16.12.2021
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS -)
Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 14. Dezember 2021 die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 08. Dezember 2009 und der Änderungssatzungen vom 04. Dezember 2007 und vom 08. Dezember 2020 beschlossen.