13.06.2024

Grundsteuer: Schätzungsankündigungen für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen werden ab Mitte Juni 2024 verschickt

Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A), die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, bekommen ab Mitte Juni 2024 ein Erinnerungsschreiben von ihrem Finanzamt zugesandt.