verwaltung eingereichten und den Gemeinderäten vorliegenden, schriftlich formulierten Anträge dann gegebenenfalls auch einzeln zur Abstimmung bringen wird.
Hierauf erwidert der Vorsitzende, dass er in der Vorlage der SPD/UL keine Anträge herauslesen kann, über die in der Sitzung beschlussgefasst werden könnte.
Mit der Vertagung über die noch zu erarbeitende Stellungnahme der Gemeinde Hilzingen zum Thema Kiesabbau im Gewann Dellenhau ist der Gemeinderat unter den oben angeführten Ausführungen einstimmig einverstanden. Die Verwaltung erhält ferner den Auftrag, zur Sitzung am 2. Mai 2017 eine entsprechende Vorlage vorzulegen.
Nach der sehr langen Diskussion bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Hoffmann für die heutige Vorstellung und auch bei Herrn Drewing für die heutige Anwesenheit in der Sitzung.
Nach der längeren Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es ein kurze 15 - minütige Pause.
6. Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen
a) Vorstellung der überarbeiteten Planung
b) Beschlussfassung über
- Planung für Bau- sowie Förderanträge
- Kostenschätzung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage, nämlich der Kostenübersicht vom 24. Februar 2017 des beauftragten Architekturbüros, die unter anderem auch verschiedene Pläne und Ansichten beinhaltet.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den beauftragten Architekten, Herrn Joachim Binder, vom Architekturbüro Binder aus Volkertshausen, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
In seiner längeren Präsentation zur jetzt vorgelegten Planungsvariante geht der Architekt insbesondere auf
- die energetische Situation,
- die Dachkonstruktion, bei der wegen der Tragfähigkeit unter anderem die Leimholzträger miteinander verschraubt werden müssen,
- die neu umlaufende Ballprallwand im Objekt,
- die geschätzten Gesamtkosten, getrennt nach den Kosten für den erforderlichen Neubau und die Sanierung. In der mittelfristigen Finanzplanung sind in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt knapp 1,75 Mio. Euro bereits eingestellt worden.
- Das vollständig um die Wiesentalhalle Weiterdingen laufende Vordach und die damit verbundenen Kosten.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums wird Herr Binder gebeten, nochmals die Kosten für das umlaufende Vordach bzw. die möglichen Kostenersparnisse zu erläutern, wenn das Vordach nicht vollständig umlaufend geplant werden würde. Hierzu erläutert Herr Binder, dass die Pflasterarbeiten mit rund 20.000 Euro zu Buche schlagen und er das umlaufende Vordach als Architekt natürlich auch mit Blick auf die Gestaltung und Wirkung der Wiesentalhalle sieht.
- Das im Bereich der Decke geplante Trapezdach ist aus verschiedenen Aspekten, wie zum Beispiel aus statischen Gründen oder wegen den Unterhaltungskosten, ausgewählt worden.
Nach seiner längeren Präsentation zur vorgelegten Planung entwickelt sich im Gemeinderat eine kurze Aussprache, in der insbesondere folgende Aspekte angesprochen werden:
Die jetzt geplante Küche inklusive aller Nebenräume mit knapp 90 m² wird teilweise im Gremium als „Luxus-Variante“ betrachtet. Vor allem wenn man bedenkt, dass die Küche in dieser Größenordnung relativ selten, für ca. 2 – 4 Veranstaltungen/Jahr, genutzt wird.
Einzelne Teilbereiche, wie zum Beispiel der Kostenblock „Technische Anlagen im Außenbereich“ aber auch die Kosten für die neue Bestuhlung werden diskutiert.
Auf die Nachfrage, ob bei dieser Planung noch Einsparpotentiale erkennbar sind, erläutert der Architekt, dass er derzeit keine Einsparmöglichkeiten sieht, die Kosten zu reduzieren, ohne an der Funktion der jetzt vorgestellten Planung etwas verändern zu müssen. Kritisch wird aus der Mitte des Gemeinderates angemerkt, dass den Gemeinderäten lediglich das Kostenblatt DIN 276 zur Verfügung gestellt worden ist und die Zurverfügungstellung eines detaillierten Kostenblattes, bei dem auch die verschiedenen Einzelpositionen ersichtlich sind, fehle.
Die Frage aus der Mitte des Gemeinderates zur Kosten-Nutzen-Relation der geplanten energetischen Maßnahmen erläutert Herr Binder, dass sich die Kosten für das Anbringen eines Vollwärmeschutzes niemals amortisieren. Ein Vollwärmeschutz hat in der Regel auch auf die Bauphysik aber auch auf das Erscheinungsbild eines solch großen Baukörpers negative Auswirkungen.
Bei der jetzt vorgelegten Planung sind keine Einsparpotentiale mehr erkennbar. Es ist jedoch im Bereich der Ausführungsplanung, zum Beispiel bei der Auswahl der Materialien durchaus möglich, Beträge einzusparen, um die Gesamtkosten zu reduzieren, so die Ausführungen des Architekten. Insbesondere hat er hier die Ausstattung der großzügig gestalteten Küche im Blick.
Ortsvorsteher Egon Schmieder betrachtet die heute vorgelegte Planung als gute Variante, bei der die allermeisten Wünsche der Vereine Berücksichtigung gefunden haben. Gemeinderat Holger Graf sieht die Planung ebenfalls als sehr gelungen, weist unter anderem aber auch auf folgenden Aspekt hin: bei der Sanierung der Hegau-Halle vor einigen Jahren haben die Vereine durch Eigenleistungen einen großen Beitrag geleistet. Er bittet nunmehr die Vertreter des Ortsteils Weiterdingen, gemeinsam mit den nutzenden Vereinen Möglichkeiten auszuloten, um ebenfalls Eigenleistungen zu erbringen, um die Gesamtkosten zu reduzieren, was er auch als Auftrag an die Weiterdinger Vertreter formuliert.
Nachgefragt zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten erläutert die Verwaltung die Ergebnisse des Gesprächs beim Regierungspräsidium Freiburg mit folgendem Inhalt:
Die Prioritäten, um an Mittel des Ausgleichsstocks zu kommen, liegen laut Ausführungen des Regierungspräsidiums Freiburg eher bei Schulen oder Kindergärten. Im Bereich der Mittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) liegt der Fokus bei Bauprojekten für die Schaffung von Wohnraum.
Verwaltungsseitig wird ferner ausgeführt, dass nach Aussage des Vertreters des Regierungspräsidiums diese Förderhöchstsumme bei zwischenzeitlich reduzierten 350.000 Euro pro Projekt liegt.
Um an Mittel aus dem sog. Ausgleichsstock zu gelangen, ist Voraussetzung, dass auch ein Antrag auf ELR - Mittel gestellt bzw. genehmigt worden ist. Zum zeitlichen Ablauf wird ausgeführt, dass im Laufe dieses Jahres die Gemeinde zur (Mit)-Finanzierung der Wiesentalhalle Weiterdingen zunächst einen Antrag auf ELR - Mittel stellen wird. Mit einer Entscheidung über den Antrag kann im April 2018 gerechnet werden, so dass dann der Gemeinderat entscheiden kann, wie nach Vorliegen einer Entscheidung über die mögliche Förderung der Sanierung der Wiesentalhalle vorangeschritten wird.
Eventuell stehen auch Mittel aus dem Kommunalen Sportförderprogramm zur Verfügung, wobei die Sportförderprogramme in der Regel nur reine Sporthallen bezuschussen. Das Volumen einer möglichen Förderung wird auf knapp 76.000 Euro beziffert.
Als Ergebnis der heutigen Beratung formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage der heutigen, vorgestellten Planung sollen der Bauantrag und darauf aufbauend auch die Förderanträge gestellt werden, wobei mit der Maßnahme Sanierung Wiesentalhalle Weiterdingen ohne das Vorliegen einer Zuschussentscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg und der Entscheidung des Gemeinderates nicht begonnen wird. In positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der heute vorgestellte Plan zur Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen bei einer Enthaltung ohne Gegenstimme beschlossen.
7. Neugestaltung der Ortsmitte Hilzingen
- Beschluss einer Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte"
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 27. März 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
In positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird bei einer Gegenstimme der Beschlussvorschlag der Verwaltung, nämlich die Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte" Hilzingen entsprechend des in der Sitzungsvorlage enthaltenen Entwurfs, angenommen.
8. Änderung der Gebührensatzung für das Freibad
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung bzw. per E-Mail vom 16. März 2017 zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes, nämlich der Gebührensatzung für das Freibad vom 4. April 2017.
Entsprechend der Sitzungsvorlage wird in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die vorgelegte Satzung beschlossen.
9. Flüchtlingsunterbringung
- Sachstandsbericht
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 24. März 2017, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird auf Nachfrage von Seiten der Verwaltung erläutert, dass der Landkreis Konstanz derzeit die Idee verfolgt, die zur Anschlussunterbringung unterzubringenden Flüchtlinge, die normalerweise den Gemeinden zugewiesen werden müssten, bis auf weiteres in die derzeit freien Kapazitäten der Gemeinschaftsunterkünfte unterzubringen. Hierfür müssten die Gemeinden, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, rund 100 – 200 Euro für jede Person, die dort untergebracht ist, bezahlen, wobei die Verrechnungssätze noch nicht abschließend ausgehandelt sind.
Der eingeschlagene Weg der Gemeinde Hilzingen, nur kleinere Einheiten zu errichten, um die Integration von Flüchtlingen zu ermöglichen, ist nach wie vor positiv.
Die allgemeine Situation bei der Anzahl der zuziehenden Flüchtlinge wird aus der Mitte des Gemeinderates als sehr positiv betrachtet, so dass derzeit Sorgen, die Gemeinde Hilzingen könnte ihre Quote nicht erfüllen, unbegründet sind.
Durch die verstärkte Unterbringungspflicht für Flüchtlinge häufen sich leider auch die Fälle von bevorstehender Obdachlosigkeit anderer Personen. Für die Gemeinde Hilzingen wird es immer schwieriger, dieser Aufgabe gerecht zu werden.
Mit Blick auf die bekannte Anrechnungsproblematik der Flüchtlinge auf die Quote der Gemeinde Hilzingen führt die Verwaltung aus, dass es derzeit nicht zu erwarten ist, zu einem Zeitpunkt diesbezüglich ein großes Kontingent zu verlieren, so die verwaltungsseitigen Ausführungen.
10. Bestellung eines Behindertenbeauftragten
Auf Grund der vorgerückten Zeit ist der Gemeinderat damit einverstanden, den Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung abzusetzen und in eine der nächsten Sitzungen zu vertagen.
11. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Rathausparkplatz
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat nochmals darüber, dass mit Wirkung zum 1. April der Rathausparkplatz für Fahrzeuge geschlossen worden ist. Es haben sich schon leicht positive Entwicklungen, zum Beispiel im Bereich der Lärmemissionen, eingestellt. Allerdings musste nach dem Wochenende im Schlosspark erneut eine größere Vermüllung festgestellt werden.
b) Prüfbericht Jugendmusikschule
Der Bürgermeister verweist auf die Gemeinderatsdrucksache, die dem Gemeinderat zugestellt worden ist, nämlich die Vorlage des Prüfberichts über die Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V. für das Haushaltsjahr 2016.
c) Wirtschaftsplan / Haushaltsplan
In den letzten Tagen ging bei der Verwaltung die Bestätigung der Rechtaufsichtsbehörde über die Gesetzmäßigkeit des kommunalen Haushalts bzw. die Genehmigung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen ein.
12. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Pappeln am Klavbach
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass die alten Pappeln am Klavbach (Riedheim) auch wegen Biberverbiss gefällt werden mussten und das jetzt, das auf den Baumstämmen liegende Salz dafür Sorgen tragen soll, dass die Bäume nicht wieder austreiben.
b) Breitbandversorgung Hilzingen-Tengen
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass in den letzten Tagen der Vorschlag zur Vergabe des Auftrags zur Erstellung einer Feinplanung bei der Gemeinde Hilzingen eingegangen ist. In einer der nächsten Sitzungen muss über diese Vergabe ein entsprechender Beschluss gefasst werden.
c) Verkehrssituation Breitestraße
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeführt, dass die Baustelle vor dem Freibad bzw. auch die Situation bei der Sackgasse in der Breitestraße nunmehr einen Zustand erreicht hat, den es zu verbessern gilt. Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass - obwohl die Baumaßnahme beim Freibad noch bis Ende April 2017 andauert - in der Breitestraße der dort umgesetzte Blumenkübel wieder versetzt werden soll, um die Verkehrssituation zu verbessern.
d) Feldweg
Ortsvorsteher Egon Schmieder bittet die Verwaltung, bei einer der nächsten TUA-Sitzungen den Weg von der L 190 zur Lochmühle einer Besichtigung zu unterziehen, da dieser doch erhebliche Schäden aufweist.
e) Kiesabbau Dellenhau
Bei der Diskussion um den Kiesabbau Dellenhau fühlt sich Ortsvorsteher Egon Schmieder in die Situation von vor 40 Jahren versetzt, als im Hilzinger Gemeinderat mit einer Stimme Mehrheit der Beschluss gefasst worden ist, dass Hilzingen einen eigenen Autobahnanschluss erhalten soll.
Seiner Einschätzung nach wäre es, wie die Bürgerbeteiligung zum Kiesabbau Dellenhau, mindestens genauso wichtig, sich den vielfach laufenden Pro-Europa-Demonstrationen der neuen Bewegung Pulse anzuschließen. Regelmäßig finden solche Veranstaltungen in Konstanz statt.
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 2. Mai 2017
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)