Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 31. Januar 2017, 19:00 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus

Gemeinderat am 31. Januar 2017

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 10.01.2017
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 10.01.2017
4. Einrichtung einer Grundbucheinsichtstelle für Hilzingen im Zuge der Aufhebung des Grundbuchamtes
5. Einführung eines Sozialpasses ab dem Jahr 2017
- Festlegung der Modalitäten
6. Neubau Feuerwehrgerätehaus
- Vorstellung der aktuellen Kosten
7. Sanierungsrechtliche Genehmigungen gemäß § 144 BauGB
- Teilung der Flst.Nr. 214/1, Gemarkung Hilzingen
8. Bekanntgaben der Verwaltung
9. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
10. Fragemöglichkeit für Einwohner

Gemeinderat am 31. Januar 2017

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 17 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Verwaltungsangestellter Christian Denzel
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Martin Schneble (Urlaub), Karl Schwegler (beruflich), Alfons Zipperer (beruflich), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (beruflich), entschuldigt

Beginn:20.45 Uhr    
Ende: 22.40 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 5

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Gleichzeitig bittet er die Gäste um Verständnis für den verspäteten Beginn der heutigen öffentlichen Sitzung, der auf eine längere aber sehr wichtige Beratung in der vorgezogenen nichtöffentlichen Sitzung zurückzuführen ist. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 10.01.2017 wird in Umlauf gegeben.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 10.01.2017

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10.01.2017.

3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 10.01.2017

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 10. Januar 2017 beschlossen, Herrn Stefan Mattes als neuen Kämmerer der Gemeinde Hilzingen einzustellen und die Kinderbetreuungsangebote der Christlichen Schule Hegau e.V. vollumfassend in den Bedarfsplan der Gemeinde Hilzingen mit Wirkung vom 14.11.2016 (Antragsstellungsdatum) aufzunehmen und die dadurch entstehenden Mehrausgaben außer- bzw. überplanmäßig genehmigt.

4.    Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle für Hilzingen im Zuge der Aufhebung des Grundbuchamtes

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 20. Januar 2017, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates unter anderem folgende Aspekte nochmals besonders:
-    Bei den Kosten, die bei Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle für die Gemeinde Hilzingen entstehen, handelt es sich um die anteiligen Personalkosten der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die zukünftig für die Erledigung der Aufgaben einer Grundbucheinsichtsstelle zuständig sind.
-    Auf Grund der langjährigen, sehr guten Erfahrungen bei der Erledigung der Grundbuchaufgaben spricht der Service-Gedanke, für die Hilzinger Bürgerinnen und Bürger, im Rathaus zumindest Grundbuchabschriften zu bekommen, für eine diesbezügliche Antragsstellung.
-    Sollte die Gemeinde Hilzingen dem Verwaltungsvorschlag zur Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle in Hilzingen nicht folgen, dann hätten alle Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich die Möglichkeit, bei jeder anderen Gemeinde, die eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet hat, diese Dienstleistung zu erhalten. Voraussetzung ist jedoch auch, dass die Grundbücher dann bereits elektronisch erfasst sind. So könnte jeder Hilzinger Bürger seine Grundbuchabschrift dann auch bei einer anderen Gemeinde, die eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet hat, beantragen; aber auch alle auswärtigen Personen könnten in Hilzingen ihre Grundbuchabschrift beantragen.
    Es wird grundsätzlich nachgefragt, welchen Mehrwert die Hilzinger Bürgerinnen und Bürger haben, wenn die Gemeinde Hilzingen eine Grundbucheinsichtsstelle einrichtet.
-    Verwaltungsseitig kann die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, welche Personalkosten tatsächlich für diesen zusätzlichen Bürgerservice, zu dem die Gemeinde nicht verpflichtet ist, anfallen, nicht beantwortet werden, da in diesem Zusammenhang noch keine belastbaren Erfahrungen in der Gemeinde Hilzingen bekannt sind. Vor allem auch deshalb, weil nicht abgeschätzt werden kann, inwieweit darüber hinaus gehende Aufgaben (wie zum Beispiel Beratungen zu Löschungen, Grundschuldbestellungen und Ähnliches) anfallen.
-    Es ist nicht davon auszugeben, dass die Grundbucheinsichtsstelle kostendeckend arbeiten kann, da mit einer der Gemeinde zustehenden Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 Euro pro Grundbuchabschrift voraussichtlich nicht alle Personalkostenanteile abgedeckt werden können.
-    Mit Blick auf die Möglichkeit, auch für die Gemeinde Gottmadingen eine Grundbucheinsichtstelle einzurichten, ergänzt der Vorsitzende die Ausführungen der Sitzungsvorlage dahingehend, dass es ein Sondierungsgespräch mit Vertretern der Gemeinde Gottmadingen gegeben hat. In diesem Sondierungsgespräch wurde von Seiten der Gemeinde Hilzingen ein erstes Angebot bzw. eine erste Vorstellung über die Höhe des Personalaufwands genannt (= grobe Schätzung, erster Beratungsimpuls), in welchem Rahmen die Kostenbeteiligung liegen könnte. Daraufhin ergab sich ein kurzer E-Mail-Verkehr zwischen Bürgermeister Rupert Metzler und Bürgermeister Dr. Klinger, wobei aus Gottmadingen kein konkretes Angebot - auch nicht auf Nachfrage von der Gemeinde Hilzingen - erfolgt ist. Mangels entsprechender Rückmeldung wurde somit auch keine Einigung über die diesbezüglichen Modalitäten erzielt. Auf die letzte E-Mail vom Vorsitzenden gab es aus Gottmadingen keine Reaktion.
-    Prinzipiell ist die Verwaltung der Ansicht, diesen Bürgerservice auf jeden Fall in der Gemeinde Hilzingen zu belassen und diese Aufgaben zukünftig dann im Bürgerbüro abzuwickeln.
-    Die in Hilzingen vorhandenen, qualifizierten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter haben sicherlich schon ausreichend Schwierigkeiten, sich lediglich auf die eigentlichen Aufgaben einer Grundbucheinsichtsstelle für Hilzinger Bürgerinnen und Bürger zu beschränken und nicht, wie es bislang üblich und auch möglich gewesen ist, weitere Aufgaben des bisherigen Grundbuchamtes zu erledigen.
    Ob für solche Beratungen eine Verwaltungsgebühr erhoben werden könnte, wird in der Sitzung nicht beantwortet.
    Aller Voraussicht nach kann die Gemeinde nach der Einrichtung einer Grundbucheinsichtstelle in Zukunft diese Aufgabe vermutlich auch wieder an das Land zurückgeben.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache, in der unter anderem auch angeführt wird, das Grundbuch bzw. also dann die Aufgaben einer Grundbucheinsichtsstelle auf jeden Fall in Hilzingen zu belassen, werden verschiedene sachrelevante Aspekte mit in die Diskussion eingebracht sowie mit- und gegeneinander abgewogen.
Als Ergebnis der Beratung zur Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle formuliert der Vorsitzende dann den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussvorschlag erneut und stellt diesen im Gemeinderat zur Abstimmung.
Der Beschlussvorschlag, in/für Hilzingen nach Aufhebung des Grundbuchamtes durch das Land Baden-Württemberg eine Grundbucheinsichtsstelle einzurichten, wird daraufhin in der anschließenden positiven Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 16 Ja- und 2 Nein-Stimmen mit großer Mehrheit angenommen.

5.    Einführung eines Sozialpasses ab dem Jahr 2017
-    Festlegung der Modalitäten

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 19. Januar 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.

In Änderung der Sitzungsvorlage wird verwaltungsseitig aufgeführt, dass ÖPNV-Monatsfahrkarten nur dann personalisiert sind, wenn sie im Jahresabonnement beschafft werden und nicht schon bei normal gelösten Monatskarten. Insoweit ist die Ziffer 3 der Sitzungsvorlage bei den ÖPNV-Monatskarten dahingehend abzuändern.

Die verwaltungsseitig aufgeführten Modalitäten zur Einführung eines Sozialpasses in der Gemeinde Hilzingen gehen auf den Antrag der SPD/UL vom 13. Juli 2016 sowie die vorbereitende Beratung im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 8. November 2016 zurück.
Bei den aufgeführten Modalitäten zur Einführung des Sozialpasses flossen unter anderem auch die bei anderen Kommunen gemachten Erfahrungen mit ein. Dies zeigt sich zum Beispiel bei der grundsätzlichen Überlegung, dass diesbezügliche Sozialpassleistungen nur personalisiert zu erhalten sind.
Nach der verwaltungsseitigen Vorstellung entwickelt sich im Gemeinderat eine längere Aussprache zu den Modalitäten des Hilzinger Sozialpasses. Unter anderem für die Vertreterinnen der antragstellenden Fraktion ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Einführung des Sozialpasses in Hilzingen ein unverhältnismäßig hoher bürokratischer Aufwand geschaffen wird, dem ein zu geringer Leistungskatalog entgegensteht.
Es wird unter anderem nicht klar, warum verschiedene Leistungen, die im Antrag der SPD/UL aufgenommen waren, verwaltungsseitig gestrichen worden sind (zum Beispiel 20 % für die Teilnahme an einer Ferienfreizeit max. 50 €, 50 % Gebühr für VHS-Kurse).
Die vorliegende Vorlage sieht ferner keine 80 % Übernahme der Eintrittsgebühren im Freibad vor, sondern 50 % und schließt darüber hinaus auch noch Maßnahmen, wie zum Beispiel Kurse der VHS, Punktekarte im Freibad oder aber auch Einzelfahrscheine des ÖPNV aus.
Prinzipiell wird unterstellt, dass durch diesen bürokratischen Aufwand, der zum Beispiel mit der Ausstellung eines Sozialpasses begründet wird, die möglichen Leistungsempfänger generell unter Missbrauchsverdacht gestellt werden und dies obwohl die Höchstentschädigung auf 125 Euro pro Jahr festgeschrieben worden ist. Andererseits wird aus der Mitte des Gemeinderates auch darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsvorschlag, der heute diskutiert wird, genau dem entspricht, was in der Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung am 8. November 2016 besprochen worden ist und somit keine Gründe dagegen sprechen würden, diese Modalitäten während der einjährigen Testphase exakt so zu beschließen, wie es heute vorgelegt worden ist. Vor allem auch deshalb, weil dieser Vorschlag als praktikabel bezeichnet wird.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird deutlich darauf verwiesen, dass ein Leistungsmissbrauch – egal in welcher Art und Weise er begangen bzw. bewiesen werden kann – nicht tolerierbar ist und dann auch entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen müsste.
Nach längerer Beratung im Gemeinderat werden die unterschiedlichen Positionen bzw. die unterschiedlichen Argumente Für und Wider der Aufnahme verschiedener Aspekte und Leistungen ausgetauscht und mit- und gegeneinander abgewogen, wobei der Vorsitzende während der Beratung auch den Vorschlag unterbreitet, zum Beispiel über die Sitzungsvorlage hinaus auch die Kurse der Volkshochschule mit einzubinden und er die ausgearbeiteten Modalitäten zur Einführung eines Hilzinger Sozialpasses für gut befindet und verwaltungspraktikabel hält und er somit auch dafür wirbt, dass diese Regularien so umgesetzt werden.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende, dass es jetzt schon bereits Möglichkeiten gibt, Kinder oder Jugendliche an Ferienfreizeiten, wie zum Beispiel Pfadfinderlager oder Schulwochen, teilnehmen zu lassen, auch wenn Kinder aus finanziellen Gründen des „Elternhauses“ nicht teilnehmen könnten (Förderverein). Auf Nachfragen des Vorsitzenden erläutert Frau Gemeinderätin Andrea Baumann, dass bislang nur ganz wenige solche Fälle bekannt sind, bei denen Kinder und Jugendliche aus finanziellen Gründen nicht an Kinderferienfreizeiten teilnehmen konnten.
Gemeinderat Ralf Oßwald regt grundsätzlich jedoch noch an, dass es bei verschiedenen leistungsberechtigten Personen durchaus auch Schwierigkeiten mit einer Vorfinanzierung geben könnte und eventuell auch angedacht werden müsste, diese Vorfinanzierung für leistungsberechtigte Personen zu vermeiden.
Egal, welche Lösungen man für leistungsberechtigte Personen anstrebt, müsste mit Blick auf die Inanspruchnahme der Sozialpassleistungen auch entsprechendes Informationsmaterial für Schulen, Kindergärten, Vereine oder auch sonstige Einrichtungen erarbeitet und ausgegeben werden, so dass der Hilzinger Sozialpass dann auch entsprechend angenommen wird.
Im Verlauf der weiteren Beratung greift Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus den Vorschlag von Gemeinderätin Andrea Baumann auf, die Vorlage an die Verwaltung zurückzuverweisen, um die Modalitäten nochmals zu überarbeiten (keine Ausstellung eines Sozialpasses, sondern Einzelfallprüfung), die Leistungen in Richtung des vorliegenden Antrags der SPD/UL zu erweitern (zum Beispiel Punktekarte Freibad, ÖPNV Einzelfahrscheine, VHS-Kurse etc.) und dem Gremium erneut zur Entscheidung vorzulegen und stellt diesen Beschlussvorschlag dann auch zur Abstimmung. In der anschließenden positiven Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Antrag bei 9 Ja- und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Insbesondere soll als Basis für neue Modalitäten der Antrag der SPD/UL vom 13. Juli 2016 dienen.
Mit diesem Beschluss erhält die Verwaltung den Auftrag, die Modalitäten zur Einführung eines Sozialpasses zu überarbeiten, breiter zu fassen und dem Gemeinderat wieder zur Entscheidung vorzulegen.

6.    Neubau Feuerwehrgerätehaus
       -    Vorstellung der aktuellen Kosten

Gemeinderat Andreas Wieser nimmt bei diesem Tagesordnungspunkt nicht als Gemeinderat, sondern in seiner Eigenschaft als beauftragter Planer teil und begibt sich sodann an die Verwaltungsbank.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur Sitzung am 10. Januar 2017 zugestellten Sitzungsvorlage, nämlich der Übersicht der Gebäudedaten bzw. der Kostenschätzung des Architekturbüros Wieser vom 29. Dezember 2016.
Der Vorsitzende erteilt sodann dem beauftragten Planer für den eigentlichen Sachvortrag das Wort. Herr Andreas Wieser geht in seinen ausführlichen Informationen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses unter anderem auf folgende Aspekte ein:
-    In der Sitzung des hierfür gegründeten Ausschusses, der für den 14. Februar 2017 geplant ist, muss über Qualitäts- und Ausstattungsstandards im Feuerwehrgerätehaus diskutiert werden. Ohne die erforderlichen Ergebnisse aus der Sitzung können keine weiteren Aufträge bzw. Ausschreibungen vorbereitet werden. Es ist erforderlich, grundsätzlich für jedes einzelne Gewerk bzw. jede einzelne Ausstattungsposition das Kosten-Nutzen-Verhältnis, welche Variante/Ausführung Sinn macht und welche nicht, mit in die Entscheidung einfließen zu lassen.
-    Im Vergleich zur Kostenschätzung vom 06. Februar 2015 liegen die jetzigen Kosten bei geschätzten knapp 3,7 Mio. €, was zum jetzigen Zeitpunkt einer Steigerung um knapp 300.000 € entspricht. In diesen 3,7 Mio. € sind alle die Aspekte und Wünsche von allen zukünftigen Nutzern (Feuerwehr, DLRG, DRK) berücksichtigt. Der Planer schildert an verschiedenen Beispielen, weshalb die Kostensteigerung eingetreten ist und erwähnt insbesondere, dass eine Änderung bei der Statik der Deckenkonstruktion hier einen größeren Anteil ausgemacht hat. Ebenso schlagen die benötigten, größeren Flächen in den Umkleideräumen zu Buche, die wegen der zu beschaffenden Spinde erforderlich werden. Seit der erstmaligen Kostenberechnung ist nicht nur der Baukostenindex um mehr als 5 % gestiegen, sondern sind leider auch die tatsächlichen Baukosten deutlich höher als die 5 % angestiegen, was bei der jetzigen Kostenermittlung nicht unwesentlich zu Buche schlägt.
    Die veränderte Ausführung im Bereich des Podestes bzw. des Treppenhauses für die Nutzung als DRK-Raum, bei dem unter anderem auch ein vorhandener Luftraum zu Gunsten von zusätzlichem Lagerraum für das Deutschen Rote Kreuz umgewandelt worden ist, hat zu den aufgeführten Kostensteigerungen geführt.
-    An Hand von verschiedenen konkreten Beispielen, wie Hausinstallationen, technische Ausstattung, Türsprechanlage oder aber auch der LED-Beleuchtung, die mit mehr als 25.000 € Mehrkosten zu Buche schlägt, werden die Mehrkosten erläutert. Auch der Aspekt der sonstigen technischen Ausstattung, die von Seiten der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen gewünscht bzw. benötigt wird, wird diesbezüglich angesprochen und kurz diskutiert.
-    Weitere Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates zur eingetretenen sehr deutlichen Kostensteigerung werden von Seiten des Planers beantwortet. Unter anderem ist mit Blick auf den Ausbau der dortigen Kreisstraße und die Anbindung des Feuerwehrgerätehauses noch nicht geklärt, welcher Ausgleichsbeitrag auf die Gemeinde Hilzingen zukommen wird.
Es entwickelt sich darüber hinaus eine längere Aussprache. Unter anderem werden aus der Mitte des Gemeinderates folgende Nachfragen gestellt:
-    Gemeinderat Holger Graf erwähnt nochmals, dass in Beratungen in früheren Sitzungen ein Beschluss gefasst worden ist, der als Ergebnis eines harten Ringens um die beste Variante entstanden ist. Er wundert sich jetzt, dass es Planungsänderungen gegeben hat, die nach seinem Dafürhalten nicht im Gemeinderat beraten bzw. mitgetragen worden sind (Umplanung des Luftraums zu Lagerflächen des DRK).
-    Viele Punkte, die jetzt zu Mehrkosten geführt haben, sind im Rat nachvollziehbar. Es kommt aus dem Rat jedoch die kritische Anmerkung, dass von einem Planer erwartet werden kann, dass er eine Steigerung des Baukostenindexes in den Kostenschätzungen mit einbindet, da nicht davon auszugehen ist, dass innerhalb eines Jahres ein solch großes Projekt realisiert werden kann. Hierauf entgegnet der Planer, dass eine solche Indexsteigerung zwar schon berücksichtigt worden ist, jedoch nicht in der Höhe, die bedauerlicherweise auf dem Markt eingetreten ist. Die Kostensteigerung wird durchaus noch als marktüblich bewertet, so der beauftragte Planer.
-    Die aus der Mitte des Rates vorgebrachte Einschätzung, dass der erforderliche separate Eingang für das DRK für Mehrkosten in Höhe von 250.000 € verantwortlich ist, wird sowohl vom Vorsitzenden, vom Planer als auch aus den Reihen des Roten Kreuzes deutlich zurückgewiesen, wobei auch deutlich gemacht wird, dass der zweite Eingang nicht das Problem für größere Mehrkosten ist.
    Die erforderliche räumliche Trennung und Abgrenzung der Räume der Feuerwehr zum Deutschen Roten Kreuze wurde kurz vor der Erstellung des Bauantrages entschieden und ging unter anderem darauf zurück, dass gemeinsam genutzte Räume (= gewünschte Mehrfachnutzung) als nicht förderfähig betrachtet worden sind, so die klare Auffassung der Verantwortlichen des Regierungspräsidiums Freiburg, die bei einem Fördergespräch getroffen wurde.
-    Nachgefragt wird insbesondere aus der Mitte des Gremiums, ob die Gespräche mit dem DLRG, die schon mehrfach im Rat als erforderlich „eingefordert“ wurden, zwischenzeitlich vom Vorsitzenden geführt worden sind. Er führt hierzu aus, dass entsprechende Kontakte geknüpft worden sind, um die Möglichkeit einer Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten durch DRK und der DLRG zu schaffen.
    Wichtig erscheint dem Bürgermeister auch der Aspekt, dass im neuen Feuerwehrgerätehaus nicht nur zwei, sondern drei Hilfsorganisationen zukünftig ihre Heimat haben werden.
    Der Planer führt aus, dass er die durch die veränderte Statik entstehenden Mehrkosten von rund 50.000 € bei seiner Bewertung als nicht ausreichend hoch eingestuft hat und er dann auch von der tatsächlichen Höhe dieser Mehrkosten überrascht gewesen ist.
    Allerdings gibt er zu bedenken, dass sich die Mehrkosten insgesamt nunmehr auch auf mehr Fläche und auch auf mehr Kubikmeter umbauten Raum verteilen und im Vergleich zum besichtigten Feuerwehrgerätehaus in Steißlingen die Hilzinger Variante immer noch bessere Kostenkennzahlen pro Kubik bzw. pro Quadratmeter Nutzfläche hat.
    Der Vorsitzende unterstreicht nochmals, dass es nicht in seinem Sinne ist, Entscheidungen und Änderungen an beschlossenen Planungen alleine - ohne das Votum des Gemeinderates - zu treffen. Jeweils zum frühestmöglichen Zeitpunkt werden Mehrkosten im Gremium vorgestellt bzw. die Mitglieder des Gemeinderates darüber informiert.
-    Aus der Mitte des Gemeinderates wird mit Blick auf die entstehenden Kosten deutlich gemacht, dass die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen ein funktionales, praktikables Feuerwehrgerätehaus benötigt, welches auf Zweckmäßigkeit und auf Notwendigkeiten ausgerichtet sein muss. Auf Wünschenswertes oder Luxuriöses soll, auch wenn ein solches Gebäude mehrere Jahrzehnte genutzt werden soll, allerdings verzichtet werden.
    Der heutige Sachstandsbericht zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit den Kostenentwicklungen basiert auf einer Planung, die vom Gemeinderat nach zähem Ringen auch beschlossen worden ist, so die Einschätzung aus der Mitte des Gremiums. Allerdings muss jetzt unbedingt und schnellstmöglich auf die Einhaltung des Zeitplanes geachtet werden. Die weiteren Gewerke sind unverzüglich auszuschreiben, um eine weitere Verzögerung und dadurch auch Mehrkosten zu vermeiden.
    Eventuell könnte darüber nachgedacht werden, zur noch besseren Ausnutzung der Fläche des Feuerwehrgerätehauses die Kreisstraße einen halben Meter in Richtung Festplatz zu „verschieben“.

7.    Sanierungsrechtliche Genehmigungen gemäß § 144 BauGB
       -    Teilung der Flst.Nr. 214/1, Gemarkung Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 23. Januar 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmal vorgestellt wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die Zustimmung zur Teilung des Flurstücks 214/1.

8.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Bundestagswahl 24. September  2017
  

 Der Vorsitzende weist den Gemeinderat auf den Termin zur Wahl des Deutschen Bundestags am 24. September 2017 hin und bittet den Gemeinderat - wie in den vergangenen Jahren auch - als Wahlhelfer zur Verfügung zu stehen.

b)    Beschallung Hegau-Halle
 

   In einer früheren Sitzung des Gemeinderates wurden die Kosten der Beschallungsanlage in der Hegau-Halle nachgefragt. Die Verwaltung gibt im Gremium bekannt, dass für die neue Beschallungsanlage in der Hegau-Halle 20.046 € ausgegeben worden sind. Entsprechend des Wunsches aus der Mitte des Gemeinderates wurde mit dem verantwortlichen Unternehmer die Besichtigung der neuen Anlage auf den 07. Februar 2017 (18.00 Uhr) vereinbart.

c)    Höhe der Kreisumlage

    Der Vorsitzende berichtet im Gremium darüber, dass der reduziert festgesetzte Kreisumlagehebesatz für die Gemeinde Hilzingen Einsparungen in Höhe von rund 165.000 € bedeutet.

d)    Gemeinderatsdrucksache
 

   Ferner weist der Vorsitzende auf die Gemeinderatsdrucksache, nämlich die Übersicht über die Verwendung der Budgets der Ortsteile, die in der Sitzung ausgelegt ist, hin.

9.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a)    Kiesabbau Dellenhau
    

Gemeinderätin Andrea Baumann fragt zur geplanten Veranstaltung am 09. Februar 2017 in der Hegau-Halle zum geplanten Kiesabbau im Dellenhau dahingehend nach, welchen rechtlichen Charakter die Informationsveranstaltung des Unternehmers Birkenbühl hat.
    Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass er den Charakter der Veranstaltung als reine Informationsveranstaltung einstuft und aus diesem Grund heraus auch die Firma Birkenbühl die Hegau-Halle zu den vom Gemeinderat festgelegten Konditionen anmieten muss. Im weiteren Verlauf zum geplanten Kiesabbau Dellenhau sagt der Vorsitzende zu, sofern in den Unterlagen zum Raumordnungsverfahren, die der Gemeinde Hilzingen seit kurzem vorliegen, auch Gutachten enthalten sind oder eine entsprechende Zusammenfassung vorliegt, diese dann auch den Gemeinderäten zur Verfügung zu stellen.

b)    Treffen der Gemeinderäte Gottmadingen und Hilzingen

    Ortsvorsteher Egon Schmieder greift das Thema "Einrichtung einer Grundbucheinsichtstelle" auch für die Gemeinde Gottmadingen auf und fragt nach, was aus dem Wunsch der Gemeinde Gottmadingen geworden ist, dass sich beide Gemeinderäte zu gegebener Zeit treffen, um sich gegenseitig besser kennen zu lernen. Der Vorsitzende antwortet hierauf, dass die Anfrage im Gemeinderat mit dem Ergebnis beraten worden ist, dass es ohne eine Tagesordnung, in der die zu besprechenden Punkte aufgenommen sind, keinen Terminen geben soll.

10.    Fragemöglichkeit für Einwohner

a)    Erschließungsbeitrag Flst.Nr. 214/1
  

 Herr August Hertrich, unter anderem Eigentümer des Grundstücks mit der Flst.Nr. 214/1, macht die Verwaltung nochmals darauf aufmerksam, bei möglichen Erschließungsmaßnahmen für dieses Gebiet, zu dem er schon einmal Erschließungsbeiträge entrichtet hat, ihn dann auch bei der weiteren Planungen mit einzubeziehen, um nicht nochmals erschließungsbeitragspflichtig zu werden. Hierfür hätte er kein Verständnis.

Vorgelegt am 14. März 2017
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Heinrich Mohr (Gemeinderat)