Gemeinderat
Sitzungssaal / Rathaus
Gemeinderatssitzung 14. März 2017
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 31.01.2017
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 07.02.2017
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 07.02.2017
5. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses
"Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen" am 14.02.2017
6. Wahl der drei Stellvertreter des Bürgermeisters
7. Neugestaltung der Ortsmitte Hilzingen – Dorfplatz südlicher Teil
- Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
Gewerk: Tiefbau- und Belagsarbeiten
8. Festsetzung der Freibadgebühren für die Saison 2017
9. Änderung der Gebührensatzung für das Freibad
10. Neuwahl der Stiftungsratsmitglieder für die Maximilian-Gönner-Stiftung
11. Ergänzungssatzung und Örtliche Bauvorschriften "Twielfeld 7", Gemarkung Hilzingen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
12. Raumordnungsverfahren über den Rohstoffabbau im Gewann Dellenhau
a) Vorstellung der Bedarfsanalyse für die Gewinnung und Verwendung primärer und sekundärer
Rohstoffe durch einen Vertreter des Regionalverbandes
b) Stellungnahme der Gemeinde Hilzingen
13. Neubau Feuerwehrgerätehaus in Hilzingen
Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
Gewerk: Zimmerarbeiten
sowie Vorstellung der überarbeiteten Baukosten
14. Einführung eines Sozialpasses
- Festlegung der Modalitäten
15. Bekanntgaben der Verwaltung
16. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
17. Fragemöglichkeit für Einwohner
Gemeinderat 14. März 2017
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 19 anwesend (Gemeinderäte Rainer Guggemos und Barbara Kissmehl ab TOP 2, Ralf Oßwald ab TOP 7)
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend (Ortsvorsteher Egon Schmieder ab TOP 2)
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderat Karl Schwegler (beruflich), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Jäckle (privat), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 23.10 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 5
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht.
Die Niederschrift über die nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 31.01.2017 und 07.02.2017 werden in Umlauf gegeben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Tilo Herbster, Forsthaus Katzental, 78247 Hilzingen, beschäftigt der geplante Kiesabbau im Gewann "Dellenhau" aus bekannten Gründen in einem besonderen Maße. Aus diesem Grund stellt er hier an den Gemeinderat folgende Fragen:
- Haben sich die Gemeinderäte ausführlich und sehr intensiv mit dem Thema Kiesabbau im Gewann "Dellenhau" beschäftigt?
- Wissen die Gemeinderäte um die ökologische Bedeutung des relativ jungen Waldes im Gewann "Dellenhau" – auch für zukünftige Generationen?
- Wissen die Gemeinderäte, dass die Einwohnerinnen und Einwohner im Gebiet „Unter Schoren“, im „Katzental“ und im Weiler Twielfeld auch Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hilzingen sind?
Der Vorsitzende antwortet hierauf kurz dahingehend, dass die Gutachten bzw. auch alle anderen entscheidungsrelevanten Unterlagen den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt worden sind und er davon ausgeht, dass diese umfangreichen Informationen bei den Gemeinderäten auch in die heutige Beratung einfließen werden.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 31.01.2017
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 31. Januar 2017.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende, dass mit der Gemeinde Gottmadingen noch kein Termin für eine gemeinsame Sitzung abgestimmt worden ist, da, wie vom Gremium gewünscht, noch keine Agenda für eine solche Sitzung vorliegt.
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 07.02.2017
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 07. Februar 2017.
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 07.02.2017
Bekanntgegeben werden folgende Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 07. Februar 2017 gefasst worden sind:
- Das Objekt Altes Rathaus wurde an das Wirtschaftsbüro Kiefer aus 78234 Engen-Welschingen vergeben.
- Das Areal beim Alten Rathaus vergab der Gemeinderat an die Baugenossenschaft Familienheim Bodensee aus 78315 Radolfzell.
- Die Veräußerung an Miteigentumsanteilen in der Riedheimer Straße 14 und 16 wurden genehmigt.
- Ebenso wurde der Bauplatz mit der Flst.Nr. 2860 im Neubaugebiet "Ob dem Dorf II" in Riedheim vergeben.
5. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses "Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen" am 14.02.2017
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses "Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen" am 14. Februar 2017.
6. Wahl der drei Stellvertreter des Bürgermeisters
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich unter anderem aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 23. Dezember 2016. Ursprünglich war die Wahl der drei Stellvertreter des Bürgermeisters in der Sitzung am 10. Januar 2017 vorgesehen, konnte jedoch nicht durchgeführt werden und findet deshalb in der heutigen Gemeinderatssitzung statt.
a) Wahl des 1. Bürgermeister-Stellvertreters
Als 1. Bürgermeister-Stellvertreter wird aus der Mitte des Gemeinderates Herr Martin Schneble vorgeschlagen. Im Gremium sind auf Nachfragen des Vorsitzenden keine weiteren Vorschläge vorhanden. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird daraufhin eine geheime Wahl durchgeführt, bei der neben dem Vorsitzenden Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher wie auch Kämmerin Elisabeth Stauder die Zählgruppe bilden. Hiermit ist der Gemeinderat einverstanden.
Bei der durchgeführten geheimen Wahl und nach Auszählung der in der Sitzung ausgegebenen 19 Stimmzettel entfallen auf den vorgeschlagenen Bewerber Martin Schneble 17 Ja-, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.
Auf Grund dieses Ergebnisses ist Gemeinderat Martin Schneble zum 1. Bürgermeister-Stellvertreter gewählt.
Auf Nachfragen des Vorsitzenden nimmt Gemeinderat Martin Schneble die Wahl zum 1. Bürgermeister-Stellvertreter an und bedankt sich sodann beim Gremium für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.
b) Wahl des 2. Bürgermeister-Stellvertreters
Zur Wahl des 2. Bürgermeister-Stellvertreters werden aus der Mitte des Gemeinderates sowohl Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus als auch Gemeinderat Olaf Fuchs vorgeschlagen. Im Gremium sind auf Nachfragen des Vorsitzenden keine weiteren Vorschläge vorhanden.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird daraufhin eine geheime Wahl durchgeführt, bei der neben dem Vorsitzenden Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher wie auch Kämmerin Elisabeth Stauder die Zählgruppe bilden. Hiermit ist der Gemeinderat einverstanden.
Bei der durchgeführten geheimen Wahl (1. Wahlgang) und nach Auszählung der in der Sitzung ausgegebenen 19 Stimmzettel entfallen auf Dr. Sigmar Schnutenhaus 10 Stimmen und auf Olaf Fuchs 9 Stimmen.
Auf Grund des Wahlergebnisses hat Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Stimmen erreicht und ist somit zum 2. Bürgermeister-Stellvertreter gewählt.
Auf Nachfragen des Vorsitzenden nimmt Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus die Wahl zum 2. Bürgermeister-Stellvertreter an.
c) Wahl des 3. Bürgermeister-Stellvertreters
Zur Wahl des 3. Bürgermeister-Stellvertreters wird aus der Mitte des Gremiums Gemeinderat Olaf Fuchs vorgeschlagen. Weitere Vorschläge sind im Gremium nicht vorhanden.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird daraufhin eine geheime Wahl durchgeführt, bei der neben dem Vorsitzenden Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher wie auch Kämmerin Elisabeth Stauder die Zählgruppe bilden. Hiermit ist der Gemeinderat einverstanden.
Bei der durchgeführten geheimen Wahl (1. Wahlgang) und nach Auszählung der in der Sitzung ausgegebenen 19 Stimmzettel entfallen auf Gemeinderat Olaf Fuchs bei 2 Enthaltungen 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen. Auf Grund des Wahlergebnisses ist somit Gemeinderat Olaf Fuchs zum 3. Bürgermeister-Stellvertreter gewählt.
Auf Nachfragen des Vorsitzenden nimmt Gemeinderat Olaf Fuchs die Wahl zum 3. Bürgermeister-Stellvertreter an.
7. Neugestaltung der Ortsmitte Hilzingen – Dorfplatz südlicher Teil
- Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
Gewerk: Tiefbau- und Belagsarbeiten
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit Schreiben vom 10. März 2017 zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 8. März 2017.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den beauftragten Planer von faktorgruen, Herrn Rüdiger Penkwitt, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die oben angeführte Baumaßnahme wurden von neun Firmen die Ausschreibungsbedingungen angefordert, wovon lediglich zwei Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Gartenbau Schöppler GmbH, Mettenbachweg 26, 88605 Meßkirch, zum Angebotspreis von 875.270,87 Euro als günstigste Bieterin hervor. In dieser Bruttovergabesumme sind auch die Kosten für die Schaffung eines "Narrenbaumlochs" in Höhe von über 8.000 Euro aufgenommen.
Inklusive der noch hinzuzurechnenden Ingenieur- und Nebenkosten liegen die Kosten für dieses Gewerk bei 1.011.000 Euro, was im Vergleich zum Haushaltsansatz eine Überschreitung um 22.000 Euro (= überplanmäßige Ausgabe) bedeuten würde. In dieser Vergabesumme nicht enthalten sind allerdings Kosten für vorbereitende bauliche Maßnahmen zur Befestigung von Zelten auf dem Dorfplatz (= Zeltanker) in Höhe von 15.000 Euro. Die tatsächliche Förderung für den Dorfplatz liegt laut verwaltungsseitigen Ausführungen bei 236.000 Euro und errechnet sich aus 60 % der Förderhöchstgrenze, die bei der Fläche des Dorfplatzes bei rund 393.000 Euro liegt.
Wie in einer früheren Sitzung vom Gremium gewünscht, wurden die Kosten für weitere Ausführungsvarianten mit verschiedenen Holzarten ermittelt und in der Sitzungsvorlage aufgenommen. So erhöht sich die Vergabesumme bei Ausführung in Weißtanne um 11.000 Euro, in Lärche um 21.000 Euro und in Eiche um 32.000 Euro.
Gemeinderat Heinrich Mohr hat zu den verwaltungsseitigen Ausführungen bzw. zur Veranschaulichung Musterstücke für die verschiedenen Holzarten mitgebracht und weist deutlich darauf hin, dass er die aufgezeigten Mehrkosten für die anderen Hölzern als deutlich zu hoch erachtet. In die heutige Entscheidung sollte die Lebensdauer der verschiedenen Holzarten mit einfließen.
Leider zeigt sich auch, dass bei nachgeschobenen Leistungswünschen in einer bestehenden Ausschreibung meist sehr hohe Kosten entstehen. Nach Ausführungen der Verwaltung bzw. des beauftragten Planers ist es allerdings nicht möglich, dieses Einzelgewerk aus der durchgeführten Ausschreibung herauszunehmen und gesondert nochmals auszuschreiben.
Nachgefragt aus der Mitte des Rates erläutert Herr Penkwitt, dass dieses Gewerk insgesamt Kosten für die Holzarbeiten in Douglasie mit rund 87.000 Euro Holzarbeiten beinhaltet. Hierin sind zum Beispiel neben den Untergestellen der Bänke auf dem neu zu gestaltenden Dorfplatz auch die Aufkantungen zum Kirchengrundstück enthalten.
Gemeinderat Holger Graf merkt sehr deutlich an, dass für ihn der zusätzliche Aufwand bei der Ausführungsvariante Eiche mit 32.000 Euro nicht nachvollziehbar ist. Mit diesen zusätzlichen Kosten könnten rund 20 m³ Eiche beschafft werden und würden für rund 400 m² Eichendielen reichen. Zum Thema, welche Holzvariante tatsächlich ausgewählt werden sollte, führt der Vorsitzende aus, dass die Douglasie im Vergleich zur Eiche das weichere Holz ist und die Eiche grundsätzlich eine längere Lebensdauer hat. Allerdings muss bei der Holzauswahl auch bedacht werden, dass die zwangsläufig entstehenden Abnutzungserscheinungen (Messerritzen, Feuerzeuge oder andere Einwirkungen auf das Holz) bei dem Holz mit einer längeren Lebensdauer natürlich auch länger in Erscheinung bleibt, als bei einer günstigeren Holzart. Diese kann auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus nach einigen Jahren ausgetauscht werden, was den Vorsitzenden unter anderem dazu veranlasst, für die Holzart Douglasie zu werben.
Nachgefragt aus dem Gremium erläutert Gemeinderat Heinrich Mohr unter anderem, dass er als Fachmann die Douglasie als gute Holzauswahl fürs Freie sieht und diese durchaus 10 – 12 Jahre halten kann, auch wenn sie – wie alle anderen Holzarten auch – patina-grau werden wird, so dass er auch eigentlich empfehlen kann, für diesen Bereich die Douglasie auszuwählen.
Nachgefragt erläutert Herr Penkwitt an Hand eines Planes die Standorte der Möbel, wobei aus der Mitte des Gemeinderates deutlich bemerkt wird, dass die geplante Anzahl von Sitzplätzen auf dem Dorfplatz mit rund 144 maßlos übertrieben erscheint.
Auch stehen die Kosten für das Mobiliar auf dem Dorfplatz mit 87.000 Euro in keinem Verhältnis zum Beispiel zu den vorliegenden Kosten für die Zimmermannsarbeiten beim Feuerwehrgerätehaus Hilzingen, die nur unwesentlich höher sind.
Es ist nach intensiver Prüfung der Gemeinde bzw. des beauftragten Planungsbüros nicht möglich, die Ausschreibung aufzuheben. Auch die um knapp 6 % höhere Vergabesumme im Vergleich zum Kostenvoranschlag rechtfertigt noch keine Aufhebung dieses Gewerks. Der niedrige Rücklauf der erhaltenen Angebote bringt ebenfalls nicht die Möglichkeit mit sich, die Ausschreibung aufzuheben. Selbst wenn auch nur ein wertbares Angebot vorliegen würde, müsste dieses Angebot gewählt werden.
Aus dem Gremium wird darüber hinaus nochmals die geringe Fördersumme von 236.000 Euro im Vergleich zu den Gesamtkosten von 1,1 Mio. Euro bemängelt und kurz angeführt, dass zum Zeitpunkt des Beschlusses, dass sich Hilzingen um die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm bewirbt, im Gremium diese Informationen nicht übermittelt worden sind. Der Gemeinderat wurde zu einem späteren Zeitpunkt jedoch sehr umfangreich über die tatsächlich zu erwartenden Fördersummen informiert.
Herr Penkwitt erläutert auf Nachfrage aus dem Gremium ausführlich die notwendigen vorbereitenden baulichen Maßnahmen für eine möglichst ordnungsgemäße Sicherung von Zelten auf dem Dorfplatz und die damit verbundenen Kosten in Höhe von 12.000 – 15.000 Euro (Zeltanker). Insbesondere sind die Kosten durch den ausgewählten Belag, die benötigte Stabilität des Unterbaus für die Zeltanker sowie auch die bautechnischen Begebenheiten ursächlich. Dadurch kann ein Zelt mit einer Fläche von 25 x 25 m aufgestellt werden, ohne dass auf dem neuen Dorfplatz die Flächen ausgehen.
Es entwickelt sich eine längere Aussprache zur vorgeschlagenen Variante der Verankerungsmöglichkeit von Zelten im Boden, nicht nur wegen den veranschlagten Kosten, jetzt schon zu beschließen zu müssen. Unter Umständen gäbe es auch noch andere, kostengünstigere Varianten.
Im Gremium wird auch kritisch angemerkt, warum die Ausschreibung über das Mobiliar (Holz) beim Gewerk Tiefbau mit eingebunden worden ist. Hierauf antwortet die Verwaltung, dass man sich bei der Entscheidung, die Ausschreibung so zu tätigen, auf die Erfahrung des beauftragten Planungsbüros verlassen hat. Hierbei spielte auch der Aspekt eine Rolle, dass mit einem zweiten Unternehmen eventuell zusätzliche Kosten oder andere Schwierigkeiten hätten entstehen können, so der beauftragte Planer. Nachdem die Anbringung von Verankerungsmöglichkeiten auf dem neu zu gestaltenden Dorfplatz noch nicht entscheidungsreif ist und diese Kosten auch nicht des in den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Vergabesumme enthalten wird, kann darüber auch zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, wobei diesbezüglich die Verwaltung unbedingt weitere Kontakte mit Vereinen, die diesen Platz nutzen wollen, aufnehmen muss.
Als Ergebnis der längeren Beratung formuliert der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, den Auftrag - wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt - an die Firma Gartenbau Schöppler GmbH, Mettenbachweg 26, 88605 Meßkirch, zum Angebotspreis von 875.270,87 Euro zu vergeben. Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 12 Ja- und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Vom Vorsitzenden nochmals konkret zur Ausführungsvariante Douglasie nachgefragt, bestätigen ebenfalls in positiver Abstimmung 12 Gemeinderäte die Verwendung dieser Holzart auf dem neuen Dorfplatz.
Verbunden mit dieser Vergabe ist jedoch der zwingende Auftrag an die Verwaltung, mit den Vereinen Kontakt aufzunehmen und sich über Konstellationen der Zeltverankerung auf dem Dorfplatz abzustimmen. Ein eventueller Nachtrag kann im weiteren Verfahren noch vom Gemeinderat beschlossen werden.
8. Festsetzung der Freibadgebühren für die Saison 2017
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 8. März 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird der im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorgeschlagene Erhöhungsvorschlag als eine nicht sehr kluge Entscheidung bewertet, da es im Vergleich zum Vorjahr keine zusätzlichen Attraktionen gibt, die eine Erhöhung rechtfertigen würden.
Große Zustimmung findet die Wortmeldung von Gemeinderat Fabian Jutt (Mitglied des Verwaltungs- und Finanzausschusses), der den Gemeinderat darüber informiert, dass der Verwaltungs- und Finanzausschuss sehr intensiv und nach einer längeren Aussprache zu diesem Thema einstimmig den Beschluss zur Erhöhung der Freibadgebühren – wie vorgetragen – gefasst hat. Er appelliert sehr eindringlich an das Gremium, die Beschlüsse aus beratenden bzw. aus beschließenden Ausschüssen, die vom Gemeinderat eine Verifizierung erfahren müssen, dann auch möglichst ohne weitere Aussprache zu akzeptieren und zu beschließen, sofern keine neuen Erkenntnisse vorliegen.
In positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird im Anschluss an die kurze Beratung der Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses bei einer Enthaltung angenommen.
10. Neuwahl der Stiftungsratsmitglieder für die Maximilian-Gönner-Stiftung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 3. März 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Auf Vorschlag der Verwaltung stellt sich Bernhard Hertrich als Vorsitzender des Förderkreises Kunst und Kultur e.V. sowie auch Gemeinderätin Barbara Kissmehl jeweils als Stiftungsratsmitglied für die Maximilian-Gönner-Stiftung zur Verfügung.
Ohne weitere Aussprache wählt der Gemeinderat in offener Wahl, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die vorgeschlagenen Personen einstimmig „en bloc“ zu neuen Stiftungsratsmitgliedern für die Maximilian-Gönner-Stiftung.
11. Ergänzungssatzung und Örtliche Bauvorschriften "Twielfeld 7", Gemarkung Hilzingen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Gemeinderat Andreas Wieser erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Nachdem dieser Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 7. Februar 2017 abgesetzt worden ist, steht der Beschluss über den Erlass der Ergänzungssatzung und Örtliche Bauvorschriften "Twielfeld 7" heute zur Entscheidung an.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 30. Januar 2017.
Nach einer verwaltungsseitigen kurzen Vorstellung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussantrag:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf der Ergänzungssatzung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
- Die Ergänzungssatzung "Twielfeld 7", Gemarkung Hilzingen, wird in der Fassung vom 11.10.2016 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit der Ergänzungssatzung "Twielfeld 7", Gemarkung Hilzingen, aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 11.10.2016 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
12. Raumordnungsverfahren über den Rohstoffabbau im Gewann Dellenhau
a) Vorstellung der Bedarfsanalyse für die Gewinnung und Verwendung primärer und sekundärer Rohstoffe durch einen Vertreter des Regionalverbandes
b) Stellungnahme der Gemeinde Hilzingen
Der Sachverhalt ergibt sich unter anderem aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsunterlage, in der unter anderem auch auf Gutachten verschiedener Institutionen verwiesen ist aber auch aus den vorliegenden Anträgen der SPD/UL-Fraktion, die ebenfalls den Gemeinderäten vorliegen.
Der Vorsitzende gibt seine Intension bekannt, warum er sich bemüßigt gefühlt hat, ein Interview zum Thema geplanten Kiesabbau im Südkurier zu geben, wobei er in der heutigen Sitzung wie auch beim Interview deutlich betont bzw. betont hat, dass es sich dabei nicht um die offizielle Stellungnahme der Gemeinde Hilzingen gehandelt hat, sondern lediglich um seine eigene persönliche Meinung.
Hintergrund für das Interview war unter anderem auch die ihm vorliegenden Informationen, dass im Singener Stadtrat, unmittelbar nach der großen Auftaktveranstaltung zum Raumordnungsverfahren in der Hegau-Halle Anfang Februar 2017, mit nicht zutreffenden Aussagen gearbeitet worden ist und von verschiedenen Seiten Druck auf die Gemeinde Hilzingen bzw. auf ihn als Bürgermeister der Gemeinde Hilzingen ausgeübt wurde, sich doch geflissentlich den Meinungen der umliegenden Gemeinden anzuschließen.
Ursächlich für das jetzt eingeleitete Raumordnungsverfahren zum geplanten Kiesabbau Dellenhau war die Entscheidung der Stadt Singen, im Singener Ortsteil Überlingen am Ried dem Unternehmer keine weiteren kommunalen Flächen für den Kiesabbau zur Verfügung zu stellen.
Seine persönliche Einschätzung zum Thema Kiesabbau Dellenhau unterstreicht der Bürgermeister noch dahingehend, dass es damit auch nach der Schließung des Abbaugebietes in Singen keinen zusätzlichen Abbau der Kiesvorkommen geben wird, sondern lediglich eine Verlagerung von Singen (Stadteil Überlingen am Ried) nach Hilzingen mit den dazugehörenden Auswirkungen.
In der Raumschaft Hegau stehen kaum noch Erddeponieflächen zum Beispiel für die Ablieferung von Bauschutt zur Verfügung, wobei solche Flächen unbedingt benötigt werden. Mit Blick auf die seit einigen Tagen auch im Hilzinger Rathaus öffentlich zugänglichen Verfahrensunterlagen stellt der Bürgermeister kaum Resonanz bei den Hilzinger Einwohnerinnen und Einwohnern fest. Nur eine geringe Anzahl von Personen haben sich nach seiner Einschätzung diese Verfahrensunterlagen bisweilen im Hilzinger Rathaus angesehen.
Alle ihm vorliegenden Erkenntnisse haben bei seiner eigenen Bewertung zum geplanten Kiesabbau im Dellenhau dazu geführt, dass er keine tragfähigen Gründe erkennen kann und er keine nachhaltigen Gründe sieht, den Kiesabbau im Dellenhau dort akzeptieren zu können.
Der Bürgermeister verliest darüber hinaus auch die Passage aus den vorliegenden Unterlagen, nämlich die Seite 2 aus der Anlage 3 hinsichtlich des Bedarfs und der Nutzung von Kies bzw. Kiesvorrang und Sicherungsflächen.
Bedauerlicherweise hat der zuständige Mitarbeiter des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee für die heutige Sitzung abgesagt. Ergänzend zu seinen Ausführungen begründet der Vorsitzende warum für die heutige Beratung im Gemeinderat keine Stellungnahme vorbereitet wurde.
Mit Blick auf den zeitlichen Verfahrensablauf besteht die Möglichkeit, in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 04. April 2017, noch fristgerecht, über die Stellungnahme der Gemeinde endgültig Beschluss zu fassen. Die Frist zur Abgabe der kommunalen Stellungnahme wurde auf Freitag, den 7. April 2017, festgelegt.
Nach diesen grundlegenden Ausführungen bzw. der persönlichen Einstellung/Einschätzung des Bürgermeisters zum geplanten Kiesabbau im Dellenhau entwickelt sich im Gremium eine längere, intensive, sehr kontroverse aber auch teilweise emotionale Beratung, die aus Gründen der Vereinfachung der Protokollführung nur in den wesentlichen Zügen aufgenommen werden kann.
Insbesondere werden folgende Aspekte in die Beratung eingebracht.
- Sehr kritisch aber deutlich wird bemängelt, dass für die heutige Beratung zur gemeindlichen Stellungnahme kein Verwaltungsvorschlag ausgearbeitet worden ist, der in der heutigen Sitzung dann auch hätte diskutiert werden können. Als Grundlage einer qualifizierten Beratung im Gemeinderat wäre eine Vorlage der Verwaltung zwingend erforderlich gewesen, auch wenn sie in der Beschlussfassung nicht mehrheitsfähig gewesen wäre.
- Um bei der für das Verfahren zuständigen Behörde dann auch entsprechendes Gehör für etwaige, vorgebrachten Einwendungen zu bekommen, wird es als durchaus verpasste Chance gesehen, dass heute eine genaue Darstellung und sorgfältige Erörterung und Abwägung der verschiedenen Kritikpunkte, die von der Gemeindeverwaltung Hilzingen zusammengetragen und aufbereitet hätte werden sollen, eigentlich nicht möglich ist. Deshalb kann auch nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass in der heutigen Sitzung des Gemeinderates eine ausformulierte Stellungnahme beschlossen wird. Die Stellungnahme der Gemeinde kann auf jeden Fall noch in der Sitzung am 04. April 2017 beschlossen werden.
- Noch kritischer wird von Teilen des Gemeinderates jedoch das im Südkurier veröffentlichte Interview von Bürgermeister Rupert Metzler aufgefasst. Zum einen erscheint es im Interview als nicht deutlich genug herausgestellt, dass es sich in der Tat nicht um die offizielle Stellungnahme/Auffassung der Gemeinde handelt, sondern vielmehr um eine persönliche Meinung des Bürgermeisters. Zum anderen wird auch kritisiert, dass dieses sehr sensible Thema im Gemeinderat grundsätzlich noch nicht diskutiert worden ist, obwohl in den vergangenen Jahren eigentlich genügend Zeit vorhanden gewesen wäre.
Allerdings wird auch die Meinung im Gremium vertreten, dass es aus Gründen des Demokratieverständnisses möglich sein muss und auch ist, dass der Bürgermeister der Gemeinde Hilzingen seine persönliche Meinung in der Öffentlichkeit vermittelt. Und dies auch vor dem Hintergrund, dass die Meinung des Bürgermeisters bei der Bevölkerung eine besondere Bedeutung hat, wie entsprechende Entwicklungen zeigen. Die Gemeinde Hilzingen wird durch dieses Statement in der Öffentlichkeit natürlich zwischenzeitlich mit einer Position „Pro Kiesabbau Dellenhau“ wahrgenommen.
- Mit Blick auf die Entscheidung bzw. die Stellungnahme der Gemeinde Hilzingen sollte das eigene Selbstverständnis zur Landschaft, zur Ökologie und zum Hegau wichtiger sein als die singuläre Position eines Unternehmens, auch wenn dieser Unternehmer durch den Rückbau des Kiesabbaus in Überlingen am Ried mögliche gewerbliche Betätigungsfelder verliert.
- Als ein sehr großes Problem wird im Gremium jedoch auch der Aspekt gesehen, dass ein großer Anteil des im Dellenhau geförderten Kieses in die Schweiz exportiert wird. Nicht nur zu diesem Punkt wäre es durchaus sehr wichtig gewesen, einem Vertreter des Regionalverbandes in der heutigen Sitzung Fragen, zum Beispiel über den tatsächlichen Kiesbedarf in der Region, stellen zu können.
Dem Gremium liegt es nicht zwingend auf der Hand, dass sich die zuständigen Behörden die erstellten Gutachten so intensiv anschauen, wie es bei einer Entscheidung zu diesem
Thema erforderlich wäre. Es handelt sich bei einer Entscheidung über den Kiesabbau im Dellenhau um eine zukunftsweisende Entscheidung, wie mit der sensiblen und knappen Ressource Kies in der Region bzw. im Dellenhau umgegangen wird.
Unterstrichen wird dieser Aspekt dadurch, dass in einem Gutachten zum geplanten Kiesabbau im Dellenhau, Landkreis Konstanz, das Landratsamt Bodenseekreis als zuständige Behörde genannt wird, so die Ausführungen von Gemeinderätin Andrea Baumann.
Vor allem wegen der großen/mächtigen Kiesvorkommen in der Schweiz ist es nicht nachvollziehbar, warum zunächst das Sicherungsgebiet Dellenhau abgebaut werden soll, um vor allem den Export in die Schweiz mit diesem knappen Gut zu sichern. In diesem Kontext werden auch die bestehenden grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen zur Schweiz aufgeführt. Neben nicht mehr möglichen Taxi- und Pizzalieferungsfahrten in die Schweiz werden auch die Handelsbeziehungen bzw. die Kaufkraft-Zuwächse in sämtlichen grenznahen deutschen Gebieten, die auf Schweizer Kunden basieren, in die Beratung eingebracht.
Kaum eine Gemeinde, eine Region oder aber auch ein Unternehmen, zum Beispiel auch das neu geplante ECE in Singen, könnten ohne die Kaufkraft der Schweizer Kunden, wie jetzt, dauerhaft überleben, so die Einschätzung des Vorsitzenden. Beispielhaft, so die Einschätzung einer Gemeinderätin, wird Schweizer Zement nach Deutschland importiert. Ansonsten sind keine nennenswerte Importe aus der Schweiz in Deutschland zu sehen
Der Bürgermeister ergänzt zu den wirtschaftlichen Verflechtungen ferner, dass in der Nachbarschaft, also auch mit Blick auf die Nachbarkommunen, ein „doppelzüngiges Verhalten“ zu beobachten ist. Zum einen werden die Kaufkraft-Zuwächse, die durch Schweizer Kunden in Deutschland generiert werden, gerne angenommen, zum anderen sollen jedoch Exporte, auch von Kies, in die Schweiz möglichst verhindert werden.
- Klar ist nach Einschätzung des Gemeinderates, dass bei solchen Interviews auch entsprechende Reaktionen aus den Nachbargemeinden zu erwarten sind, was natürlich nicht unbedingt zu einem ordnungsgemäßen Miteinander und einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis führt. Aus diesem Aspekt heraus wären bedächtigere Aussagen des Bürgermeisters in Richtung Pro Kiesabbau Dellenhau wünschenswert gewesen.
- Es ist immer noch die Frage unbeantwortet geblieben, wie hoch der tatsächliche Kiesbedarf in der Region bzw. in der deutschen Region ist und ob die in der Schweiz sehr mächtigen Kiesvorkommen dann auch in die Betrachtung zur Regionalität miteingeflossen sind.
Sicherlich war der "Populismus", der von verschiedenen Nachbargemeinden gezeigt wurde, als Störfaktor zu sehen, so der Vorsitzende. Auch obliegt es jedem Gemeinderat seiner eigenen persönlichen Einschätzung, ob der geplante Kiesabbau im Dellenhau die Landschaft, also auch das Landschaftsschutzgebiet Hegau zerschneidet oder nicht, oder ob es - wie bei der Diskussion um den Bau der Autobahn bzw. beim Autobahnanschluss Hilzingen - dann auch Impulse für die Region und für Hilzingen bringen könnte.
Im Gremium wird durchaus auch die Anregung geäußert, dass in Folge eines sehr intensiv zu führenden Abwägungsprozesses eine ablehnende Stellungnahme der Gemeinde zum geplanten Kiesabbau im Dellenhau ohne eine fachliche Begleitung nicht möglich ist. Auf jeden Fall muss daran gedacht werden, die Frist zur Abgabe der Stellungnahme zu verlängern, zumindest solange, bis ein Vertreter des Regionalverbandes im Gemeinderat Hilzingen gesprochen hat, um die noch offenen Fragen der Gemeinderäte zu beantworten.
Befürchtet wird im Gremium unter anderem auch, dass der Unternehmer Birkenbühl, wie in Überlingen geschehen, das Kiesvorkommen im Dellenhau schneller und massiver abbaut als geplant. Mit Blick auf das zur Verfügung stehende Volumen von ca. 1 Mio. m³ Kies und einer genehmigten Abbaumächtigkeit von 80.000 m³ pro Jahr ergibt sich ein Abbauzeitraum von mindestens 8 – 12 Jahren. Betrachtet man nur den regionalen Markt und den dort vorhandenen Kiesbedarf dürfte ohne die Einbeziehung der Exporte in die Schweiz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Kiesvorkommen länger halten als aktuell geplant.
Nicht nachprüfbar sind tatsächlich die Angaben aus verschiedenen Quellen, inwieweit die Kiesvorräte in der Region tatsächlich für die nächsten Jahre ausreichen, um den regionalen Bedarf abzudecken. Nach Einschätzung von Gemeinderat Holger Graf hat das Kieswerk in Steisslingen noch Vorkommen für die nächsten Jahrzehnte (8-10), um den Bedarf tatsächlich abzudecken, wobei es natürlich immer daran hängt, wieviel Kies tatsächlich benötigt wird.
Weitere Wortmeldungen bzw. auch persönliche Einschätzungen verschiedener Gemeinderäte, ob sie grundsätzlich für oder gegen den geplanten Kiesabbau Dellenhau sind, folgen nacheinander, wobei bei diesen Wortmeldungen immer wieder auch verschiedene Argumente in die Beratung eingebracht werden.
In diesem Zusammenhang werden die vorgelegten Anträge der SPD/UL als sehr positiv bewertet bzw. auch Gemeinderätin Andrea Baumann für ihre intensive Recherche gedankt, wobei in den Anträgen nachvollziehbare Gründe für ihre ablehnende Haltung zum geplanten Kiesabbau enthalten sind.
Würde sich die Gemeinde dazu entschließen können, gegen einen Kiesabbau im Dellenhau zu stimmen, könnte man sich unter anderem auch an die Stellungnahmen der umliegenden Gemeinden anlehnen bzw. auch unter Kostenbeteiligung die dort erstellten Gutachten für die eigene Stellungnahme verwenden. Hierzu bedarf es dann einem engen Austausch mit den Nachbarkommunen, was von Seiten des Vorsitzenden natürlich selbstverständlich auch zugesagt wird.
Als ehrenamtlicher Gemeinderat ist es außerordentlich schwierig, eine diesbezüglich fundierte Entscheidung zu treffen, da im Ehrenamt die Zeit, um eine 95-seitig starken Bedarfsanalyse intensiv durchzuarbeiten, nicht bei allen Gemeinderäten vorhanden ist und man sich deshalb unter anderem auch auf die Gutachten und Empfehlungen der Fachleute verlassen sollte.
Eingebracht wird unter anderem auch der Aspekt, dass sich bei verschiedenen Gemeinderäten sehr wenig Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand zum geplanten Kiesabbau bzw. über die Haltung (= Stellungnahme) der Gemeinde informiert haben. So haben sich unter anderem auch erst knapp 140 Gegner auf der Online-Petition, die am heutigen Tag online gestellt wurde, eingetragen, so die Ausführungen des Vorsitzenden.
Ein sehr wichtiger Aspekt ist die nach einem Umzug des Unternehmers von Singen nach Hilzingen ausgehende Verkehrsbelastung, die neben der Gemeinde Rielasingen-Worblingen auch teilweise Gottmadingen aber auch die Bürgerinnen und Bürger von Twielfeld und Hilzingen(Teile) besonders treffen wird. Diesbezüglich sind die Argumente, die zum Beispiel aus der Gemeinde Rielasingen-Worblingen vorgebracht werden, am ehesten noch nachvollziehbar, den Kiesabbau im Dellenhau zu vermeiden, so die Einschätzung des Vorsitzenden. Wichtig erscheint den Baufachleuten im Gemeinderat auch noch zu erwähnen, dass auch in Zukunft die Ressource Kies bedeutend ist, um die vielen Projekte (Hochbau, Tiefbau, Straßen etc.) realisieren zu können.
Auch wenn die Gemeinde Hilzingen unter Umständen vielleicht die wenigsten negativen Auswirkungen von der Verlagerung des Kiesabbaus von Singen in den Dellenhau haben wird, sollte sich nach Einschätzung von Gemeinderätin Andrea Baumann die Gemeinde mit anderen Kommunen solidarisch zeigen, das dortige Nein-Votum zum Kiesabbau entsprechend auch anzunehmen. Hierauf antwortet der Vorsitzende, dass diese Solidarität und das gut nachbarschaftliche Verhältnis keine Einbahnstraße darstellt. Selbstverständlich würde er als Hilzinger Bürgermeister auch in diesem Thema einen normalen Umgang mit den Kollegen der Nachbargemeinden pflegen.
Nicht ganz klar ist, unabhängig von einer Entscheidung des Gemeinderates in der heutigen Beratung, der weitere Verfahrensgang. Wenn sich die Gemeinde gegen den Kiesabbau entscheidet, müsste auf jeden Fall juristische Begleitung eingebunden werden, was zwingend bedeutet, eine Fristverlängerung zu beantragen, um für die Ausarbeitung einer qualifizierten Stellungnahme mehr Zeit zu haben. Fachleute müssten für die Stellungnahme in den Gutachten dann Ansatzpunkte finden, um zu hoffen, dass dies dann auch bei den übergeordneten, entscheidungstragenden Stellen Niederschlag finden könnte.
Der Vorsitzende fügt an, dass die Annahme des Antrags von der SPD/UL (Antrag 6) auch zur Folge hätte, dass sich die Gemeinde Hilzingen, unter Beteiligung an den Gutachterkosten der Nachbargemeinden und unter Einbeziehung dieser Ergebnisse – als Ergebnis eines demokratischen Prozesses - eine Stellungnahme erarbeiten lassen würde.
Als Ergebnis der längeren Aussprache formuliert Gemeinderätin Andrea Baumann ihren Antrag gemäß ihrer Sitzungsvorlage unter Antrag 6, der daraufhin aus der Mitte des Gremiums redaktionell etwas verändert wird.
Der modifizierte Beschlussantrag lautet dann: Der Gemeinderat Hilzingen sieht aufgrund nicht unerheblicher Bedenken den geplanten Kiesabbau kritisch und nicht für sinnvoll an und lehnt zum jetzigen Zeitpunkt eine Umwandlung des Sicherungsgebietes Dellenhau in ein Abbaugebiet und somit den Kiesabbau ab.
Der so formulierte Beschlussantrag, der vom Gremium akzeptiert wird, wird daraufhin in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 9 Ja- und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Nach der durchgeführten Abstimmung gibt Gemeinderätin Andrea Baumann bekannt, dass die SPD/UL derzeit juristisch prüfen lässt, ob dieses Thema Bürgerentscheidsfähig ist, um unter Umständen dann auch einen entsprechenden Antrag zu stellen.
13. Neubau Feuerwehrgerätehaus in Hilzingen
Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
Gewerk: Zimmerarbeiten
sowie Vorstellung der überarbeiteten Baukosten
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit Schreiben vom 10. März 2017 nachgereichten Sitzungsvorlagen über die Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe Neubau Zimmerer- und Holzbauarbeiten sowie die Kostenberechnung des Architekturbüros Andreas Wieser mit Stand 14. März 2017.
Gemeinderat Heinrich Mohr erklärt sich bei der Beratung über die Vergabe des Auftrags Zimmerarbeiten für das neue Feuerwehrgerätehaus für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Gemeinderat Andreas Wieser nimmt bei diesem Tagesordnungspunkt nicht in seiner Eigenschaft als Gemeinderat, sondern als beauftragter Planer teil und nimmt an der Verwaltungsbank Platz.
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Baumaßnahme Zimmerei-/Holzbauarbeiten wurden von neun Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon vier Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma Heinrich Mohr, Weiterdingen, mit einem Angebotspreis von 137.727,03 Euro als günstigste Bieterin hervor. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat bei einer Enthaltung einstimmig, den Auftrag an die Firma Heinrich Mohr zum oben angeführten Angebotspreis (brutto) zu vergeben.
Der Vorsitzende ergänzt über die Sitzungsvorlage hinaus, dass in der beratenden Ausschusssitzung "Neubau Feuerwehrgerätehaus" am 14. Februar 2017 sehr intensiv über die verschiedenen Ausstattungsvarianten beraten und auch verschiedene Entscheidungen getroffen worden sind, die in der heutigen Kostenberechnung allesamt Einfluss gefunden haben.
Auch wenn die Verifizierung der Ergebnisse des beratenden Feuerwehrausschusses nicht explizit auf der Tagesordnung steht, muss der Gemeinderat in der heutigen Sitzung über die Vorschläge entscheiden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angedeutet, dass der Beschluss über den Neubau eines repräsentativen Feuerwehrgerätehauses ursprünglich mit 3,36 Millionen Euro veranschlagt war und zwischenzeitlich Mehrkosten von knapp 350.000 Euro eingetreten sind und dies, obwohl noch nicht alle Gewerke ausgeschrieben wurden und somit auch umfassend keine konkreten Vergabesummen bekannt sind.
Aus den Erfahrungen heraus sind weitere Kostensteigerungen dann noch sehr wahrscheinlich, was die Zielsetzung, die ursprünglich gefassten Kostenvorgaben einzuhalten, als sehr schwierige und eigentlich nicht zu lösende Aufgabenstellung erscheinen lässt.
Die Kosten zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses müssen unbedingt im Blick gehalten werden, vor allem auch deswegen, weil die Gemeinde derzeit viele größere Investitionsprojekte realisiert, bei denen auch Kostensteigerungen zu erwarten sind.
Gemeinderat Alfons Zipperer gibt den Anstoß, beim Feuerwehrgerätehaus generell Kosten in Höhe von 10 % einzusparen. Prinzipiell kann er dem heutigen vorgelegten Vorschlag auch nicht unterstützen, obwohl der Gemeinderat nach langem, zähem Ringen um die beste Lösung die Entscheidung für den Neubau in dieser Art getroffen hat.
Der beauftragte Planer Andreas Wieser geht nochmals auf den beratenden Ausschuss ein und fügt an, dass in dieser längeren Sitzung sehr intensiv beraten und sorgfältig abgewogen wurde, welche Materialien zur Ausführung kommen sollen und dies sowohl mit Blick auf die Kosten als auch auf die jeweilige Lebensdauer der eingesetzten Materialien. Während der kurzen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt der 1. Bürgermeister-Stellvertreter, Gemeinderat Martin Schneble, den Vorsitz.
In seinen weiteren Ausführungen ergänzt Andreas Wieser noch verschiedene Argumente der vorgelegten Kostenzusammenstellung.
In der anschließenden kurzen Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wird deutlich gemacht, dass die Gemeinde auch weiter an der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe arbeiten und auch investieren muss.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird unter anderem auch angedeutet, dass die Unterlagen zur Sitzung des beratenden Ausschusses sehr spät zugegangen sind und sich die Ausschussmitglieder in der Sitzung bei Entscheidungen außerordentlich stark beschäftigt gefühlt haben. Aus diesem Grund ist auch ein Prozess des Umdenkens, das sich auf die eine oder andere Entscheidung niederschlagen wird, eingetreten. Aus der Mitte des Gemeinderates nachgefragt, erläutert die Verwaltung, dass im Haushaltsplan für dieses Projekt insgesamt 3,6 Millionen Euro veranschlagt worden sind, wobei zukünftig bei größeren Investitionsprojekten, die sich über mehrere Jahre erstrecken, die Planzahlen immer auch mit einer Kostensteigerung versehen werden müssten, um auch eine möglichst genaue Abbildung im Haushaltsplan zu erhalten.
Die vorgeschlagene 10 %-ige Reduzierung der Kosten findet im Gemeinderat nicht unbedingt die Zustimmung.
Es sollte lieber darauf geachtet werden, dass bei der Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses das Notwendige beschafft wird. Es soll unter keinen Umständen der Eindruck entstehen, dass der beauftrage Planer bzw. die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen einen Freibrief dahingehend erhalten, dass alle Kostensteigerungen vom Gemeinderat akzeptiert und mitgetragen werden.
Eine kurze Bemerkung aus der Mitte des Gemeinderates zielt darauf ab, dass die jetzt aus Kostengründen gestrichene Brandmeldeanlage vermutlich in den nächsten Jahren nachträglich eingebaut werden muss, nachdem es in der letzten Zeit des Öfteren Brände in Feuerwehrgerätehäusern gegeben hat.
Nach weiteren Erläuterungen zu den einzelnen Kostenblöcken des beauftragten Planers stimmt der Gemeinderat auf Vorschlag des Vorsitzenden in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Gegenstimme mehrheitlich für die Annahme der Empfehlungsbeschlüsse des beratenden Ausschusses (siehe Protokoll vom 14. Februar 2017) und die vorgelegte Kostenberechnung in Höhe von jetzt 3,7 Millionen Euro.
14. Einführung eines Sozialpasses
- Festlegung der Modalitäten
Der Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 3. März 2017 sowie den ergänzenden Antragsformulierungen der SPD/UL, die den Gemeinderäten zur heutigen Sitzung zugestellt worden sind.
Teilweise wird aus der Mitte des Gemeinderates die Einschätzung vertreten, dass die Sitzungsvorlage der Verwaltung nicht unbedingt die Beschlüsse des Gemeinderates vom 31. Januar 2017, in der grundsätzlich die Ausgestaltung der Modalitäten für den Hilzinger Sozialpass an die Verwaltung zurückgegeben wurde, widerspiegelt. Die Sitzungsvorlage wird von Teilen des Gemeinderates als zu kurz gegriffen betrachtet.
Die Kritik an der Sitzungsvoralge kann verwaltungsseitig jedoch nicht gesehen werden, wobei verwaltungsseitig kurz erörtert wird, warum die Vorlage so erarbeitet wurde, wie sie dem Gemeinderat vorliegt. Diese verwaltungsseitige Einschätzung wird unter anderem auch von Teilen des Gemeinderates, unter Verweis auf den Werdegang der Beratungen zur Einführung eines Sozialpasses in der Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung vom 08. November 2016, geteilt.
Gemeinderätin Andrea Baumann erläutert im Fortgang der Beratung die von der SPD/UL eingereichten, ergänzenden Anträge. Die Verwaltung hat sich dazu entschieden, einen Sozialpass (Dokument) auszustellen (Antrag).
Zur verwaltungstechnischen Abwicklung soll der Antrag 2 der SPD/UL, der die Punkte 6, 7 und 9 umfasst, umgesetzt werden.
Hinsichtlich des Punktes 9 wird verwaltungsseitig nachgefragt, ob es in der Tat möglich sein sollte, dass verschiedene, anderweitige Vergünstigungen dann auch mit dem Sozialpass kombinierbar sind.
Der Gemeinderat entscheidet in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, daraufhin bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung die Kombinierbarkeit von Vergünstigungen über den Sozialpass.
Zum zukünftigen Leistungskatalog des Hilzinger Sozialpasses werden grundsätzlich noch einmal kurz die verschiedenen Einstellungen diskutiert. Die Argumente reichen von Vertrauensvorschuss für die Bürger, die den Sozialpass-Leistungskatalog in Anspruch nehmen wollen, aber auch bis zu dem Aspekt, dass schon erwartet werden kann, dass ein Faires Handling mit den Vergünstigungen des Sozialpasses erfolgt sowie die Sicherstellung, dass solche Transferleistungen im kleinen Umfang dann auch möglichst korrekt ablaufen.
Zu den Vergünstigungen im Hilzinger Freibad formuliert Gemeinderat Holger Graf den Vorschlag, dass die berechtigten Sozialpassinhaber zukünftig für Saisonkarten nichts bezahlen müssen und die anfallenden Gebühren jedoch vom eingeräumten Kostendeckel von 125 Euro pro Person abgezogen werden.
Nach kurzer Beratung hierüber beschließt der Gemeinderat in positiver Abstimmung bei einer Nein-Stimme, den Vorschlag von Gemeinderat Holger Graf entsprechend umzusetzen.
Für Einzeleintritte und für Punktekarten ins Hilzinger Freibad sollen darüber hinaus keine Vergünstigungen in den Sozialpass aufgenommen werden.
Die Einzelfahrscheine für die ÖPNV-Leistung sollen - wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt – in den Leistungskatalog aufgenommen werden. In positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Antrag, Einzelfahrscheine des ÖPNV`s grundsätzlich aufzunehmen, mit 12-Ja und 7-Nein Stimmen mehrheitlich angenommen.
Nachdem die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass Sozialpassinhaber Monatsfahrkarten für den ÖPNV haben, kann auf die Aufnahme dieser Leistung verzichtet werden. (Redaktionelle Anmerkung: geänderter Beschluss - siehe Protokoll öGRS 02. Mai 2017 / TOP 9)
Ebenfalls in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, beschließt der Gemeinderat bei einer Nein-Stimme die Aufnahme von weiteren Leistungen in den Hilzinger Sozialpass, nämlich die Übernahme von Kosten für Ferienfreizeiten (20 %, max. 50 €) und auch den Eintritt zu örtlichen Veranstaltungen (Vergünstigung 80 % der Eintritte).
Die in der Sitzungsvorlage ferner noch aufgeführten Leistungen des Hilzinger Sozialpasses, wie zum Beispiel einer Mitgliedschaft in einem Verein (Ziffer 2; 80 % Vergünstigung) und auch von VHS-Kursen (Ziffer 4; 50 % Vergünstigung) wird daraufhin ebenfalls im Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 3 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Ergänzt wird auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, dass die jetzt festgelegten Modalitäten des Hilzinger Sozialpasses zunächst für das Jahr 2017 gelten sollen und diese Thematik in der Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung im November 2017 zur Überarbeitung im Gremium vorgelegt wird.
9. Änderung der Gebührensatzung für das Freibad
Einstimmig war der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung damit einverstanden, diesen Tagesordnungspunkt nach der Beratung über die Einführung eines Sozialpasses (also nach TOP 14) zu disktuieren.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit Schreiben vom 10. März 2017 zugestellten Sitzungsvorlage, nämlich der aktualisierten Gebührensatzung für das Freibad ab der jetzigen Saison auf Grund der Veränderungen unter den zuvor beratenen und beschlossenen Tagesordnung.
Der Gemeinderat beschließt, in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die vorgelegte Gebührensatzung für das Freibad mit den nachfolgend aufgeführten Änderungen:
- in Punkt 2 unter § 4 unter Streichung des rot unterlegten Bereichs "mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde Hilzingen",
- in III Nr. 1 durch Streichung des rot hinterlegten Teils "berechtigt nur zum einmaligen Betreten des Bades (Bändel)" sowie
- in III Nr. 3 unter Streichung der Passage "ab Saison 1996 erworbenen".
15. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Schlosspark / Rathausparkplatz
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die aktuelle Lage auf dem Rathausparkplatz durch Jugendliche. Aufgrund von nicht mehr hinnehmbaren Zuständen (Vermüllung, Beschallung, Sachbeschädigungen) wird der Gemeinderat darüber informiert, dass zum 1. April 2017 (Samstag) die Zufahrten auf den Rathausparkplatz außerhalb des Dienstbetriebs des Rathauses geschlossen werden.
b) Überwachung ruhender Verkehr
Auf Grund des bevorstehenden Personalausstands von Herrn Uwe Zwintscher (Überwachung des ruhenden Verkehrs) teilt die Verwaltung mit, dass zwischenzeitlich nach einer kurzen Suche eine Person gefunden worden ist, die bereit wäre, diese Aufgabe zu erfüllen. Positiver Nebeneffekt dieses Personalwechsels ist, dass der neue Mitarbeiter zukünftig zeitlich mehr eingesetzt werden kann als Herr Zwintscher in den vergangen Jahren.
16. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Sanierung „Ortsmitte Hilzingen“
Nachgefragt aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates ein konkreter Zeitplan zur weiteren Realisierung der Maßnahmen „Sanierung Ortsmitte Hilzingen“ unter Einbeziehung der Vermarktung des „alten“ Feuerwehrgerätehauses nach dem voraussichtlichen Umzug ins neue Feuerwehrgerätehaus im Jahr 2018, vorgelegt wird.
Die Sanierung der Hauptstraße im Rahmen des Projektes „Sanierung Ortsmitte Hilzingen“ ist für das Ende des Zeitraums – also für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 – vorgesehen.
b) Hochwasserschutzmaßnahme
Die Verwaltung antwortet auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, dass für die Hochwasserschutzmaßnahmen in der Weiterdinger Straße zwar eine Vorplanung gemacht worden ist, dieses Projekt jedoch aus verschiedenen Gründen planerisch noch nicht abgeschlossen werden konnte.
d) Webauftritt der Gemeinde Hilzingen
Der neue Internetauftritt der Gemeinde Hilzingen wird als sehr gelungen betrachtet. Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, die Struktur bei den Informationen zur Gemeinderatssitzung nochmals dahingehend zu prüfen, ob auf der Seite "Sitzungen" die Tagesordnung als separater Button angeklickt werden kann.
e) Grundbucheinsichtsstelle
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums antwortet die Verwaltung dahingehend, dass in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 7. März 2017 über den Werdegang zur Einrichtung der Grundbucheinsichtstelle für die Gemeinde Hilzingen/Gemeinde Gottmadingen berichtet worden ist und diese Informationen dann auch im entsprechenden Sitzungsprotokoll aufgeführt sind.
f) Ausschuss-Sitzungen
Ortsvorsteher Egon Schmieder bittet die Verwaltung - wie zuvor schon einmal in der heutigen Sitzung angeklungen – wie zugesagt noch im Jahr 2017 zu überprüfen, ob es sinnvoll ist, die beschließenden Ausschüsse weiter aufrecht zu erhalten.
g) Wiesentalhalle Weiterdingen
Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Egon Schmieder sagt die Verwaltung zu, dass die Beratung über die Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen, die ursprünglich für die heutige Sitzung geplant war, aller Voraussicht nach am 4. April 2017 stattfinden wird. Zumindest ist die derzeitige Planung so ausgerichtet.
h) Kiesabbau Dellenhau
Unabhängig von der eigenen persönlichen Meinung und Position jedes Bürgers oder jedes Gemeinderates zollt Ortsvorsteher Egon Schmieder Bürgermeister Rupert Metzler Respekt für sein klares und deutliches Interview, welches kürzlich im Südkurier veröffentlicht worden ist.
17. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 4. April 2017
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)