06.11.2024

PRESSEMITTEILUNG - Verbot von Beuteln aus „Biokunststoffen“ im Bioabfall ab 1. Januar 2025

LANDKREIS KONSTANZ – In der Kreistagssitzung am Montag, 4. November 2024 hat der Kreistag den satzungsrechtlichen Ausschluss von BAK-Beu­teln beschlossen. Bei BAK-Beuteln handelt es sich um vom Handel als bio­basiert, biologisch abbaubar oder kompostierbar deklarierte Sammelbeu­tel für Bioabfälle aus „Biokunststoffen“. Ab dem 1. Januar 2025 besteht aufgrund einer Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Konstanz das Verbot, Bioabfälle in dieser Art von Sammelbeuteln in der Biotonne zu entsorgen.