07.09.2023

Wildschaden / Wildschadenschätzer

Mit dem Inkrafttreten des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) zum 01.04.2015 hat sich sowohl das Verfahren bei einem Wildschaden verändert als auch die Voraussetzungen für die Bestellung von Wildschadensschätzern. Nach § 57 Abs. 3 JWMG müssen die Gemeinden auf das Verzeichnis der Wildschadensschätzer nach Anerkennung hinweisen.