14.01.2021
Information zur Grundsteuer
In den letzten Tagen haben Sie die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2021 erhalten. Diese wurden noch auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen.Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in derselben Höhe wie für das Jahr 2020 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.