06.11.2024
PRESSEMITTEILUNG - Verbot von Beuteln aus „Biokunststoffen“ im Bioabfall ab 1. Januar 2025
LANDKREIS KONSTANZ – In der Kreistagssitzung am Montag, 4. November 2024 hat der Kreistag den satzungsrechtlichen Ausschluss von BAK-Beuteln beschlossen. Bei BAK-Beuteln handelt es sich um vom Handel als biobasiert, biologisch abbaubar oder kompostierbar deklarierte Sammelbeutel für Bioabfälle aus „Biokunststoffen“. Ab dem 1. Januar 2025 besteht aufgrund einer Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Konstanz das Verbot, Bioabfälle in dieser Art von Sammelbeuteln in der Biotonne zu entsorgen.